Milcherzeuger brauchen Verlässlichkeit

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(Teltow, 7.9.2023) Brandenburgs Milcherzeuger befürworten die Pläne des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL), endlich Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) anzuwenden und sich der verbindlicheren Ausgestaltung der Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereiunternehmen anzunehmen.

„Seit Jahren fordert der Brandenburger Berufsstand die Umsetzung von Artikel 148 GMO – nun soll sie endlich angegangen werden. Gerade jetzt, da die Borchert-Kommission ihre wertvolle Arbeit für den Umbau der Tierhaltung beendet hat, begrüßen wir diesen Schritt sehr. Um unsere Milcherzeuger nachhaltig zu stärken, bedarf es jedoch mehr als schriftlicher Lieferverträge. Im Gesamtbild ist Artikel 148 ein kleines Puzzleteil für unsere Milcherzeuger. Wir stehen jedoch für den Dialog bereit und bringen uns gern ein“, äußerte sich Lars Schmidt, Vorsitzender des LBV-Milchbeirats im Nachgang der BMEL-Milchkonferenz „Zukunft der Milchviehhaltung“.

Artikel 148 der GMO behandelt die „Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse“. Er räumt einem EU-Mitgliedsstaat das Recht ein, ein Schriftformerfordernis für Milchlieferverträge festzusetzen. Das hat zur Folge, dass konkrete Mindestanforderungen zu erfüllen sind. Dazu gehören unter anderem Selbstverständlichkeiten wie der Milchpreis oder auch die Vertragsdauer. Bisher hat Deutschland nicht von diesem Verordnungsrecht Gebrauch gemacht. Brandenburgs Vertreter der Milchwirtschaft appellieren daher an das zuständige Ministerium, zügig zu handeln und das zur Verfügung stehende Instrumentarium vollständig auszuschöpfen. Das bedeutet auch, möglicherweise eine längere Mindestlaufzeit festzulegen. Bisher sieht die GMO eine Bindungsfrist von mindestens sechs Monaten vor.

Brandenburger Milchviehbetriebe, die nicht genossenschaftlich organisiert sind, würden von staatlichen Vorgaben gemäß Art. 148 GMO für die Ausgestaltung der Lieferbeziehung an die Molkerei profitieren. Für die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit könnten die Unternehmen auf der Grundlage eines bestimmten Milchpreises und einer festen Abnahmemenge deutlich besser planen, in die Weiterentwicklung ihrer Tierhaltung investieren und gleichzeitig im unwägbaren globalen Milchmarkt bestehen.

„Ich kann aber den Berufskolleginnen und -kollegen schon jetzt die Sorge nehmen, dass wir hier eine Art Planwirtschaft einführen wollen. Die Milcherzeuger können die Mindestlaufzeit auch ablehnen und dann wieder frei verhandeln. Das ist der Charme der Regelung“, betont Schmidt.