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Schäden durch Wildvögel auf
Feldern nehmen überhand

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Schäden durch Wildvögel auf Feldern nehmen überhand – Landwirte fordern Verlustausgleich aufgrund des hohen Schutzes der Tiere

(Teltow, 07.11.2025) Im Ergebnis eines Fachgesprächs zum Thema „Schäden an Ackerbaukulturen durch Kraniche, Gänse und Co“ mit mehr als 40 Pflanzenbauverantwortlichen etablierter landwirtschaftlicher Unternehmen in Brandenburg drängt der Landesbauernverband auf baldige Maßnahmen zur Kompensation von Schäden durch Wildvögel. .

Immer mehr Kraniche und Gänse fressen die Saat und Keimlinge, verursachen großflächige Trittschäden und hinterlassen massenhaft Kot, der zu verunreinigenden Einträgen in Boden und Gewässern führt. Besonders betroffen sind Acker- und Grünlandbetriebe in Regionen mit hohen Rastflächen von Wildvögeln wie dem Westhavelland, dem Oderraum und dem Niederlausitzer Seenland. Die Wildvögel sind mittlerweile ganzjährig auf den Feldern anzutreffen. Bereits heute kann nicht mehr von einem saisonalen Phänomen gesprochen werden, bestätigten die Betriebsleiter vor Ort.

„Kraniche haben eine bemerkenswerte Orientierung stärker als jedes GPS-Signal. Sie spüren unsere frisch gedrillten Maiskörner als Futter auf, auch wenn sie bereits einige Zentimeter unter der Erde liegen. Die Spuren ihres Schnabels sind exakt dort, wo das Saatkorn lag. Man findet nur noch Löcher wie eine Perlenkette aneinandergereiht“, beschrieb Peter Wilke, Vorstand der Agrargenossenschaft Hohennauen, ein charakteristisches Schadbild durch Wildvögel.

Den Landwirten entstehen daraus hohe Kosten für ein nötiges Nachlegen der Saat oder für den entgangenen Ertrag. Auch der Preis für den personellen und logistischen Aufwand bei der Durchführung der wenigen möglichen Vertreibungsmaßnahmen, die ihnen im Rahmen des Natur- und Artenschutzes überhaupt bleiben, ist hoch. Anhand der Dokumentation der Ernteerträge in den von Vögeln geschädigten Beständen schätzt Enrico Voigt, Vorsitzender der Agrargenossenschaft Gülpe, die Verluste bei Roggen, Weizen, Gerste, Erbsen und Mais in diesem Jahr auf fast 100.000 €. Zuzüglich des Personaleinsatzes für die täglichen Vertreibungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 30.000 € verlor der Betrieb durch Vogelfraß allein im laufenden Jahr rund 130.000 €.

Klimatische Veränderungen und der gezielte Vogelschutz im Land Brandenburg trugen zu einer deutlichen Vergrößerung der Wildvogelbestände bei. Rund 22 Prozent der Landesfläche (643.431 ha) sind daneben als spezielle Vogelschutzgebiete ausgewiesen, in denen sie sich sammeln, ernähren und geschützt brüten können. Der sichtbare Erfolg dieser hohen Schutzmaßnahmen, der sich in stabilen, jährlich immer größer werdenden und länger verweilenden Populationen widerspiegelt, führt jedoch zu einer zunehmenden Belastung der Landwirtschaft, die zum Handeln zwingt.

Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes, fasste noch vor Ort die Forderungen des Berufsstandes für eine Verbesserung der Situation zusammen: „Auch Angesichts des jüngsten Seuchengeschehens mit zahlreichen toten Kranichen und auch harten Konsequenzen für die Geflügelhaltung in Brandenburg ist es an der Zeit, sich dringend über sinnvolle Maßnahmen der Seuchenabwehr zu verständigen. Neben dem Austausch über Gefahren durch hohe Nitratbelastungen durch Vogelkot, steht der Ausgleich von finanziellen Verlusten durch eine Entschädigungsrichtlinie des Landes im Raum, die die immensen Schäden auf unseren Feldern durch gezielten Schutz von Wildvögeln ausgleicht. Wir stehen mit unserer Expertise aus der Praxis bereit für die Erarbeitung eines wirksamen Wildvogelmanagementplans für Brandenburg. Ziel ist es, die wirtschaftliche Balance zwischen einem hohen Schutz von Wildvögeln und der Arbeit auf den Landwirtschaftsbetrieben zu schaffen.“

Bild: Von Kranichen entlang der Drillreihe heraus gepickte Saatkörner, der Keimling wurde verschmäht und sorgfältig neben das Loch platziert
Foto: Hannes Deter, Agrargenossenschaft „Ländchen Bellin“, Ostprignitz

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Humusaufbau per Verordnung
ist nicht möglich

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Humusaufbau per Verordnung ist nicht möglich

(Teltow, 07.11.2025) Im Der Landesbauernverband Brandenburg warnt Bund und Land davor, den Kohlenstoffaufbau als einen von drei möglichen Indikatoren für die Erfolgsmessung von Maßnahmen der Naturwiederherstellung anzuwählen. Eine solche Entscheidung würde dazu führen, dass Brandenburg die Zielvorgaben bereits jetzt nicht erfüllen könnte. .

Stattdessen plädiert der LBV für die Anwahl der Indikatoren „Grünlandschnetterlinge“ bzw. „Landschaftselemente“. Beide Naturformen sollen im Rahmen der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur wieder ein „zufriedenstellendes Niveau“ erreichen. Diese Ziele können am Standort Brandenburg in der Praxis umsetzbar sein, wenn auch nur mit großen Anstrengungen.

Der Aufbau von Bodenkohlenstoff, gleichbedeutend mit dem Humusaufbau, ist für die brandenburgische Landwirtschaft dagegen praktisch nicht erreichbar. Eine Zwischenbilanz des HumusKlimaNetzwerks unter wissenschaftlicher Begleitung des Thünen-Instituts im Brandenburger Demonstrationsbetrieb Agrargenossenschaft Großmachnow offenbarte erst kürzlich die Langwierigkeit des Prozesses der Kohlenstoffanreicherung in den sanddominierten Böden Brandenburgs. Trotz verschiedener, langjähriger Maßnahmen zur Förderung des Humusaufbaus liegt der Anteil an Kohlenstoff im Demonstrationsbetrieb bei 0,8 Prozent, ideal sind 2 bis 4 Prozent. Die sanddominierten Böden und der geringe Niederschlag im Land lassen eine nennenswerte Kohlenstoffanreicherung indes kaum zu. Humusaufbau per Verordnung ist nicht möglich.

Zum sandigen Boden gesellt sich die geringe Viehdichte in Brandenburg. Für einen intakten Nährstoffkreislauf wäre eine Besatzdichte von einer Großvieheinheit (GVE) je Hektar das Minimum. In Brandenburg liegt die Viehdichte bei lediglich 0,35 GVE. Damit fehlt es an stickstoffhaltiger Gülle als organischer Dünger, der zum Humusaufbau beiträgt. „Um in den nährstoffarmen Böden eine Ausgangslage für den Humusaufbau zu erreichen, müsste Gülle in erheblichen Mengen importiert werden,“ sagt LBV-Hauptgeschäftsführer Denny Tumlirsch und führt weiter aus: „Entscheiden sich Bund und Land für den Aufbau von Bodenkohlenstoff als Indikator in der Wiederherstellungsverordnung, entscheiden sie sich für ein ausufernden Gülletourismus in einem bisher unbekannten Ausmaß." Der LBV hatte sich mit einem entsprechenden Schreiben an das zuständige Landesministerium gewendet.

Hintergrund:
Wie top agrar am 21.10.2025 berichtete, sind die Gülleimporte aus den Niederlanden in den ersten neun Monaten des Jahres um 40 Prozent gestiegen. Der Landesbauernverband nimmt dies zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass Kohlenstoffanreicherung nur an geeigneten Standorten mit günstigen Voraussetzungen möglich ist.

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Bodenschutz: Freiwilligkeit nutzen –
Hecken anlegen

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Bodenschutz: Freiwilligkeit nutzen – Hecken anlegen

(Teltow, 29.10.2025) Im Rahmen seiner politischen Fachveranstaltung „Gehölzstrukturen im Spannungsfeld von Praxis, Recht und Förderung“ des Projekts KlimaBauernBB warb der Landesbauernverband Brandenburg gestern vor dem Berufsstand dafür, das Engagement für das Anlegen von Hecken und Gehölzen auf den Ackerschlägen zu verstärken. Dabei ist dem Verband der hohe Anspruch an die Investitions- und Innovationsbereitschaft der Landwirtinnen und Landwirte bewusst, genauso so wie die Herausforderungen bei der betrieblichen Planung und der Klärung der Pacht- und Eigentumsverhältnisse, die damit einher gehen. Auch wurde auf teilweise hinderliche Normen verwiesen, die einer Flexibilisierung bedürfen. Nicht nur die Landwirtschaft entwickelt sich weiter, auch z. B. der Naturschutz muss sich weiterentwickeln, um den Realitäten des 21. Jahrhunderts Rechnung zu tragen. .

Anlass für die Auseinandersetzung mit dem Thema sind die äußerst nachteiligen Auswirkungen der klimatischen Veränderungen am Standort Brandenburg auf die Bodenbeschaffenheit, die nicht mehr ignoriert werden können. Ein weiterer wesentlicher Grund ist der stark zunehmende politische Druck, den Boden als wichtigstes Produktionsmittel der Landwirte vor diesen Auswirkungen zu schützen und für die nachfolgende Generation zu erhalten.

Seit den 1980er beobachtet die Wissenschaft aufgrund des Klimawandels eine Austrocknung des Erdreichs oberhalb des Grundwasserspiegels (ungesättigte Bodenzone), die für das Pflanzenwachstum wichtig ist, erläuterte Prof. Gunnar Lischeid vom Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF). An der Bodenoberfläche sorgen steigende Temperaturen und zunehmende Winde für eine starke Staubaufwirbelung bei der Bodenbearbeitung, mit der auch organischer Kohlenstoff verloren geht. Gehölzstrukturen seien ein grundlegender Baustein, den Folgen von Trockenheit, Niederschlagsarmut im Wechsel mit Starkregenereignissen am Standort Brandenburg zu begegnen.

Hecken und Gehölze werden auch das Mittel der Wahl sein, die politischen Anforderungen im Zuge der europäischen Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) zu erfüllen, betonte LBV-Hauptgeschäftsführer Denny Tumlirsch, wenn sie ganzheitlich und multifunktional genutzt werden. Die Umsetzung der WVO ist bereits ab Ende 2026 geplant und soll u.a. mit dem Indikator eines steigenden Niveaus von Feldvogelpopulationen gemessen werden. Die Feldvögel benötigen wiederum Hecken und Gehölzstrukturen als Lebensräume. Durch Gehölze hergestellte Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft sind zudem dienlich für den sachgerechten Pflanzenschutz. Sie sind hilfreich bei der Angabe der Wasser- und Erosionskulissen im Agrarförderantrag und – nicht zuletzt - ein wertvoller Beitrag zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Landwirtschaft.

Die Umsetzung von Heckenpflanzungen oder ähnlichen Maßnahmen zum Bodenschutz und zur Schaffung neuer Lebensräume ist angesichts der historisch gewachsenen Agrarstrukturen im Land Brandenburg alles andere als einfach. Noch in den 70er Jahren mussten Hecken und Gehölzreihen dem Bedarf an Effizienz und Maschinenbefahrbarkeit in der Landwirtschaft der DDR weichen, die primär die Binnenversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln im Blick hatte. Mit der Zusammenlegung von Ackerfläche zu größeren Nutzflächen gingen allerdings Lebensräume für viele Tier- und Insektenarten verloren. Die Neu-Anlage von Gehölzstrukturen kann diesen Prozess neugestalten und hebt weitere Synergien für neue Wertschöpfung. Hierfür wurden sehr interessante Fördermöglichkeiten aus Mitteln des Naturschutzfonds des Landes Brandenburg sowie des Unternehmens VIVO Carbon auf der Veranstaltung vorgestellt. Auch EU-Mittel im Rahmen der Agrarförderung können genutzt werden. Agrarministerin Hanka Mittelstädt rundete den Tag ab und hob die besondere Bedeutung von Hecken und Gehölzen für den Bodenschutz aus Sicht des Ministeriums hervor.

Der Landesbauernverband motiviert die landwirtschaftlichen Unternehmen, jetzt das vorhandene Spektrum an Fördermöglichkeiten zu nutzen, um freiwillig in Gehölzstrukturen zu investieren, bevor verpflichtende Maßnahmen per Ordnungsrecht auferlegt werden. Weiterführende Informationen erhalten Mitglieder über das Verbandsprojekt KlimaBauern Berlin-Brandenburg.

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Landesbauernverband fordert
Aufhebung der Landesdüngeverordnung

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Landesbauernverband fordert Aufhebung der Landesdüngeverordnung

(Teltow, 05.11.2025) Mit einer Demonstration vor dem Brandenburger Landtag machen Brandenburgs Landwirte heute auf den Überregulierungswahnsinn bestehender Restriktionen in der Landesdüngeverordnung aufmerksam. .

Aufhänger des Unmuts ist die schrittweise Etablierung einer nicht standardisierten und höchst fehleranfälligen Messmethode anstelle der direkten Messung des Nitratgehalts im Grundwasser – die Stickstoff-Argon-Methode. Die rein modellierten, hochgerechneten Werte aus diesem Messverfahren würden dazu führen, dass spätestens zum Ende des Jahres 2026 statt wie derzeit 6,5 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche nahezu 40 Prozent als Rotes Gebiet, das heißt als nitratbelastetes Gebiet, ausgewiesen würde. Dies hätte erheblich nachteilige Folgen für die Bewirtschaftung. Landwirte dürften u. a. nur noch 20 Prozent unter dem Ernährungsbedarf der Pflanzen düngen, es gilt weiterhin ein Düngeverbot im Herbst. Das hat einschneidende Folgen für die Pflanzengesundheit, für den Ertrag und die Qualität der Kulturen wie zum Beispiel beim Brotweizen, die wichtigste Marktfrucht der Landwirte.

Zusätzlich bestärkt das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die unzulässige Ausweisung Roter Gebiete in Bayern die Zweifel der Brandenburger Landwirte an der Landesdüngeverordnung. Die Landwirtschaft als alleinigen Verursacher von Nitrateinträgen im Grundwasser zu sehen, hält einer genaueren Betrachtung nicht stand. Schon bei der „normalen“ Messung des Nitratwertes im Grundwasser, die direkt anhand entnommener Proben vorgenommen wird, hebeln lokale Gegebenheiten wie Altlasten im Boden, Nähe zu Siedlungen, Bewuchs mit Stickstoff speichernden Bäumen u.v.m. die Verursachergerechtigkeit aus. Verunreinigungen dieses kostbaren Guts sind ein gesamtgesellschaftliches Problem! Daher muss auf allen Ebenen mehr für eine verursachergerechte Ausweisung getan werden.

Ein Festhalten an der Stickstoff-Argon-Methode würde den Streit um Grundwasserbelastungen daher eskalieren lassen und die Bewirtschaftung lahmlegen. Die zentralen Forderungen der Bauern sind:

1. Aufhebung der Landesdüngeverordnung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
2. verursachergerechte Befreiung von wasserschonend wirtschaftenden Betrieben
3. grundlegende Überarbeitung der Ausweisungsmethodik anhand wissenschaftlicher und zertifizierter Messmethoden

Dazu äußert sich Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes Brandenburg:
„Wir wissen, die Landwirtschaftsministerin steht an unserer Seite. Wir gehen davon aus, dass sie angesichts der erwiesenen Rechtswidrigkeit der Herangehensweise zur Ausweisung Roter Gebiete keine Minute rasten wird, bis die Landesdüngeverordnung aufgehoben ist. Wir dürfen jetzt keine Zeit verlieren, sondern müssen ins Arbeiten kommen und eine bessere Ausweisung ohne verzerrende Messmethoden vornehmen. Denn trotz aller Schreibtischtäterei in unserer Verwaltung fühlen wir Landwirte uns verantwortlich für den Grundwasserschutz und erkennen auch unsere Pflicht dazu an. Uns ist bewusst: wo fachgerecht zu hohe Nitratwerte ermittelt werden, muss auch die Bewirtschaftung angepasst werden. Wir halten uns bereits heute flächendeckend an das scharfe Regime der Bundesdüngeverordnung, die auch nach Aufhebung der Landesdüngeverordnung unverändert weiter gilt.“

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Der LBV begrüßt die Ernennung
von Dr. Stephan Nickisch zum Staatssekretär

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Der LBV begrüßt die Ernennung von Dr. Stephan Nickisch zum Staatssekretär

(Teltow, 28.10.2025) Der LBV begrüßt die Ernennung von Dr. Stephan Nickisch zum Staatssekretär im Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) und damit die erneute Besetzung dieser wichtigen Position im Haus. Der Verband geht davon aus, dass Dr. Nickisch die Lücke des vor kurzem entlassenen Staatssekretärs schließen kann. Zeit für Einarbeitung gibt es kaum, die Hausleitung muss schnell ein starkes Führungsteam werden, da große Herausforderungen vor der Landwirtschaft und dem gesamten ländlichen Raum liegen. .

Dr. Nickisch ist für den LBV seit vielen Jahren ein wichtiger Partner, der sich in Krisen wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und der Maul-Klauen-Seuche (MKS) mit seiner klaren Art und Weise als große Stütze für die Landwirtinnen und Landwirte erwiesen hat. Dies erhofft sich der Berufsstand auch bei den akuten Themen wie die Reform der Agrarförderung (GAP) oder die Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung. Der Umgang mit der anstehenden Neuausweisung der „roten Gebiete“ im Rahmen der Düngeverordnung wird seine erste Feuertaufe sein. Der LBV steht auch dem neuen Staatssekretär als konstruktiver Partner gegenüber und wird den bisherigen engen Austausch im Sinne der Brandenburger Landwirtschaft weiterpflegen.

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