17 gebote für guten pflanzenschutz

Pressemeldung

Pflanzenschutzspritze im Einsatz Foto: hpgruesen, pixabay

LBV-Pressestelle

Meike Mieke

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Der Landesbauernverband Brandenburg wirbt um eine ausgewogene Betrachtung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln

17 Verordnungen und Gesetze müssen Brandenburger Landwirtinnen und Landwirte beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in ihren Kulturen beachten. Sie betreffen das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, deren sachgerechte Anwendung, die regelmäßige technische Prüfung der Pflanzenschutzgeräte, die gefahrenlose Lagerung, den Bienenschutz oder auch die Ausbringung der Pflanzenschutzmittel mit Drohnen. Landwirtinnen und Landwirte sind zudem verpflichtet, Wirkstoff und Menge des eingesetzten Pflanzenschutzmittels in Ackerschlagkarteien zu erfassen und dem Pflanzenschutzdienst des Landwirtschaftsamtes zu melden.

Erst nach Erfüllung dieser Vorgaben planen Landwirte die betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Details des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. Faktoren wie Standortbedingungen, Witterung, Bodenzustand, Ansprüche der Kultur, die die Pflanzengesundheit beeinflussen, werden in die Planung einbezogen. Viele der sandigen Ackerböden Brandenburgs sind erosionsgefährdet. Statt Einsatz des bodenwendenden Pfluges zur Unkrautregulierung vor der nächsten Aussaat entscheiden sich die Pflanzenbau-Verantwortlichen daher in vielen Fällen für die Anwendung eines bodenschonenden Totalherbizids.

Zu dieser standortbezogenen Überlegung kommt die betriebswirtschaftliche des Unternehmers. „In Brandenburg setzen wir auf das Konzept des Integrierten Pflanzenschutzes. Das heißt, wir wägen alle verfügbaren Maßnahmen der Abwehr, der mechanischen, biologischen oder chemischen Bekämpfung von Schadorganismen sowohl nach ökologischen als auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab. Es gilt: so viel wie nötig, so wenig wie möglich.“, erläutert LBV-Präsident Henrik Wendorff das Vorgehen.
Ein vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel ginge mit Ertragsverlusten bis zu 40 Prozent, vor allem jedoch mit Qualitätseinbußen einher. Das Konzept des Integrierten Pflanzenschutzes, wie es von 99,5 Prozent der Landwirte in Brandenburg umgesetzt wird, ist daher relevanter Bestandteil eines nachhaltigen Betriebsergebnisses.

Nach dieser Bestandsaufnahme wirbt der Landesbauernverband Brandenburg für eine ausgewogene Betrachtung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes, die die regionalen Standortbedingungen und das daraus resultierende Ertragspotenzial einbezieht. Pflanzenschutz wird in Brandenburg verantwortungsvoll und nach sorgfältiger Abwägung alternativer, mechanischer Verfahren wie Hacke und Striegel durchgeführt wird. Genutzt werden dabei auch Sensor gesteuerte Geräte zur bedarfsgerechten Ausbringung.

Weiterführende Information

Der Landesbauernverband beteiligt sich an der bundesweit durchgeführten statistischen Erhebung zur Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel in ausgewählten Kulturen im Panel Pflanzenschutz-Anwendungen (PAPA) des Julius-Kühn-Instituts. Aus den eingereichten Daten ausgewählter Landwirtschaftsbetriebe pro Bundesland wird der Behandlungsindex (BI) generiert. Er bezeichnet die Anzahl der angewandten Pflanzenschutzmittel bezogen auf die zugelassene Aufwandmenge und die Anbaufläche. So hat Mais mit 1,8 den niedrigsten Behandlungsindex, während andere Kulturen einen BI bis zu 28,2 aufweisen (2020).