Neue Instrumente für den Milchmarkt

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Der LBV Brandenburg zur heutigen Abstimmung zu Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung im Europaparlament

(Teltow, 08.10.2025)Der Landesbauernverband Brandenburg wirbt für eine differenziertere Betrachtung der Konsequenzen, die sich aus der Novelle des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) der Europäischen Union für die Vertragsgestaltung zwischen Milchlieferanten und Milch abnehmenden Unternehmen ergeben würden.

Die zusätzlichen Klauseln würden Molkereien zukünftig verpflichten, den Milcherzeugern ein schriftliches Angebot über die abzugebende Liefermenge in einem bestimmten Zeitraum zu einem bestimmten Preis zu unterbreiten. Milcherzeuger können dieses annehmen, verhandeln oder beim bestehenden Abrechnungsmodus bleiben. Positiv ist, dass sie erstmals die Chance erhalten, mittelfristig die in Brandenburg verbreitete Form der Milchlieferbeziehung gerechter auszugestalten. Bisher erhalten sie in der Regel vom abnehmenden Unternehmen eine Abrechnung zu einem von diesem allein festgelegten Preis. Das Risiko marktbedingter Preisänderungen liegt so allein bei den Milcherzeugern. In dem von starker Preisvolatilität geprägten Milchmarkt bedeutet dies für viele Brandenburger Milchviehhalter einen hohen betriebswirtschaftlichen Nachteil.

In anderen Bundesländern hat sich die Rechtsform der Molkereigenossenschaft als Verarbeitungsstruktur erfolgreich etabliert. Die Molkereigenossenschaften stützen sich auf etablierte Eigentümerstrukturen, die darauf ausgerichtet sind, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu bewahren. In der Brandenburger Landwirtschaft dominieren hingegen Privatmolkereien, an denen die Milcherzeuger nicht beteiligt sind. Ein ausgehandelter Milchliefervertrag gemäß des novellierten Artikels 148 GMO würde diesen zwar nicht die Milchvermarktung zu Spitzenpreisen garantieren, schützt sie jedoch definitiv vor Preisabstürzen, von denen die Branche immer wieder heimgesucht wird. Die Novelle bietet daher den Brandenburger Milcherzeugern ein weiteres Instrument an, auf diesem ungleichen Markt zu bestehen. Grundsätzlich sollten verbindliche Vertragsmodelle als Option zur Risikoabsicherung eingeführt werden – nicht als verpflichtendes System. Die Wahlfreiheit darf auch mit der Novellierung nicht verloren gehen.

Die extreme Volatilität des Milchmarktes erläuterte Mathias Klahsen von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf der gestrigen Jahrestagung der Brandenburger Milcherzeuger in Jüterbog Werder. Er konstatierte eine aktuell rückläufige Preisentwicklung und nannte einige beeinflussende Faktoren. So setzt ein starker Euro das Exportgeschäft unter Druck, die USA halten preisgünstige Ware vor, Deutschland selbst kann nach einem soliden Wirtschaftsjahr 2024 mit auskömmlichen Milchpreisen sowie aufgrund hoher Milchleistung dank der guten Futtersituation auf eine hohe Milchmenge zurückgreifen. Langfristig prognostizierte der Experte ein stabiles Preisniveau für Milcherzeugnisse. Dies jedoch nicht aufgrund einer positiven Entwicklung bei der Nachfrage nach Milcherzeugnissen, sondern aufgrund des fortschreitenden Strukturwandels in der Tierhaltung. Nicht alle tierhaltenden Unternehmen werden die extrem hohen Anforderungen für einen klima- und tierwohlgerechten Umbau in der Tierhaltung in naher Zukunft bewältigen können. Zudem sind Mehrerlöse aus höheren Haltungsformen bei einer realistischen Betrachtung des Konsumverhaltens mehr als fraglich.

Vor diesem Hintergrund sollten zusätzliche Instrumente zur Abfederung der hohen Preisvolatilität in der Milcherzeugung in Form der Novelle des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung nicht von vornherein abgelehnt werden.