Vorsicht: ernteverkehr!

Pressemeldung

Landwirtschaftliche Fahrzeuge nehmen gut und gern fast die ganze Breite der Fahrbahn ein. Hier heißt es: Aufpassen beim Überholen! Foto: Bryan Carey Multimedia @pixabay.

LBV-Pressestelle

Meike Mieke

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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In der Erntezeit sind gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis für landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr besonders wichtig

(Teltow, 13.7.2022) Zum Start der Erntesaison bestimmen landwirtschaftliche Fahrzeuge das Straßenbild in und außerhalb von Ortschaften. Es ist Erntezeit!

Laut Straßenverkehrsordnung und an dieser ausgerichteten, betriebsbezogenen Ausnahmegenehmigungen sind Fahrzeugbreiten von 2,55 bis zu 3,50 Metern, Fahrzeughöhen bis zu vier Metern, eine Gesamtlänge der Zugmaschinen mit Anhänger bis zu 18,75 Metern sowie Ladungen bis zu 18 Tonnen (bei einem Zweiachsanhänger) zulässig. Moderne Schlepper oder selbst fahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher oder Häcksler erreichen heute mühelos die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten innerorts von 30 bis 50 km/h. Die damit verbundenen Fahrgeräusche übertönen jedoch jede nachmittägliche Kaffeetafel in den Gärten der ansässigen Bewohner.

Was heißt das für das Miteinander im ländlichen Raum?

Donnernde PS
Brandenburgs Landwirte führen ihre Maschinen in der Regel verantwortungs- und rücksichtsvoll zwischen Betriebsstätte, Acker und Landhandel hin und her. Aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme werden schon heute innerorts die Höchstgeschwindigkeiten durch den landwirtschaftlichen Verkehr vermieden. Falls doch einmal Ärgernisse deswegen entstehen, sollten Anwohnerinnen und Anwohner den direkten Kontakt zu ihrer Landwirtin oder ihrem Landwirt suchen.

Schwankende Ladung
Auch wenn es für die Laien manchmal nicht so aussieht, so ist die Ladung im Regelfall immer gut gesichert. Niemand hat Interesse seine Erträge zu verlieren. Windverluste von losem Material lassen sich natürlich nie gänzlich vermeiden.

Spät noch unterwegs
Das Wetter und die Reife der Feldfrucht ist nicht steuerbar, umso wichtiger ist es bei günstigen Witterungsbedingungen so viel vom Tag zu nutzen, wie nur möglich. Einen vernünftigen Interessensausgleich sieht das brandenburgische Immissionsschutzgesetz vor: zwischen 5:00 Uhr und 23:00 Uhr sind Erntearbeiten möglich. Hier versuchen die Betriebe aber ohnehin, die Randzeiten für Arbeiten auf ortsfernen Flächen zu nutzen, wenn es möglich ist. Nach der Ernte ist vor der Ernte: diese Zeiten gelten auch für die anschließende Neubestellung.

Auch sonntags wird geackert
Im Übrigen gilt dasselbe auch für Sonn- und Feiertage. Niemand ist bestrebt, dann zu arbeiten, wenn der Rest frei hat. Aber Natur, Wetter und die Ernährungsversorgung nehmen darauf keine Rücksicht. Die in der Landwirtschaft Tätigen ackern für uns alle.

Bürgerinnen und Bürger werden aus diesen Gründen um erhöhte Aufmerksamkeit und um Verständnis für die landwirtschaftlichen Erntetätigkeiten gebeten:

Halten Sie Sicherheitsabstand!
Die Arbeitsmaschinen biegen mitten auf der Straße auf das Feld ab, abhängig, wo die Straßenbauer - sinnvoll oder fragwürdig - die Zufahrten angelegt haben.

Gewähren Sie Vorfahrt
bzw. weichen Sie seitlich aus bei entgegenkommenden landwirtschaftlichen Fahrzeugen.

Überblick verschaffen
Verschaffen Sie sich bei Überholungen ausreichend Überblick über die Länge von Zugmaschine und Anhänger sowie etwaige Begleitfahrzeuge mit Signallicht. Diese fahren bei größeren Maschinen voraus und sind kaum sichtbar. Planen Sie ausreichend Platz für den Überholvorgang ein.

Gespräch am Nachbarzaun
Sprechen Sie mit den Landwirtinnen und Landwirten in der Nachbarschaft und erkundigen Sie sich, was auf dem Feld ansteht. So können Sie deren Aktivitäten, vor allem an Sonn- und Feiertagen, besser einordnen.

Der Landesbauernverband wünscht seinen Mitgliedern eine erfolgreiche Ernte und dankt den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis.

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PM Vorsicht: Ernteverkehr!

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