Anhörung im Landtag wirft Schatten

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Landesbauernverband erhebt Klage gegen das Landesumweltamt 

(Teltow, 30.8.2023) Der Landesbauernverband Brandenburg (LBV) erhob heute Klage gegen das Landesamt für Umwelt (LfU) aufgrund von Untätigkeit. Dem vorausgegangen war ein Antrag des Landesbauernverbandes auf Zugang zu detaillierten Unterlagen von Moorschutzprojekten im Land Brandenburg. Diese sollten zur Vorbereitung der morgigen Anhörung des LBV zum Moorschutzprogramm des Landes Brandenburg vor dem Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz im Brandenburger Landtag herangezogen werden. Statt innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist innerhalb eines Monats Zugang zu den relevanten Unterlagen zu ermöglichen, reagierte das LfU jedoch – nicht zum ersten Mal – mit Verzögerungsversuchen durch gezielte Missinterpretation.

„Wir haben unsere Bürgerrechte genutzt und eine Anfrage auf Umweltinformationen gestellt. Das LfU unterläuft dieses Recht einfach und beantwortet sie nicht fristgerecht. Wir müssen leider auch davon ausgehen, dass dies bewusst erfolgt, damit wir die validen Informationen bei der morgigen Anhörung im Ausschuss des Landtags nicht verwenden können,“ so Hauptgeschäftsführer Denny Tumlirsch. „Eine Behörde, die über einen 40-Millionen-Euro-Haushalt verfügt und dann Anfragen abwehren will, weil man den Begriff des ‘Finanzplans‘ nicht versteht, dann ist es zielgerichtetes Unterlassen. Daher sehen wir uns gezwungen, entsprechenden Rechtsschutz zu suchen. Verwaltung verwaltet nicht der Verwaltung wegen, sondern der Bürgerinnen und Bürger wegen. Diese wollen Transparenz und vielleicht muss diese Transparenz in Teilen der Verwaltung erst wieder gelernt werden.“

Die im Moorschutzprogramm festgeschriebenen Pläne der Wiedervernässung landwirtschaftlicher Nutzflächen greifen zum Teil massiv in gegenwärtige Bewirtschaftungskonzepte und Eigentumsverhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe ein. In der Anhörung des Landesbauernverbandes vor dem Ausschuss sollen daher insbesondere deren Ansprüche und Sorgen verdeutlicht werden.