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Sonder-Agrarministerkonferenz
am 10. Juli 2025

Aktuelles für Mitglieder

Referent Agrarpolitik

Ulrich Böhm

Referent für allgem. Agrarpolitik und stellv. HGF

03328 319 160E-Mail schreiben

Information zur Sonder-Agrarministerkonferenz am 10. Juli 2025 – Unsere Positionen zur Zukunft der GAP

Liebe Mitglieder,
anlässlich der Sonder-Agrarministerkonferenz am 10. Juli 2025 hat der Landesbauernverband Brandenburg e. V. ein umfassendes Positionspapier zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 erarbeitet und eingebracht. Sie können dieses rechts im grauen Kasten herunter laden.

Wortwolke GAP

DoPMUTCE_Dezember+0000RDezPMUTC_J+0000VER_DoPM2024

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NEu: GAP SPezial 2025

Aktuelles für Mitglieder

Referat Agrarpolitik

Ulrich Böhm

03328 319 160E-Mail schreiben

Die Gemeinsame Agrarpolitik ist seit Bestehen der EU elementarer Politikbestandteil, wobei sich Ausrichtung und Gewichtung der einzelnen Ziele immer wieder änderten und neue Ziele hinzukamen.
Dies schlägt sich auch in den dafür reservierten finanziellen Mitteln nieder. inzwischen werden rund 47 % der EU-Agrarmittel in Deutschland für Umwelt und Klimazwecke ausgegeben, sei es über Eco-Scheme-Maßnahmen, die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der 2. Säule oder die höheren Anforderungen bei der Konditionalität.
Für Deutschland stehen in der Förderperiode jährlich knapp 6 Mrd. EUR EU-Gelder in der ersten und der zweiten Säule zur Verfügung. Dabei steigen die Mittel in der 2. Säule im Verlauf der Förderperiode an, da die Bundesländer eine deutliche stufenweise Erhöhung der Umschichtung durchgesetzt haben. Der Umschichtungssatz steigt von 8 % 2022 auf 15 % im Jahr 2026. Mit dieser Entwicklung geht im Gegenzug eine Absenkung der einkommenswirksamen Direktzahlungen und der anderen Teilelemente wie den gekoppelten Zahlungen einher.
In der neuen Auflage  unseres GAP Spezial haben wir die Änderungen in der GAP, die für 2025 von der EU-Kommission und den Bundesrat beschlossen wurden, eingearbeitet. Zur Ansicht auf dem Rechner können Sie die Broschüre im Downloadbereich herunterladen.

Porträt eines Mannes, Text zur Beratungsleistung

DoAMUTCE_August+0000RAugAMUTC_J+0000VER_DoAM2024

DoAMUTCE_August+0000RAugAMUTC_J+0000VER_Aug+00004UTC08

Fehler bei Agrar-Großschäden vermeiden!

Information für Mitglieder

Kontakt

Petra Schellschmidt

Dienstleistungen

03328 319 341E-Mail schreiben

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Download

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DoPMUTCE_November+0000RNovPMUTC_J+0000VER_DoPM2024

DoPMUTCE_November+0000RNovPMUTC_J+0000VER_Nov+00004UTC13

Neue Regelungen zur
Sozialen Konditionalität

Referat Agrarpolitik

Ulrich Böhm

Referent Agrarpolitik

03328 319 132E-Mail schreiben

Neue Regelungen zur sozialen Konditionalität in der GAP ab 2025

Ab 2025 sind auch die Regelungen zur Sozialen Konditionalität zu beachten. Diese betreffen die Einhaltung der Anforderungen der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie der Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber landwirtschaftlichen Arbeitskräften, einschließlich der Vorschriften zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Die Gesetze im Einzelnen:

Nachweisgesetz (§ 2 Absatz 1 und § 3 NachwG)

geregelt sind darin unter anderem die Mindestanforderungen an Arbeitsverträgen wie

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien,
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses,
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses,
  • Arbeitsort,
  • Dauer Probezeit,
  • Arbeitszeit,
  • Urlaubsanspruch,
  • Lohnhöhe inkl. Überstunderegelung,
  • Charakterisierung/Beschreibung der Tätigkeit,
  • Kündigungsfristen,
  • Fristen zur Unterzeichnung des Vertrages bzw. zu Mitteilungspflichten bei wesentlichen Änderungen

Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz (§ 11 AÜG),

regelt zusätzliche Vorschriften bei Leiharbeit

Arbeitsschutzgesetz (§§ 3 bis 7, 9 und 10 sowie 12, 14 und 17 ArbSchG), z.B..

mit Pflichten des Arbeitgebers zum Arbeitsschutz und Überprüfung der Maßnahmen mit

  • Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation,
  • Umgang mit besonderen Gefahren (Zugang zu den Bereichen / Information, Fluchtwege und Information,
  • Erfassung von Unfällen, Erste Hilfe, Brandschutz,
  • Unterweisung zu Sicherheit und Gesundheitsschutz,
  • Rechte der Beschäftigten bezüglich Gesundheitsschutzes und Sicherheit (Recht auf Vorschläge und Information der Behörden)

Arbeitssicherheitsgesetz (§§ 2, 5, 11 ASiG),

mit Regelungen bezüglich Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutzausschuss (Fachkraft bei mehr als 20 Beschäftigten)

Betriebssicherheitsverordnung (§§ 4 bis 6 sowie 10, 12 und 14 BetrSichV)

mit Regelungen zu

  • Arbeitsmitteln, Anforderungen,
  • Schutzmaßnahmen,
  • Zugang zu Information bei Notfällen, Betriebsstörungen….

Teilzeit- und Befristungsgesetz (§§ 12, 15 TzBfG),

  • betrifft Regelungen zu „Arbeit auf Abruf“, Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Berufsbildungsgesetz (§ 20)

  • regelt Probezeit während der Berufsausbildung

Bürgerliches Gesetzbuch (§ 622 BGB)

  • regelt Kündigungsfristen

Gewerbeordnung (§ 111 GewO)

  • betrifft Pflichtfortbildungen mit Kostenübernahme und Arbeitszeit

Download

Administration

DoPMUTCE_November+0000RNovPMUTC_J+0000VER_DoPM2023

DoPMUTCE_November+0000RNovPMUTC_J+0000VER_Nov+00004UTC15

Referat Agrarpolitik

Ulrich Böhm

03328 319 160E-Mail schreiben

Feststellungscodes zu Ergebnissen aus der Verwaltungskontrolle

Die Landwirtschaftsämter schicken an einige Betriebe Überprüfungsaufträge, die aus der Verwaltungskontrolle herrühren. Darin sind meist lediglich Feststellungscodes aufgeführt, die erst „entschlüsselt“ und dann überprüft werden müssen.
Eine Liste der gängigsten Feststellungscodes finden Sie rechts im Downloadbereich.

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