Landwirte fordern Bürokratieabbau
im Düngegesetz

Pressemeldung

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Meike Mieke

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Die heutige Verabschiedung des Düngegesetzes im Bundesrat muss mit der Aufhebung der Stoffstrombilanzverordung einher gehen. Das fordern Brandenburgs Landwirte. Die Verordnung ist überholt. Das neue Düngegesetz sieht eine verbesserte, flächenscharfe Regelung vor, die die Ressourcen schonende Düngung ausreichend regeln wird.

Für die Landwirte ist es jetzt wichtig, dass sie im Zuge der Gesetzesnovelle von der bisherigen Verordnung der Stoffstrombilanzierung entlastet werden. Anderenfalls droht eine Mehrbelastung durch die Bedienung von zwei parallelen Kontrollsystemen ohne doppelten Mehrwert für die Um-welt. Ein solches Vorgehen entspricht auch den Zielen der Bürokratiebremse, die sich die Bundesregierung bereits im Jahr 2015 selbst auferlegt hat.

Hintergrund

Die Stoffstrombilanzverordnung wurde 2017 als Reaktion auf Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission eingeführt. Sie verpflichtete die Betriebe zu einer aufwendigen Dokumentation und Bilanzierung des In- und Outputs von Nährstoffen in Düngemitteln.

Die Novelle des Düngegesetzes zieht gleichzeitig einen Schlussstrich unter das Vertragsverletzungsverfahren bzw. das drohende Verletzungsverfahren zwischen Deutschland und der EU wegen etwaiger erhöhter Nitratwerte im Grundwasser. Das Verfahren wurde aufgrund der neu auferlegten Regeln im Sommer dieses Jahres eingestellt.