Landesbauernverband warnt vor
giftigen Kreuzkräutern 

Pressemeldung

Derzeit überall an Weg- und Feldrändern zu finden: Das strahlend gelb blühende Frühlingskreuzkraut. Leider gefährlich für Mensch und Tier. Foto: MMieke

LBV-Pressestelle

Meike Mieke

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(Teltow, 9.5.2023) Der Landesbauernverband warnt vor dem Berühren oder gar dem Verzehr von giftigen Kreuzkräutern. Aktuell handelt es sich um das Frühlingskreuzkraut, dessen strahlend gelbe, kleine Blüten derzeit reich an Straßen- und Feldrändern zu sehen sind und das sich auf die angrenzenden Wiesen und Weiden ausbreitet. Es wird in wenigen Wochen vom blühenden Jakobskreuzkraut abgelöst.

Beide Arten sind giftig und haben toxische Inhaltsstoffe, die bei Mensch, Pferden, Rindern und Schafen gesundheitsschädigend wirken können. Erfahrene Weidetiere können das Kraut im Gras zwar ausmachen und meiden es. Im konservierten Zustand als Heu oder Silage erkennen sie es jedoch nicht mehr.

Beste Vorsorge gegen eine invasive Ausbreitung von Kreuzkräutern ist die sorgfältige Grünlandbewirtschaftung mit angepasstem Tierbesatz, die eine intakte geschlossene Grasnarbe ohne Lücken gewährleistet. So werden fliegenden Samen keine Bedingungen zum Keimen geboten. Auf kleineren Flächen oder bei geringem Besatz können die Pflanzen vor der Blüte ausgestochen beziehungsweise mit der Wurzel vollständig ausgerissen werden.

Vor allem auf Weideflächen darf das entfernte Kraut nicht liegen bleiben, sondern muss in Müllverbrennungsanlagen oder in Bioabfallbehandlungsbetrieben mit geschlossenem System entsorgt werden. Kleinere Mengen können verbrannt oder verpackt in den Restmüll gegeben werden.

Für landwirtschaftliche Unternehmen gilt: Ist Dauergrünland mit Kreuzkräutern befallen und eine Umwandlung oder ein Pflügen dieser Fläche erforderlich, muss ein formgebundener Antrag auf Genehmigung beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung eingereicht werden.
Einschlägige Informationen zum Umgang mit Kreuzkräutern für Landwirte, Weidetierhalter und Privatpersonen sind in den Informationsbroschüren des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung zu finden.