Minister spielt mit gezinkten Karten 

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Berufsstand wehrt Gesetzesentwurf zur Änderung des brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetz ab

(Teltow, 7.7.2023) Zum Entwurf der Änderung des brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes durch das MLUK vom 31. Mai 2023 äußert sich Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes:

„Wir sehen die Regelungen dieses Gesetzesentwurfes als Affront gegenüber dem gesamten Berufsstand sowie als Wortbruch des Landwirtschaftsministers Axel Vogel. Es handelt sich ganz klar um einen Verstoß gegen das landeseigene Moorschutzprogramm, das von der gesamten Landesregierung gebilligt war. Beim Durcharbeiten des Textes drängt sich der Verdacht auf, dass die Klimaziele des Landes „durch die Hintertür“ erreicht werden sollen. Das ist für mich ein Spiel mit gezinkten Karten.“

Hintergrund

Der Landesbauernverband erhielt Kenntnis von einem Entwurf eines Abfall- und Bodenschutzgesetzes des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), an dem das Haus derzeit ohne Verbändebeteiligung arbeitet.

Dieser Entwurf konterkariert wesentliche Maßgaben aus dem Moorschutzprogramm des Landes. Im Entwurf vorgesehen ist ein ausdrückliches Verbot von Ackerbau auf Moorböden und kohlenstoffreichen Böden. Der im Moorschutzprogramm verankerte Grundsatz der Freiwilligkeit, mit der Landwirte sich für die Mitwirkung an diesem Programm beteiligen können, würde somit ausgehebelt. Mit dem Verbot der ackerbaulichen Nutzung von Moorböden wäre zudem eine Förderung von Umstellungsvorhaben der Landwirte nicht mehr möglich, da gesetzliche Anordnungen eine Förderung ausschließen.

Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf Regelungen vor, die die kostenpflichtige Beseitigung herrenloser Abfälle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zukünftig den Landwirten auferlegt. Bislang ist diese Entsorgung eine öffentlich-rechtliche Leistung der Kommunen.

Der Landesbauernverband sieht sich als größte berufsständische Vertretung der Landwirtinnen und Landwirte in Brandenburg vor dem Hintergrund der weitreichenden Auswirkungen dieses Gesetzesentwurfs dazu verpflichtet, im Rahmen der Gesetzgebungsdebatte seine Stellungnahme – wenn auch ungefragt – noch heute einzureichen, um die vorgesehenen Gesetzesänderungen abzuwenden.