Neue Regelungen zur
Sozialen Konditionalität
Ab 2025 sind auch die Regelungen zur Sozialen Konditionalität zu beachten.
Diese betreffen die Einhaltung der Anforderungen der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie der Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber landwirtschaftlichen Arbeitskräften, einschließlich der Vorschriften zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Gesetze im Einzelnen: geregelt sind darin unter anderem die Mindestanforderungen an Arbeitsverträgen wie regelt zusätzliche Vorschriften bei Leiharbeit mit Pflichten des Arbeitgebers zum Arbeitsschutz und Überprüfung der Maßnahmen mit mit Regelungen bezüglich Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutzausschuss (Fachkraft bei mehr als 20 Beschäftigten) mit Regelungen zuNeue Regelungen zur sozialen Konditionalität in der GAP ab 2025
Nachweisgesetz (§ 2 Absatz 1 und § 3 NachwG)
Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz (§ 11 AÜG),
Arbeitsschutzgesetz (§§ 3 bis 7, 9 und 10 sowie 12, 14 und 17 ArbSchG), z.B..
Arbeitssicherheitsgesetz (§§ 2, 5, 11 ASiG),
Betriebssicherheitsverordnung (§§ 4 bis 6 sowie 10, 12 und 14 BetrSichV)
Teilzeit- und Befristungsgesetz (§§ 12, 15 TzBfG),
Berufsbildungsgesetz (§ 20)
Bürgerliches Gesetzbuch (§ 622 BGB)
Gewerbeordnung (§ 111 GewO)