Zeit von Ankündigungen zum
Agrarstrukturgesetz ist vorbei
Pressemeldung
Ministerium muss endlich liefern
(Teltow, 28.12.2022) Der Landesbauernverband (LBV) wird zu der über den Jahreswechsel laufenden Beteiligungsmöglichkeit zu den Auszügen und Eckpunkten des geplanten Agrarstrukturgesetzes keine Stellungnahme abgeben können. Dies erklärte der LBV heute auch gegenüber dem zuständigen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK).
„Wir haben und wollen uns auch zukünftig konstruktiv in die Diskussion um ein Agrarstrukturgesetz einbringen. Von jemandem aber zu verlangen, nach Vorlage von lediglich Auszügen und Eckpunkten ernsthaft eine Stellungnahme abgeben zu können, setzt dies das Können in Glaskugeln zu lesen voraus. Eine Stellungnahme zum jetzigen Zeitpunkt ohne die volle Vorlage des Gesetzes wird der hohen Bedeutung der Sache nicht gerecht“, lautet die erste Einschätzung von LBV-Präsident Henrik Wendorff. Er ist weiter der Auffassung: „So sehr sich vermutlich die Mitarbeitenden des Ministeriums auch mühen, so wenig überzeugend sind dann die vielfachen Ankündigungen des Ministers zum Agrarstrukturgesetz, die letztlich nur in ‚Entwurfseckpunkteauszügen‘ enden.“
Bereits zum Weltbodentag 2021 hatte der LBV darauf gedrängt, das Agrarstrukturgesetz endlich vorzulegen. „Wenn es so dringend ist, wie es die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen schon im Landtagswahlkampf 2019 und seitdem immer wieder aussehen lassen hat, verstehe ich nicht, dass es ihr eigenes Haus nicht schafft, den Koalitionsvertrag vernünftig abzuarbeiten. Langsam bekommt man das Gefühl, sie wollen immer nur das Problem beschreiben, aber nicht lösen. Wenn es trotz 70 neuer Stellen im Bereich des MLUK nicht genügend Personal zur zügigen Erstellung gibt, dann müssen eben externe Büros ran wie zuletzt beim Ökoaktionsplan,“ konstatiert Wendorff.
Der Landesbauernverband hatte sich bereits 2020 mit 20 Thesen zum Bodenmarkt in die Diskussion eingebracht und dann mehrfach durch Stellungnahmen und in Gesprächsterminen intensiv den Prozess begleitet. Regelmäßig äußerte der LBV auch Bedenken, insbesondere die mangelhafte Datengrundlage, was jetzt selbst in dem Eckpunktepapier zugegeben wird.
„Wir hoffen, dass wir 2023 endlich ins Arbeiten kommen können. Nichts wäre schlimmer, als aus Zeitgründen ein halbgares Gesetz durch den Landtag zu peitschen, was den Bodenmarkt in Brandenburg mehr zerstört als rettet,“ so Wendorffs Appell an das MLUK.
Hintergrund
Der landwirtschaftliche Bodenmarkt in Deutschland wird seit über 100 Jahren reguliert, da die Ressource Boden nicht vermehrt werden kann. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung in Brandenburg haben sich die Parteien daher auf die Erstellung eines Agrarstrukturgesetzes vereinbart.
Im Wahlkampf 2019 legte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, damals noch Opposition und unter Führung von Axel Vogel, einen Entwurf eines solchen Gesetzes vor. In vielen Ländern mit Regierungsbeteiligung von Bündnis 90/Die Grünen wurde ein solches Unterfangen angegangen, was jedoch bisher immer scheiterte und in Niedersachsen sogar einen verfassungswidrigen Entwurf hervorbrachte.
Das Agrarstrukturgesetz soll Grundstücksverkehrsgesetz, Landpachtverkehrsgesetz und Reichssiedlungsgesetz zusammenfassen. Erst jüngst forderte der LBV auch ein Flächenerhaltungsgebot aufzunehmen, um tatsächlich eine Veränderung am Bodenmarkt zu erreichen.
Das MLUK hatte am 09.12.2022 den Verbänden zur vorgezogenen Beteiligung ein Eckpunktepapier mit 12 Themen geschickt. Diese wurden auszugsweise aus dem scheinbar bestehenden Gesamtentwurf des Agrarstrukturgesetzes herausgenommen und jeweils nur mit einer kurzen Erklärung versehen.