Afrikanische Schweinepest (ASP)

Zum ASP-Geschehen

Seit 2014 breitet sich die hochansteckende Afrikanische Schweinepest in Europa aus und bedroht Millionen Haus- und Wildschweine. Lebensmittel können diese, für den Menschen ungefährliche, Krankheit übertragen.
Seit dem ersten amtlich bestätigten Verdachtsfall  der Afrikanischen Schweinepest Anfang September 2020 bei einem Wildschweinkadaver im Spree-Neiße-Kreis ist nun auch Deutschland betroffen.

ASP-Hinweise für Saisonarbeitskräfte (mehrsprachig)

Auf Grund der hohen Gefahr der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest sollten aktuell insbesondere Saisonarbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben sensibilisiert werden. . 
Der DBV hat zu diesem Zweck zusammen mit dem Gesamtverband der Arbeitgeberverbände Infoblätter für Saisonarbeitskräfte zum Umgang mit der ASP in verschiedenen Sprachen erstellt, die Sie im Downloadbereich finden.

Ausgleich von ASP bedingten Mehrkosten

Der LBV hat sich erfolgreich für Hilfen im Zusammenhang mit ASP-bedingten Mehrkosten eingesetzt. Vom MLUK ist eine entsprechende Richtlinie aufgelegt worden.
Ausgeglichen werden ASP-bedingte, zusätzliche Veterinärkosten, Mehrkosten beim Transport von Schweinen sowie Mehrkosten, die durch längere Transportwege für alternativ angebaute Feldfrüchte entstehen.
Pro Betrieb in einem betroffenen Gebiet können bis maximal 20.000 Euro ausgeglichen werden. Die de-minimis Regelung ist zu beachten.

MLUK: Richtlinie Ausgleich ASP-bedingte MehrkostenMLUK: Antragsunterlagen Ausgleich ASP-bedingte Mehrkosten

Weitere Veröffentlichungen
des LBV zur ASP