DoPMUTCE_Juli+0000RJulPMUTC_J+0000VER_DoPM2025
DoPMUTCE_Juli+0000RJulPMUTC_J+0000VER_Jul+00004UTC12
Sonder-Agrarministerkonferenz
am 10. Juli 2025
Aktuelles für Mitglieder
Referent Agrarpolitik
Ulrich Böhm
Referent für allgem. Agrarpolitik und stellv. HGF
Information zur Sonder-Agrarministerkonferenz am 10. Juli 2025 – Unsere Positionen zur Zukunft der GAP
Liebe Mitglieder,
anlässlich der Sonder-Agrarministerkonferenz am 10. Juli 2025 hat der Landesbauernverband Brandenburg e. V. ein umfassendes Positionspapier zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 erarbeitet und eingebracht. Sie können dieses rechts im grauen Kasten herunter laden.
Download
Positionen Sonder-AMK_GAPDoPMUTCE_Dezember+0000RDezPMUTC_J+0000VER_DoPM2024
DoPMUTCE_Dezember+0000RDezPMUTC_J+0000VER_Dez+00004UTC12
NEu: GAP SPezial 2025
Aktuelles für Mitglieder
Die Gemeinsame Agrarpolitik ist seit Bestehen der EU elementarer Politikbestandteil, wobei sich Ausrichtung und Gewichtung der einzelnen Ziele immer wieder änderten und neue Ziele hinzukamen.
Dies schlägt sich auch in den dafür reservierten finanziellen Mitteln nieder. inzwischen werden rund 47 % der EU-Agrarmittel in Deutschland für Umwelt und Klimazwecke ausgegeben, sei es über Eco-Scheme-Maßnahmen, die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der 2. Säule oder die höheren Anforderungen bei der Konditionalität.
Für Deutschland stehen in der Förderperiode jährlich knapp 6 Mrd. EUR EU-Gelder in der ersten und der zweiten Säule zur Verfügung. Dabei steigen die Mittel in der 2. Säule im Verlauf der Förderperiode an, da die Bundesländer eine deutliche stufenweise Erhöhung der Umschichtung durchgesetzt haben. Der Umschichtungssatz steigt von 8 % 2022 auf 15 % im Jahr 2026. Mit dieser Entwicklung geht im Gegenzug eine Absenkung der einkommenswirksamen Direktzahlungen und der anderen Teilelemente wie den gekoppelten Zahlungen einher.
In der neuen Auflage unseres GAP Spezial haben wir die Änderungen in der GAP, die für 2025 von der EU-Kommission und den Bundesrat beschlossen wurden, eingearbeitet. Zur Ansicht auf dem Rechner können Sie die Broschüre im Downloadbereich herunterladen.
DoAMUTCE_August+0000RAugAMUTC_J+0000VER_DoAM2024
DoAMUTCE_August+0000RAugAMUTC_J+0000VER_Aug+00004UTC08
Fehler bei Agrar-Großschäden vermeiden!
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Großschäden können jeden landwirtschaftlichen Betrieb unerwartet treffen und existenzbedrohend sein. Im aktuellen Expertenratgeber der AgroSecur erfahren Sie, wie Sie im Ernstfall richtig reagieren und Ihre Existenz sichern können.
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DoPMUTCE_November+0000RNovPMUTC_J+0000VER_DoPM2024
DoPMUTCE_November+0000RNovPMUTC_J+0000VER_Nov+00004UTC13
Neue Regelungen zur
Sozialen Konditionalität
Ab 2025 sind auch die Regelungen zur Sozialen Konditionalität zu beachten.
Diese betreffen die Einhaltung der Anforderungen der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie der Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber landwirtschaftlichen Arbeitskräften, einschließlich der Vorschriften zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Gesetze im Einzelnen: geregelt sind darin unter anderem die Mindestanforderungen an Arbeitsverträgen wie regelt zusätzliche Vorschriften bei Leiharbeit mit Pflichten des Arbeitgebers zum Arbeitsschutz und Überprüfung der Maßnahmen mit mit Regelungen bezüglich Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutzausschuss (Fachkraft bei mehr als 20 Beschäftigten) mit Regelungen zuNeue Regelungen zur sozialen Konditionalität in der GAP ab 2025
Nachweisgesetz (§ 2 Absatz 1 und § 3 NachwG)
Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz (§ 11 AÜG),
Arbeitsschutzgesetz (§§ 3 bis 7, 9 und 10 sowie 12, 14 und 17 ArbSchG), z.B..
Arbeitssicherheitsgesetz (§§ 2, 5, 11 ASiG),
Betriebssicherheitsverordnung (§§ 4 bis 6 sowie 10, 12 und 14 BetrSichV)
Teilzeit- und Befristungsgesetz (§§ 12, 15 TzBfG),
Berufsbildungsgesetz (§ 20)
Bürgerliches Gesetzbuch (§ 622 BGB)
Gewerbeordnung (§ 111 GewO)
Download
DoPMUTCE_November+0000RNovPMUTC_J+0000VER_DoPM2023
DoPMUTCE_November+0000RNovPMUTC_J+0000VER_Nov+00004UTC15
Feststellungscodes zu Ergebnissen aus der Verwaltungskontrolle
Die Landwirtschaftsämter schicken an einige Betriebe Überprüfungsaufträge, die aus der Verwaltungskontrolle herrühren. Darin sind meist lediglich Feststellungscodes aufgeführt, die erst „entschlüsselt“ und dann überprüft werden müssen.
Eine Liste der gängigsten Feststellungscodes finden Sie rechts im Downloadbereich.