19.08.2026 Aktuelles Agrar- & Verbandspolitik ca. 3 Min. Lesezeit

Vom Vertrauensvorschuss zum Vertrauensbruch. Verbändeallianz kritisiert überzogene Wasserentgelterhöhung

Beregnungsanlage

Landesbauernverband Brandenburg e.V. (LBV), Gartenbauverband Berlin-Brandenburg e.V. (GVBB), Verband der Ostdeutschen Spargel- und Beerenobstanbauer

Vom Vertrauensvorschuss zum Vertrauensbruch.
Verbändeallianz kritisiert überzogene Wasserentgelterhöhung
 
Der Landesbauernverband Brandenburg, der Gartenbauverband Berlin-Brandenburg und der Verband der Ostdeutschen Spargel- und Beerenobstanbauer kritisieren aufs Schärfste die überzogene Wasserentgelterhöhung im Zuge der Haushaltsplanung der Landesregierung für den Doppelhaushalt 2027/2028. Demnach sollen bereits ab dem 1. Januar 2027 die Gebühren für die Wasserentnahme um 20 Prozent erhöht werden. Das belastet Verbraucher, Gewerbe und Landwirtschaft. Hinzu kommt eine Erhöhung der Gebühren für die Bewässerung, sodass auf Beregnungsbetriebe zum Jahreswechsel 2027 eine Erhöhung von 243 % zukommt.
 
Dabei bleibt es nicht allein: Die Gebühren sollen alle fünf Jahre um weitere 5 % steigen, für die landwirtschaftliche Bewässerung sogar jedes Jahr. Die dadurch entstehende Mehrbelastung der Landwirtschaft in Brandenburg für die Bewässerung ausgewählter Kulturen für die Ernährungssicherung beziffert die Landesregierung mit 5,6 Millionen Euro pro Jahr. Diese vorzeitige Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes widerspricht den bisherigen öffentlichen wie internen Zusicherungen des Landwirtschaftsministeriums gegenüber den Betroffenen über moderate Anpassungen im Gesetz und markiert daher einen erheblichen Vertrauensbruch zwischen dem Berufsstand und seiner Verwaltung.
 
„Dialog und Verbändebeteiligung bedeuten nicht, dass man gemeinsam Lösungen sucht, während die Entscheidungen längst an anderer Stelle getroffen werden“, äußert sich dazu LBV-Präsident Henrik Wendorff. „Die notwendige Diskussion über ein neues Wassergesetz einfach zu umgehen, indem ein wichtiger Teil davon in einem Haushaltsbegleitgesetz versteckt wird, unterwandert unser Mitspracherecht als betroffene, standorttreue Unternehmer vor Ort. Die Landwirtschaft ist Ernährungssicherer und kein Selbstbedienungsladen für das Stopfen von Haushaltslöchern! Diese Vorgehensweise frisst jeden Vertrauensvorschuss auf, den wir der Ministerin und ihrem Haus entgegengebracht haben. Wir verlangen die sofortige Rücknahme der überzogenen Erhöhungen der Wasserentgelte und die Fortführung der gemeinsamen Bemühungen um den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Landes Brandenburg.“
 
Betroffen wären auch Brandenburgs Spargel-, Obst- und Gartenbaubetriebe: „Eine verlässliche Wasserversorgung ist Voraussetzung für die Erzeugung regionaler Lebensmittel. Unsere Betriebe investieren bereits viel Geld in Tropfbewässerung und andere wassersparende Technik. Wenn durch deutlich höhere Wasserentgelte künftig genau dieses Geld für weitere Investitionen fehlt, läuft das dem Ziel eines effizienteren Umgangs mit Wasser entgegen“, erklärt Dr. Klaus Henschel, Präsident des Gartenbauverbandes Berlin-Brandenburg.
 
Jürgen Schulze, Geschäftsführer des Verbands der Ostdeutschen Spargel- und Beerenobstanbauer (VOSBA), mahnt: „90% der Spargel- und Beerenobstbetriebe östlich der Elbe sind zwingend auf Bewässerung angewiesen. Der Selbstversorgungsgrad in diesem Bereich ist schon jetzt gering. Die Wirtschaftlichkeit unserer Betriebe wird durch die enorme Kostensteigerung erheblich in Frage gestellt. Wir befürchten, dass unsere Spargel- und Beerenprodukte, die ein Markenzeichen in der Region Brandenburg sind, dieser Verschärfung des Wettbewerbs nicht standhalten können.“
 
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz (MLEUV) führte von März bis Juni 2026 einen – von einem externen Dienstleister koordinierten – informellen Beteiligungsprozess mit Interessenverbänden und Wasserbehörden durch, um eine „praxisnahe und zukunftsorientierte Gesetzesnovellierung zu gewährleisten“. Auch der Landesbauernverband nahm daran teil. Der auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Beteiligungsprozess erarbeitete Gesetzesentwurf sollte Mitte des Jahres 2027 dem Landtag vorgelegt werden. Mit der Überführung des Gesetzesteils, der die Wasserentgelte betrifft, in das so genannte Haushaltsbegleitgesetz zur Konsolidierung des Landeshaushalts plant die Landesregierung, die Wassernutzung für die Erzeugung von hochwertigen Lebensmitteln erheblich zu verteuern und die Kosten dafür der Landwirtschaft aufzubürden. Ein entsprechender Entwurf ging zur Beteiligung an die Kommunen.