MiAMUTCE_Dezember+0000RDezAMUTC_J+0000VER_MiAM2025

MiAMUTCE_Dezember+0000RDezAMUTC_J+0000VER_Dez+00003UTC02

Planbarkeit zum Jahresende:
Agrarzahlungen sichern
nötige Liquidität für Betriebe

PRESSEMITTEILUNG

(Teltow, 30.12.2025) Der Landesbauernverband Brandenburg begrüßt, dass das Brandenburger Agrarministerium auch in diesem Jahr die Auszahlung der Agrarfördermittel bis zum Jahresende sicherstellt. Die vorfristige Überweisung der EU-Zahlungen verschafft den Betrieben die notwendige Liquidität und Planungssicherheit für laufende Verpflichtungen zum Jahreswechsel. In vielen Verträgen mit den Landeigentümern ist die Fälligkeit der Pachtzahlungen zum Jahresende geregelt.

Dass die Mittel bereits vor Weihnachten ausgezahlt wurden, ist ein wichtiges Signal an die Praxis. Gerade in einem wirtschaftlich angespannten Umfeld zeigt sich, wie zentral eine funktionierende und termingerechte Förderabwicklung für die Landwirtschaft ist. Dabei sind die einkommenswirksamen Direktzahlungen oder die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete für viele Betriebe unersetzlich.
Der LBV macht deutlich, eine Absenkung der Förderung in kommenden Perioden ist für viele Unternehmen nicht zu kompensieren.

Wir würdigen ausdrücklich, dass das Ministerium damit eine seiner Kernaufgaben verlässlich erfüllt. Für unsere Betriebe ist eine pünktliche Auszahlung kein Bonus, sondern die Grundlage für Investitionen, Beschäftigung und die tägliche Arbeit auf Feld und Hof. Umso erfreulicher ist es, dass dieses Mindestmaß an Verlässlichkeit in diesem Jahr gewährleistet wurde und zumindest zum Jahresende hin ein klarer, positiver Akzent gesetzt werden konnte.

Die Landwirtschaft in Brandenburg und Berlin bewirtschaftet mehr als ein Drittel der Landesfläche Brandenburgs und trägt maßgeblich zur Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln sowie zur Pflege der Kulturlandschaft bei. Eine funktionierende Förderpraxis ist dafür unerlässlich. Wir hoffen, dass die nun gezeigte Verlässlichkeit auch im kommenden Jahr Grundlage für mehr Gestaltungswillen im Sinne der landwirtschaftlichen Unternehmen ist.

Mit Blick auf die Betriebe gilt: Verlässliche Zahlungen sind keine Kür, sondern Pflicht. Gut, dass diese zum Jahresende erfüllt wurde.

SaAMUTCE_Dezember+0000RDezAMUTC_J+0000VER_SaAM2025

SaAMUTCE_Dezember+0000RDezAMUTC_J+0000VER_Dez+00006UTC02

Die Pflanzen warten nicht:
Landtag vertagt Verantwortung

PRESSEMITTEILUNG

(Teltow, 18.12.2025) „Die Pflanzen warten nicht auf die letzte Überprüfung der Prüfung der Verwaltungsprüfung. Wenn wir wieder zu einem rechtmäßigen Zustand zurückkommen wollen, muss die Landesdüngeverordnung jetzt aufgehoben werden. Alles andere ist politisches Wegducken. Selbst wenn die Gründe des Bundesverwaltungsgerichts vorliegen, wird die Verwaltung doch wieder wochen- oder gar monatelang erneut prüfen und sich die Landesregierung um eine Entscheidung zur Herstellung eines verfassungsgemäßen Zustands winden,“ so LBV-Vize-Präsident Christoph Plass als Reaktion auf den abgelehnten Antrag der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg zur Aufhebung der Landesdüngeverordnung.

Er ergänzt: „Die zur Ablehnung vorgetragenen Gründe waren nicht nur widersprüchlich, sondern Ausdruck politischer Beliebigkeit. Sie können nicht hinwegtäuschen, dass der Regierungskoalition eins fehlt: das Rückgrat, sich vor die Landwirtschaft zu stellen. Landwirtinnen und Landwirte sind keine Bürger zweiter Klasse. Sie dürfen nicht durch zusätzliche, verfassungswidrige Auflagen eingeschränkt werden, nur weil der politische Wille fehlt, Verantwortung zu übernehmen. Es wurde gestern eine große Chance vertan. Agrarpolitisch – und mit Blick auf das Vertrauen der ländlichen Räume auch gesellschaftspolitisch."

Hintergrund:

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 24.10.2025 erklärt hat, dass § 13a Düngeverordnung verfassungswidrig ist, da es nicht den Anforderungen zur Einschränkung der Berufs- und Eigentumsfreiheit des Grundgesetzes entspricht. Dabei ist § 13a DüV Grundlage für alle Landesdüngeverordnungen, so auch für die Brandenburger Verordnung. Im Lichte der Verfassungswidrigkeit entschied das Brandenburger Landwirtschaftsministerium nach erheblichem Druck des LBV den Vollzug auszusetzen. Dies birgt für die Betriebe jedoch die Gefahr, dass sie sich weiterhin an eine rechtswidrige Verordnung halten müssen, lediglich nicht mehr kontrolliert werden. Jedoch schließt dies keine nachträgliche Sanktionierung aus, sobald die Kontrollen wieder vollzogen werden.

Nach Einschätzung des LBV verstößt diese Aussetzung gegen das Legalitätsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG. Soweit eine Rechtsverordnung in Kraft ist, muss sie auch angewendet werden. Die Aussetzung des Vollzugs ist damit ein Verfassungsverstoß, um einen anderen Verfassungsverstoß zu überspielen.

DoAMUTCE_Dezember+0000RDezAMUTC_J+0000VER_DoAM2025

DoAMUTCE_Dezember+0000RDezAMUTC_J+0000VER_Dez+00004UTC02

Ausbildung in der Landwirtschaft:
Lösungen für Mobilität und Wohnen erforderlich

PRESSEMITTEILUNG

(Teltow, 17.12.2025) Die landwirtschaftliche Ausbildung in Brandenburg offenbart derzeit ein durchwachsenes Bild. Im Vergleich zum Vorjahr entschlossen sich 50 junge Menschen weniger, einen landwirtschaftlichen Beruf zu ergreifen. Die Zahl der frisch abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der Landwirtschaft betrug zu Beginn des Ausbildungsjahres nur noch 156 statt wie im letzten Jahr 206. Gezählt werden dabei die Abschlüsse in den landwirtschaftlichen Berufen Landwirt/in, Tierwirt/in, Fachkraft Agrarservice, Hauswirtschafter/in sowie in den jeweiligen Helferberufen.

Befragt nach den Gründen, äußert sich Heiko Terno, Vorsitzender des Bildungsverein der Landwirtschaft in Brandenburg beim Landesbauernverband: „Mit gestiegenem Mindestlohn sind die Mitarbeitenden im Betrieb eine teure Ressource geworden. Jeder Betrieb schaut heutzutage genauer hin, in wen er die Zeit und die Energie der Ausbildung junger Fachkräfte investiert. Zudem sind die fachlichen Ansprüche an die Auszubildenden, die mit ihren jungen 16 Jahren zu uns kommen, enorm gestiegen. Wir arbeiten in einer digitalisierten Landwirtschaft mit GPS-gesteuerter Bodenbearbeitung, mit Robotik und Computerüberwachung im Stall. Als Ausbildungsbetriebe bevorzugen wir daher verstärkt Bewerberinnen und Bewerber, die nach unserer Einschätzung die gewachsenen technologischen Anforderungen der landwirtschaftlichen Berufe langfristig meistern können.“

Nicht immer endet aus diesem Grund die Ausbildung mit einem erfolgreichen Abschluss. Die hohe Durchfallrate von knapp 25 Prozent in den landwirtschaftlichen Berufen in diesem Jahr spiegelt diese Realität wider. „Das heißt aber auch, dass unsere Prüfungsausschüsse des Landes nicht vom erforderlichen Niveau für die Arbeit in der Landwirtschaft abrücken wollen. Sie setzen auf nachhaltig angeeignetes Wissen und lassen dann auch mal jemanden durchfallen“, so Terno.

Zu den fachlichen Herausforderungen der landwirtschaftlichen Ausbildung gesellen sich praktische wie die Bewältigung der Anfahrt zum Ausbildungsbetrieb und zur Berufsschule im Flächenland Brandenburg. Hinzu kommen die fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten für junge Menschen auf dem Land.

Das Bündnis der Berliner Wirtschaft, bestehend aus Handwerkskammer, Senatsverwaltung für Mobilität und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, setzte sich für die Einführung eines vergünstigten „Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung“ für Berliner Azubi ein. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Entscheidung des VBB-Aufsichtsrats können Auszubildende in schulischen Berufsausbildungen mit Ausbildungsstandort Berlin dank eines Zuschusses des Landes Berlin ab 1. März 2026 für monatlich nur 37,80 Euro ihren Ausbildungsplatz mit den Öffentlichen erreichen. Ein gutes Signal für die jungen Berlinerinnen und Berliner, für Brandenburgerinnen und Brandenburger ist eine solche Lösung nicht in Sicht.

Das Brandenburger Baurecht verhindert zudem pragmatische bedarfsgerechte Lösungen wie den Umbau von leerstehenden Bestandsgebäuden auf den Betriebsstellen zu Lehrlingswohnungen. „Bauen in zweiter Reihe ist nicht genehmigungsfähig“, zitiert Terno eine zuständige Genehmigungsbehörde.

Der Landesbauernverband Brandenburg sieht diese Entwicklung äußerst kritisch und fordert eine umgehende Befassung mit Lösungen für die Mobilität und die Unterbringung Auszubildender auf dem Land, um die Vielseitigkeit und die Attraktivität der landwirtschaftlichen Berufe für junge Menschen aus Stadt und Land langfristig zu sichern.

DoAMUTCE_Dezember+0000RDezAMUTC_J+0000VER_DoAM2025

DoAMUTCE_Dezember+0000RDezAMUTC_J+0000VER_Dez+00004UTC04

Endlich handeln, statt immer nur aufzuschieben!

PRESSEMITTEILUNG

Landesbauerverband erklärt „prüfen“ zum agrarpolitischen Unwort des Jahres

(Teltow, 18.12.2025) Vor dem Hintergrund von Tierseuchen, verunsicherndem Landesdüngerecht und neuen, falschen Weichenstellungen der EU-Kommission für eine die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2028 mahnt der Landesbauernverband für das kommende Jahr ein entschlosseneres Handeln der politischen Verantwortlichen an.

„Die Ergebnisse, die im Jahr 2025 aufgrund politischen Handelns unsere Betriebe entlastet und ihnen mehr Planungssicherheit verschafft haben, sind an einer Hand abzuzählen und konnten nur durch sehr zähe Verbandsarbeit errungen werden“, fasst Präsident Henrik Wendorff die Rückschau auf das Jahr zusammen. Dazu zählen die Fortführung von Ausgleichszahlungen für das Wirtschaften in benachteiligten Gebieten, die Vereinfachung der Wirtschaftsdünger-Meldeverordnung, die – wenn auch formell noch nicht abgeschlossene – Anerkennung natürlicher Schwimmschichten als Abdeckung in Lagerstätten oder die Streichung der bürokratischen Stoffstrombilanzierung.

Uneingeschränkt positiv hervorzuheben sei auch das hervorragend koordinierte Tierseuchenmanagement im Rahmen der Maul- und Klauenseuche zu Beginn des Jahres oder der Vogelgrippe und der erfolgreiche Einsatz des Landwirtschaftsministeriums für die Entschädigung der davon betroffenen tierhaltenden Betriebe. Auch bei der Verteidigung der typisch ostdeutschen Vielfalt von Betriebsformen und -größen im Rahmen der Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik ab 2028 hat der Berufsstand die Ministerin Mittelstädt an seiner Seite.

Doch vom anfänglichen Elan der damaligen Hausleitung, pragmatische Lösungen herbeizuführen und durch klare Entscheidungen wichtige Signale zu setzen, blieb im Jahresverlauf nicht allzu viel übrig. Für die andauernden, bedeutenden Themen wie ein notwendiges Bestandsmanagement von Wolf, Biber und Wildvögeln oder eine ins Ungewisse abgleitende Rahmensetzung in der Düngung durch zweifelhafte Messmethoden im Grundwasser vermisse der Berufsstand klare, zielorientierte Positionierungen von Politik und Verwaltung. „Ich erwarte von unseren Fachpolitikern, nicht immer nur zu prüfen, sondern Entscheidungen im Sinne der Brandenburger Landwirtschaft zu treffen. Wir spüren bisher wenig Engagement oder gar Mut, eine wettbewerbsfähige und damit zukunftsfähige Landwirtschaft im wahrsten Sinne des Wortes auszugestalten. ‚Wir prüfen‘ ist für mich mittlerweile zum Unwort des Jahres verkommen“, äußert sich Wendorff auch in Andeutung des frustrierenden Ausgangs des letzten Fachgesprächs „Rote Gebiete“ im Agrarausschuss des Brandenburger Landtags. Dort wurde eine fachliche Beweisführung für die notwendige Aufhebung der Landesdüngeverordnung mit einem müden Prüfbeschluss der Abgeordneten der Regierungsparteien ad absurdum geführt.

Der Landesbauernverband warnt vor einem Vertrauensverlust seiner Mitglieder in die aktuelle Agrarpolitik. Die anstehende Weihnachtspause sollte genutzt werden, Kraft, Inspiration und auch Demut für gute fachgerechte Entscheidungen für das Wohl der Unternehmen im ländlichen Raum zu sammeln, ohne dabei zu oft parteipolitische Hintergedanken zu verfolgen.

DoAMUTCE_Dezember+0000RDezAMUTC_J+0000VER_DoAM2025

DoAMUTCE_Dezember+0000RDezAMUTC_J+0000VER_Dez+00004UTC11

Zanken, Zaudern, Zerreden
Landwirtschaftsausschuss im Landtag beschließt: Untätigkeit

PRESSEMITTEILUNG

Den Ausgang der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz (ALEUV) im Landtag Brandenburg bewertet Christoph Plass, Vizepräsident des Landesbauernverbandes, wie folgt:

„Nach einem sachlich geführten Fachgespräch, in dem vier Experten einhellig zu dem Schluss gekommen sind, dass die geltende Landesdüngeverordnung mit zusätzlichen Regelungen in den roten Gebieten nicht rechtens ist, erlebte ich auf der Seite der Abgeordneten ein erbärmliches Schauspiel des Zauderns, Zerredens und Zankens.
Es ging nicht darum, die Chance zu ergreifen und ein produktives Signal für die Landwirtinnen und Landwirte im Land zu setzen und diese Verordnung einfach vom Tisch zu fegen. Um dann neu und gut anzusetzen. Stattdessen beschäftigten sich die Abgeordneten mit juristischen Spitzfindigkeiten und gegenseitigen Abwertungen. Der Ausschuss endete ohne Konsequenzen für die Landesregierung, tätig zu werden. Sie kann weiter machen wie bisher: abwarten und Tee trinken.“

Hintergrund

Am 3. Dezember befasste sich der ALEUV mit der Neuausweisung der nitratbelasteten Gebiete in Brandenburg. Anlass war eine Demonstration der Mitglieder des Landesbauernverbandes im Vorfeld der vorherigen Sitzung und ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Verfassungswidrigkeit der Ausweisungsgrundlage.

Die angehörten Verbandsvertreter und Experten begründeten fachkundig und selten übereinstimmend, dass die die derzeitige Landesdüngeverordnung weder fachlich noch rechtlich haltbar ist. In der anschließenden Diskussion der Abgeordneten im Ausschuss wurde der von einigen Abgeordneten eingebrachte, konstruktiv auf Grundlage dieser Erkenntnisse formulierte Handlungsauftrag an die Landesregierung über die notwendige Aufhebung der Verordnung jedoch aufgeweicht und ausgehebelt.

Der zuletzt verabschiedete Beschluss des Ausschusses unter Federführung der Vertreter der Regierungskoalition von SPD und BSW nahm die hinreichend begründete Forderung des Berufsstandes nach Aufhebung der Landesdüngeverordnung nicht auf. Das zuständige Landwirtschaftsministerium wurde lediglich aufgefordert, sich gegenüber dem Bund für eine Neuregelung der Gebietsausweisung für nitratbelastete Gebiete „unverzüglich einzusetzen“ sowie die berufsständischen Verbände in den Prozess der Neuabgrenzung „frühzeitig einzubeziehen“. 

Beides sind Selbstverständlichkeiten, die der voran gegangenen fachlichen Argumentation als auch dem Protest der Landwirtinnen und Landwirte vor dem Landtag in keiner Weise gerecht werden.
Der Landesbauernverband bewertet den Vorgang als Akt politischer Verantwortungslosigkeit gegenüber dem landwirtschaftlichen Berufsstand.

Lesen Sie dazu ein Kommentar von Denny Tumlirsch, Hauptgeschäftsführer des Landesbauernverbandes Brandenburg (Link in der Box)

Copyright © 2026 Landesbauernverband Brandenburg e.V.. Alle Rechte vorbehalten.