Bessere Wege und finanzielle Mittel
für mehr Biodiversität finden

Pressemeldung

LBV-Pressestelle

Meike Mieke

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Neue Auswahlkriterien bei Förderanträgen erschweren Landwirten die Umsetzung von Biodiversitätsmaßnahmen

Neue Hürden und fehlende Gelder werden es landwirtschaftlichen Betrieben zukünftig erschweren, ihre pflanzenbaulichen Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt zu verstärken.

Ab dem Förderzeitraum 2024 werden nachhaltige Leistungen wie die naturschutzorientierte Bewirtschaftung von Grün- und Ackerland sowie die naturschutzorientierte Beweidung für Neuantragsteller nur noch innerhalb eigens dafür ausgewiesener, kleinerer Förderkulissen honoriert. Betriebe, die nicht in einer Förderkulisse liegen, haben somit keine Möglichkeit, im nächsten Förderzeitraum 2024 Umweltleistungen zu planen und zu finanzieren. Gänzlich unverständlich ist zudem, dass die erst letztes Jahr aufgelegten Maßnahmen für die Biodiversität wie Feldvogelinseln, Lichtacker oder die Nutzung von Ackerland als extensives Grünland aus der Förderung fallen.

„Brandenburg muss hier einen deutlich besseren Weg finden, um unser Vertrauen zurückzugewinnen“, so LBV-Präsident Henrik Wendorff. „Vielen Landwirtschaftsbetrieben wird verwehrt, Einkommensquellen aus Umweltleistungen zu erschließen und weiterzuentwickeln. Maßnahmen für mehr Artenvielfalt in der Kulturlandschaft entfalten ihre Wirkung oft erst nach Jahren. Wir brauchen also Geduld und finanzielle Planungssicherheit, um unsere Umweltleistungen im Betrieb zu verankern. Unsere politisch Entscheidenden servieren uns jedoch das Gegenteil: Druck, Gängelung und Unzuverlässigkeit. Das sind fatale Signale für unsere Landwirtschaft.“

Die Lösung liege vielmehr in einem Paradigmenwechsel bei der Bewertung der produktionsintegrierten Biodiversitätsleistungen der Landwirte, schlägt Wendorff vor. Zahlreiche aktuelle Projekte, Praktiken und Versuche von Brandenburgs Bauern in der Fläche zielen auf Humusaufbau, Wasserspeicherung im Boden, Erosionsschutz oder Erweiterungen der Fruchtfolgen ab – Maßnahmen, die gleichzeitig auch die Biodiversität befördern.

„Es ist an der Zeit, unsere bereits bestehenden Geschäftsmodelle der Umweltleistungen zu honorieren, statt das Allheilmittel für die Artenvielfalt zum Beispiel in der sich selbst überlassenen einjährigen Brache oder Stilllegung zu sehen“, betont Wendorff. „Wir brauchen eine Akzeptanz als ZukunftsBauer.“

Hintergrund

Bisher galten in einer entsprechenden „Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität und des Bodenschutzes“ grundsätzlich alle landwirtschaftlichen Flächen als zuwendungsfähig. Laut Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) Brandenburg sollen jedoch ab der nächsten Antragstellung so genannte Projektauswahlkriterien (PAK) den Geltungsbereich (Förderkulissen) für die Inanspruchnahme der Förderung deutlich einschränken. Auf diese Weise soll möglichen Antragsüberzeichnungen aufgrund nicht ausreichender finanzieller Mittel vorgebeugt werden.

So wird beispielsweise der Verzicht auf Düngung, die ausschließliche Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen oder die Reduzierung der Flächen für die Mahd auf dem Grünland zukünftig nur noch in besonderen, eingegrenzten Schutzgebieten – etwa für Wiesen- oder Bodenbrüter – honoriert. Ähnlich verhält es sich bei extensiven Produktionsverfahren oder beim Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz auf Ackerland.