LBV erneuert Forderung zur
Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht

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Umgang mit der Löwin in Kleinmachnow offenbart unzureichendes System  

(Teltow, 21.7.2023) „Der Wolf muss endlich ins Jagdrecht aufgenommen werden. Wenn wir die lange Suche der Ordnungs- und Veterinärbehörden in einem so dicht besiedelten Teil Brandenburgs sehen, ist offenbar, warum die Entnahme von Problemwölfen nur so schwerlich gelingt. Verwaltung ist Verwaltung und Veterinäre sind Veterinäre, niemand kann unsere gut ausgebildeten Jägerinnen und Jäger ersetzen,“ meint LBV-Präsident Henrik Wendorff in Anbetracht der nun wohl schon seit mehreren Tagen streunenden Löwin im südlichen Stadtrandgebiet von Berlin. „Im Übrigen schafft es ein Jäger binnen Sekunden zu erkennen, ob Wolf oder Wildschwein vor ihm steht. Dafür braucht er nicht erst Experten und tagelange Auswertung von Bildmaterial. Niemand kann Wildtiere so sicher und präzise wie die Jäger erkennen.“

Aktuell befindet sich der Wolf nicht im Brandenburgischen Jagdrecht. Entnahmen müssen auf komplizierten und langwierigen Verfahrenswegen angeordnet werden. Um dies zu vereinfachen und den Jägern einen schnelleren Zugriff zu ermöglichen, forderte der LBV bereits in der vergangenen Woche eine Aufnahme in das Jagdrecht. Dadurch würden die Jagdausübungsberechtigten und die zuständige Jagdbehörde gestärkt werden. Die mit dem Revier vertrauten Menschen verfügen neben der Ortskenntnis auch über alle notwendigen Kommunikationskanäle, um einen effektiven Weidetierschutz sicherzustellen. „Das funktioniert nicht aus Potsdam vom Schreibtisch heraus. Wir müssen die Regionen stärken. Die Menschen, die mit Belastungen leben, müssen auch mitentscheiden dürfen. Das trifft bei den Erneuerbaren Energien, beim Moor und eben auch beim Wolf zu. Politik ohne ländlichen Raum ist nie Politik für den ländlichen Raum. Koalitionsvertrag hin oder her - jetzt ist die Zeit dafür,“ so Wendorff weiter.