Ernteverkehr 2023 gesichert! 

Pressemeldung

Ein Schlepper mit Überbreite transportiert frisch geernteten Grünschnitt. Foto: Bryan Carey, pixabay

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Ernteverkehr 2023 gesichert! Verbände erreichen wesentliche Erleichterung für landwirtschaftlichen Straßenverkehr 

(Teltow, 3.3.2023) Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Breite von 3,26  bis 3,49 Meter können zukünftig ein betriebseigenes Fahrzeug als Begleitfahrzeug (BF2) nutzen. So lautet der Konsens des heutigen Verbändegesprächs mit MIL-Staatssekretär Rainer Genilke zur bisher gültigen Transportrichtlinie für Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr.

Der Landesbauernverband, der Verband der Lohnunternehmer Brandenburg, der Landesverband der Fachbetriebe Landtechnik und Metallverarbeitung Brandenburg e.V. (VLT), das Forum Natur Brandenburg sowie Abgeordnete von SPD und CDU hatten in einem zwei Jahre währenden Dialog mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) auf diese wesentliche Erleichterung für den Transport landwirtschaftlicher Güter hingewirkt.

Bereits im Mai beginnen mit dem Einfahren des Grünschnitt wieder landwirtschaftliche Transporte auf den Straßen. Der Landesbauernverband begrüßt daher die heute getroffene Zusage für eine Änderung der bisherigen Verwaltungsvorschrift. 

Hintergrund

Die bisherigen Regelungen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sahen bei Transporten auf Fahrzeugen von 3,26 bis zu 3,49 Metern Breite sowie ab einer zurückzulegenden Strecke von 20 Kilometern den Einsatz eines Begleitfahrzeuges der Kategorie 3 für Schwerlasttransporte vor. Diese Begleitfahrzeuge stehen bundesweit nur in begrenzter Anzahl und nur zu bestimmten Zeiten zur Verfügung, was in einer wetterabhängigen Branche wie die Landwirtschaft wenig zielführend ist. Ihr Einsatz ist zudem mit erheblichen Kosten verbunden.