GAP 2023: Korrekturen Notwendig

Pressemeldung

Pressesprecher

Dr. Tino Erstling

03328 319 3020151 12218692E-Mail schreiben

Korrekturen bei Umsetzung Europäischer Agrarverordnungen in Deutschland notwendig

Teltow, 14.12.2021. Der LBV fordert die Brandenburger Landesregierung auf, sich bei der bevorstehenden Bundesratssitzung am 17. Dezember 2021 für eine Korrektur der Verordnungen im Rahmen der Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland für die Jahre 2023 bis 2027 einzusetzen.

„So müssen insbesondere für Öko- und Grünlandbetrieben bessere Zugänge zu den Maßnahmen innerhalb der Ökoregelungen ermöglicht werden. Außerdem ist es essenziell, die einzelnen Programme finanziell attraktiver zu gestalten. Ein richtiges Signal wäre beispielsweise die Erhöhung der Förderung bei vielgliedrigen Fruchtarten. Bleibt der zur Abstimmung stehende Verordnungsentwurf unverändert, würde das empfindliche Einnahmenverluste für die landwirtschaftlichen Unternehmen im Vergleich zu den derzeit gültigen Regelungen in Brandenburg bedeuten“, erklärt LBV Präsident Henrik Wendorff.

Die neue Gemeinsame Europäische Agrarpolitik soll die Landwirtschaft vor dem Hintergrund der aktuellen globalen Herausforderungen auf ein noch höheres ökologisches Niveau heben. „Dieser Anspruch ist zu begrüßen, aber höhere Umweltleistungen müssen auch entsprechend honoriert werden, da sie im Gegenzug sonst nur erhöhte Kosten mit entsprechenden Einnahmeverlusten bedeuten“, so Wendorff weiter. Schätzungen des LBV zufolge könnten sich die Einnahmeverluste zwischen 30 und 60 Euro pro Hektar bewegen, bei einer ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage der Betriebe in Brandenburg. Diese Ausfälle sind nur durch mögliche Länderprogramme zu kompensieren. Erste Überlegungen des Landes zeigen dies jedoch nicht auf.

In der aktuellen Debatte wird auch häufig ausgeblendet, dass die landwirtschaftlichen Unternehmen im Gegenzug für die gewährte Agrarförderung bereits heute erhebliche öffentliche Leistungen erbringen. In diesem Zusammenhang sind neben bestehenden ökologischen Maßnahmen folgende Stichworte zu nennen: Ernährungssicherheit, qualitative Lebensmittel zu günstigen Preisen, Strukturstabilität durch die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum.