Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:
LBV fordert sofortige Aufhebung der Landesdüngeverordnung

PRESSEMITTEILUNG

(Teltow, 27.01.2026) Nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts fordert der Landesbauernverband (LBV) die Landesregierung Brandenburg auf, die Landesdüngeverordnung und damit die die ausgewiesenen „Roten Gebiete“ jetzt aufzuheben. Nur so wird die dringend erforderliche Rechtssicherheit für die anstehende Saison der Feldbewirtschaftung ab 1. Februar 2026 geschaffen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 24.10.2025 bestätigt, dass § 13a Abs. 1 der Düngeverordnung verfassungswidrig ist. Diese Vorschrift bildet die bundesrechtliche Grundlage sämtlicher Landesdüngeverordnungen. Damit fehlt auch der Brandenburgischen Düngeverordnung die erforderliche Rechtsgrundlage.

Bereits im Dezember 2025 hatte der Landtag Brandenburg einstimmig beschlossen, die Landesdüngeverordnung aufzuheben, sobald die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts die Rechtswidrigkeit bestätigt. Diese Voraussetzung liegt nun vor.

„Mit der nun vorliegenden Urteilsbegründung ist die Rechtslage eindeutig. Der Landtagsbeschluss muss jetzt zügig umgesetzt werden“, erklärt LBV-Präsident Henrik Wendorff. „Gerade mit Blick auf den am 1. Februar bevorstehenden Start der Düngesaison brauchen die Betriebe klare, rechtssichere Rahmenbedingungen und keine unklaren Regelungen. Mit der Aufhebung der Landesdüngeverordnung fallen wir nicht in einen regelungsfreien Raum, sondern wirtschaften nach den ohnehin schon restriktiven, aber bekannten Regelungen der Bundes-Düngeverordnung.“
Der LBV erwartet, dass die Landesregierung den bestehenden Landtagsbeschluss jetzt umsetzt und die Landesdüngeverordnung formell aufhebt. Ein weiteres Aufschieben sei weder rechtlich noch politisch nachvollziehbar.

Der LBV erwartet, dass die Landesregierung den bestehenden Landtagsbeschluss umsetzt und die Landesdüngeverordnung formell aufhebt. Ein weiteres Zuwarten sei weder rechtlich noch politisch nachvollziehbar.

„Wir warnen aber den Bund davor, nun den Ländern in den Rücken zu fallen, indem er Flickschusterei betreibt: Wir brauchen nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Rechtsfrieden und den wird es mit dem bisherigen System nicht geben. Es muss die Chance ergriffen werden, das Ganze wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Bis zum Herbst benötigen wir eine verursachergerechte, fachlich valide und nachvollziehbare Regelung zur Ausweisung der sogenannten „Rote Gebiete“, die auf einer verfassungsmäßigen Rechtsgrundlage steht. Hier hat der Bund endlich zu liefern,“ fordert Wendorff.