Kreuzkraut in der Brache

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LBV warnt vor giftigen Kreuzkräutern

Pressemeldung

LBV-Pressestelle

Meike Mieke

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

03328 319 202E-Mail schreiben

(Teltow, 18.4.2024) Begünstigt durch gute Vegetationsbedingungen breitet sich derzeit das giftige Frühlingskreuzkraut an Straßenrändern, auf Brachflächen und Wiesen im Land sehr stark aus.

Landwirtschaft, Kommunen und Straßenmeistereien bekämpfen vielfach schon heute gemeinsam diese Ausbreitung. Dies muss nun noch weiter intensiviert werden. Dazu müssen Brachen gemulcht, Straßenränder und Grünflächen gemäht oder – im Extremfall – Grünland umgebrochen und neu angesät werden.

Für das vorzeitige Beräumen von Brachflächen mit Kreuzkräutern hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) ein Antragsverfahren veranlasst. Der Landesbauernverband empfiehlt seinen Mitgliedern, dies zu nutzen. Grundsätzlich sollte anfallendes Mähgut abgefahren werden, um so eine weitere Samenbildung zu vermeiden. Kreuzkräuter können auch nach der Mahd nachreifen und Samen bilden.

Kreuzkräuter enthalten Phytotoxine, die für Rinder, Schafe und besonders für Pferde gefährlich werden können. Sie akkumulieren sich über Jahre in der Leber der Tiere, lassen sie erkranken oder führen zu Fehl- oder Totgeburten von deren Jungtieren. Zwar können Weidetiere beim Grasen auf der Weide die Kreuzkräuter instinktiv selektieren, im Heu oder im zu Futter silierten Gräsern können die Tiere die giftige Pflanze jedoch nicht mehr ausmachen.

Bürgerinnen und Bürger werden ebenfalls angehalten, bei kleineren Beständen die Pflanzen herauszureißen und Grünflächen mit Kreuzkräutern zu mähen. Geringe Mengen des Mähguts können in der Restmülltonne, größere Mengen müssen in Kompostieranlagen entsorgt werden. Hilfreiche Antworten zum Umgang mit Kreuzkräutern auf öffentlichen und privaten Flächen hat das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) auf seiner Internetseite in einem FAQ veröffentlicht.

Sammeln von Müll

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STELLUNGNAHME ZUM
ABFALL- UND BODENSCHUTZGESETZ

fachereferat Umwelt

Kontakt

Marcus Jatzak

Juristischer Referent

03328 319 110E-Mail schreiben

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) Brandenburg unterbreitete am 31. Mai 2023 einen Vorschlag zur Änderung des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes. Der Landesbauernverband lehnt die vorgeschlagene Gesetzesänderung ab und begründet dies in einer ausführlichen Stellungnahme, die wir hier für Sie zusammengefasst haben.
Den vollständigen Text der Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich rechts.  

Regelungsinhalt

Das Abfall- und Bodenschutzgesetz regelt im Wesentlichen zwei Bereiche auf Landesebene. Einerseits das klassische Abfallrecht, d. h. die Pflichten der öffentlichen Entsorger. Damit setzt es unter anderem an das Kreislaufwirtschaftsgesetz an.
Andererseits dient es der landesrechtlichen Umsetzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG), das den Boden als Ressource schützt und Eingriffe in diesen regelt.  Auch die Nutzung des Bodens durch die Landwirtschaft stellt einen Eingriff dar.  Landwirtschaft ist daher rechtfertigungsbedürftig in der Art, dass durch diese keine schädlichen Bodenveränderungen vorgenommen werden.
Im Rahmen der Vorsorgepflicht hat der Bundesgesetzgeber in § 7 S. 6 und § 17 BBodSchG geregelt, dass Landwirte dann keine schädliche Bodenveränderung vornehmen, wenn sie sich an die gute fachliche Praxis halten.

Vorschlag des MLUK vom 31.05.2023

In seinem Vorschlag vom 31.05.2023 schlug das MLUK u. a. drei neue Regelungen vor, die in das Gesetz integriert werden sollen und die Landwirtschaft betreffen: 

  • Entsorgung  von illegal entsorgtem Müll auf landwirtschaftlichen Nutzflächen  auf Kosten und Risiko der Landwirte 
  • Ausweisung besonderer Bodenschutzgebiete
  • Ersetzen der bundesweit geltenden guten fachlichen Praxis durch ein landeseigene gute fachliche Praxis

Bewertung des LBV

  • Zunächst ist das Verfahren intransparent und ohne Beteiligung der Verbände geplant. Dieses Vorgehen, die aufwendige Verbändebeteiligung zu umgehen, beobachten wir immer häufiger. Wir kommunizieren dem MLUK regelmäßig, dass wir mit dieser bedenklichen Entwicklung nicht einverstanden sind.
  • Die Umlage der Kosten ist eine weitere Belastung für die Landwirtschaftsbetriebe. 
  • Die Ausweisung besonderer Bodenschutzgebiete könnte für die Landwirtschaft eine Art Planwirtschaft in diesen Gebieten bedeuten. So sieht der Entwurf vor, dass festgelegt werden kann, wie eine Fläche konkret bewirtschaftet wird. Dies verstößt jedoch nach Einschätzung des LBV gegen höherrangiges Recht.
  • Die Einführung einer landesspezifischen guten fachlichen Praxis birgt die Gefahr der Einführung weiterer Restriktionen im Pflanzenbau. Auch ist hierfür die grundsätzliche Kompetenz des Landes fragwürdig, was der Entwurf auch erkennt, aber lediglich in kurzen Zeilen abarbeitet.
  • So soll im Rahmen der guten fachlichen Praxis auf Landesebene die Ackerbewirtschaftung von Moorböden untersagt werden. Dies ist ein Wortbruch des Ministers und ignoriert das von der Landesregierung beschlossene Moorschutzprogramm. Dort heißt es unmissverständlich, dass der Grundsatz der Freiwilligkeit im Bereich des Moores gilt. Ein Verbot ist keine Freiwilligkeit. Neben dem Verlust des Vertrauens in die Politik erschüttert vor allem das Übergehen des Beschlusses der Landesregierung.

Der LBV lehnt die vorgeschlagene Gesetzesänderung ab.

Altes Stallgebäude, zerbrochene Fenster

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Klimaplan ist Stillegungsplan

Stellungnahme

KLIMABAUERN BB

Maria Lubkoll

Projektmanagerin

03328 319 108E-Mail schreiben

(Teltow, 8.6.2022) In der vergangenen Woche endete die Beteiligungsmöglichkeit für den Klimaplan des Landes Brandenburg.

Aus Sicht der produzierenden, die Bevölkerung ernährenden Landwirtschaft ist dieser Plan - kurz zusammengefasst - nicht akzeptabel.

Flächen werden der nachhaltigen Bewirtschaftung entzogen. Das Tierwohl wird ad acta gelegt. Zielkonflikte werden ignoriert oder vielleicht auch gar nicht erkannt.

Natürlich wollen und müssen die Landwirtinnen und Landwirte ihren Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leisten. Das gebt aber nur, wenn man standortgerecht bewertet und nicht Bundesdebatten auf Brandenburg projiziert.

Am Ende ist das Erschütternde, dass es keine reellen Kostenabschätzungen gibt, was das alles für die Landwirtschaft bedeuten würde. Folgenabschätzungen scheinen aus der Mode zu kommen, insbesondere wenn es „nur“ um die Landwirtschaft geht.

Wir haben den  Entwurf des Klimaplans der Landesregierung für die Landwirtschaft analysiert und die strittigen Punkte aufgezeigt. Lesen Sie unsere vollständige Stellungnahme, die  im Downloadbereich hinterlegt ist.

Denny Tumlirsch

Spatenstich in den Boden

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Bodenschutz

Schutz des Bodens

Der Boden ist das essenzielle Produktionsmittel für den Landwirt und für die natürliche Erzeugung von Lebensmitteln unerlässlich. Landwirtinnen und Landwirte in Brandenburg beobachten und spüren deutlich die Folgen des Klimawandels auf den sanddominierten Böden ihres Standorts und arbeiten mit Klimaanpassungsmaßnahmen dagegen an. Besonders Boden schonende Bearbeitungsverfahren wie die Mulchsaat, Direktsaat oder Strip Till werden von vielen Pflanzenbauern umgesetzt, aber auch die Etablierung von Agroforstsystemen und Wasserrückhaltemaßnahmen auf Ackerflächen finden zunehmend Verbreitung.

Das vom LBV mit Unterstützung der Rentenbank aufgesetzte Projekt KLIMABAUERN Berlin-Brandenburg bündelt besonders engagierte Landwirte im gleichnamigen Netzwerk, das sich seinerseits in „Klimaschmieden“ zu praxistauglichen Klimaanpassungsstrategien im Produktionsalltag austauscht und ihnen so zu breiterer Akzeptanz verhilft. Kurz: Boden-, Umwelt- und Klimaschutz ist Teil der Arbeit auf dem Acker. Politische und gesellschaftliche Anforderungen für eine Verstärkung der Maßnahmen des Ressourcenschutzes auf landwirtschaftlichen Nutzflächen müssen daher gemeinsam mit den landwirtschaftlichen Unternehmen sowie ihren Interessenvertretungen, den Bauernverbänden in den Kreisen, auf Lands- und Bundesebene, besprochen und entwickelt werden.

Als Landesbauernverband Brandenburg e.V. setzen wir uns dafür ein, dass der Agrarsektor unter Erhaltung der natürlichen Ressourcen unseres Landes Zukunftsaussichten hat. Landwirtschaft muss sich lohnen – dieses Ziel ist nur dann zu erreichen, wenn ökologische, ökonomische sowie soziale Faktoren in Einklang gebracht werden. Dies machen wir regelmäßig in Stellungnahmen gegenüber Politik und Verwaltung deutlich. Unsere aktuellen Stellungnahmen finden Sie rechts im Download-Kasten.

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Foto: ykaiavu, pixabay

Acker- und Pflanzenbau


Fabian Blöchl

03328 319 160E-Mail schreiben

Einigung in Sachen Insektenschutz

Am 10.03.2021 unterschrieben die Vertreter der beiden Volksinitiativen zum Insektenschutz eine Zusammenführungsvereinbarung gemeinsam mit Abgeordneten. Damit wurde ein langer Prozess abgeschlossen. Was es damit auf sich hat, erklären die Verhandler im Video.

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