Prüfung abgeschlossen: Rote Gebiete
fallen in Brandenburg
Bauernverband
PRESSEMITTEILUNG
(Teltow, 30.01.2026)
Der Landesbauernverband Brandenburg (LBV) begrüßt die folgerichtige Aufhebung der Landesdüngeverordnung in Brandenburg zum 1. Februar 2026 durch das Landwirtschaftsministerium.
„Das ist ein wichtiges Signal für alle Landwirtschaftsbetriebes des Landes. Ministerin Hanka Mittelstädt macht ihre Ankündigung wahr und sorgt für Rechtssicherheit in der anstehenden Düngesaison. Nach einer längeren juristischen Klärung im Fachministerium war dieser Schritt mehr als folgerichtig,“
erklärt LBV-Präsident Henrik Wendorff.
Das Bundesverwaltungsgericht erklärte bereits im Oktober 2025 die Rechtsgrundlage in § 13a Abs. 1 der Bundes-Düngeverordnung für verfassungswidrig. Der Landesbauernverband Brandenburg forderte daraufhin die Aufhebung der Landesdüngeverordnung und brachte seine Position in den politischen Dialog ein. Mit der nun erfolgten Aufhebung sieht der Verband diese Forderung bestätigt.
„Hier zeigt sich, dass sich unsere sachliche und zielorientierte Verbandsarbeit für die Landwirte ausgezahlt hat. Der kontinuierliche und sachliche Dialog mit Politik und Verwaltung war dafür entscheidend“, führt Wendorff aus.
Der LBV fordert nun, dass die gesamte Ausweisungsmethodik für die so genannten Roten Gebiete sowie die damit zusätzlichen Bewirtschaftungsauflagen grundlegend neugefasst und künftig stärker an die Bodenzusammensetzung und weiteren regionalen Gegebenheiten ausgerichtet werden.
Wendorff: „Das Bundeslandwirtschaftsministerium sollte die Chance für eine fachlich und regional angepasste Neuregelung nutzen. Ein schlechtes System bleibt schlecht, auch mit der Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage.“