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Traktoren auf Feld

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Kompetenz auf dem Acker, Tierwohl im Stall. Wir machen uns stark für den ländlichen Raum.
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Der Podcast vom LBV

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Neue Ausbildungsverordnung Landwirt: Näher dran am Leben –
Chance für verpflichtenden Führerschein T verpasst
 
Der Landesbauernverband Brandenburg begrüßt die Novellierung der Bundesausbildungsverordnung für den Beruf des Landwirts und der Landwirtin, die nach mehr als 30 Jahren die Bundesausbildungsverordnung aus dem Jahr 1995 ablöst. Tierhaltung und Pflanzenbau bleiben weiterhin das Herzstück der Ausbildung. Auch die wichtige einheitliche Ausbildung für die konventionelle als auch die ökologische Bewirtschaftung wird fortgetragen. Darüber hinaus sind Struktur und Inhalte der Ausbildungsverordnung näher dran am Leben der Auszubildenden und ihrer Ausbilder. Dank Zeitrichtwerten und freier Wahl des jeweiligen Einsatzgebietes im Pflanzenbau bzw. in der Tierhaltung ist mehr Flexibilität in der Kompetenzvermittlung möglich.
 
Besonders positiv hervorzuheben ist, dass die neue Ausbildungsverordnung dem technologischen Fortschritt in der Landwirtschaft Rechnung trägt und das Kompetenzfeld „Digitalisierte Arbeitswelt“ eingeführt hat. Denn der zukünftige Arbeitsplatz in der Landwirtschaft, ob im Stall als auch in der Feldbearbeitung, kommt ohne Sensorik, GPS und verschiedenste Software-Systeme, etwa im Tiergesundheitsmanagement oder in der Präzisionsfeldarbeit, nicht mehr aus.
 
Ebenso gingen die Erfahrungen der Ausbilderinnen und Ausbilder in der Arbeit mit ihren Schützlingen in der Etablierung eines zweiten, parallelen Ausbildungsstranges auf. Neben dem Erwerb der Berufsprofil gebenden Kompetenzen werden zudem integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Teil der Ausbildung. Dazu gehören die Auseinandersetzung mit dem Einfluss der Landbewirtschaftung auf Ökosysteme, das aktive Erarbeiten eines beruflichen Selbstverständnisses und der eigenen Rolle im Betrieb als auch das Erlernen von Regeln der Kommunikation für einen situationsgerechten, lösungsorientierten Dialog im Arbeitsalltag. Heiko Terno, Vorsitzender des Bildungsverein der Landwirtschaft Brandenburg, erläutert:
 
„Die Lebensrealität der jungen Menschen hat sich komplett verändert. Das Smartphone und die Sozialen Medien sind Teil ihrer Welt geworden. Künstliche Intelligenz liefert ihnen schnelle Antworten, die man nicht mehr selbst erarbeiten muss. Die Entwicklung der eigentlichen kommunikativen Fähigkeiten im persönlichen Miteinander haben auf diesem Weg an Priorität eingebüßt und auch der Bildungsstand in den Grundlagen der Mathematik und in Deutsch, mit denen die jungen Leute zu uns kommen, bereitet mir einiges Kopfzerbrechen. Daher ist dieses stärkere Augenmerk auf die Vermittlung von kommunikativen Kompetenzen in der „echten“ Welt als fester Bestandteil der Ausbildung so wichtig.“
 
Einen Wermutstropfen gibt es dennoch: Im Zuge des fast zehn Jahre währenden Überarbeitungsprozesses der bundesweit beteiligten Akteure aus der praktischen Ausbildung, den Zuständigen Stellen, Sozialverbänden, Arbeitgeber- und Bauernverbänden wurde die Chance verpasst, den Erwerb des Führerschein T als verpflichtenden Bestandteil der Landwirtsausbildung festzuschreiben. Bodenbearbeitung, Drillen, Düngen, Pflanzenschutz sind Kernarbeiten des Landwirts, die ohne den Traktor nicht umsetzbar sind. Der per Verordnung verpflichtende Erwerb des Traktor-Führerscheins einschließlich aller Aufwendungen für Theorie und Praxis hätte dann zwar vom Ausbildungsbetrieb gewährleistet werden müssen. Andererseits wäre damit dem aktuell praktizierten Flickenteppich aus flankierenden Führerscheinkursen zu Lasten der jungen Azubi und ihrer Familien, punktuellen Förderungen des Landes und teilweisen Unterstützungen durch den Betrieb endlich ein Ende gesetzt. Zudem wäre die Landwirtsausbildung noch einmal mehr attraktiver. Heiko Terno:
 
„Die Azubi lernen bei uns auf dem Betrieb direkt auf unseren Maschinen. Die Bindung der jungen Leute an den eigenen Betrieb und die spätere Übernahme als Fachkraft sind somit noch einmal mehr gesichert. Gemeinsam mit dem Land Brandenburg haben wir zudem Theorie-Kurse für den T-Führerschein in Gruppen an den Landwirtschaftsschulen der Landkreise angestoßen, die weiterentwickelt werden können. Allerdings hapert es dann beim direkten Andocken mit praktischen Fahrstunden. Insgesamt wäre eine einheitliche Landesregelung zum Erwerb des Führerschein T für alle Ausbildungsbetriebe von großem Vorteil.“
 
Der Landesbauernverband schlägt daher vor, Verfahren und Möglichkeiten eines fest in der Landwirtsausbildung verankerten Erwerbs des Führerschein T gemeinsam mit dem Berufsstand, dem Fachministerium und dem Fahrschulverband in einer dafür zu gründenden Arbeitsgruppe zu erarbeiten und die Umsetzung in der Praxis voranzutreiben. Diese Landesregelung könnte dann die am 1. August 2027 in Kraft tretende neue Ausbildungsverordnung des Bundes sinnvoll ergänzen.

Landesbauernverband stärkt Frauen für zukünftige Führungspositionen
 
Ein neues Traineeprogramm des Landesbauernverbandes Brandenburg für junge Frauen in der Landwirtschaft will gezielt Frauen bei der Übernahme von Leitungs- und Führungspositionen in ihrem Betrieb unterstützen und ihnen die Entscheidung, mehr Verantwortung im Betrieb zu übernehmen, erleichtern. Es wurde vom Unternehmerinnen Netzwerk des LBV Brandenburg gemeinsam mit der Brandenburgischen Landwirtschaftsakademie aufgelegt. Zielgruppe sind Mitarbeiterinnen im Betrieb, junge Betriebsleiterinnen, Absolventinnen von Lehre oder Studium, Hofnachfolgerinnen oder Unternehmensgründerinnen, die für ihren nächsten Karriereschritt ihre Kompetenzen weiterentwickeln, ihr Selbstvertrauen stärken und sich mit Kolleginnen in vergleichbaren Situationen vernetzen möchten.
 
Jana Gäbert, Geschäftsführerin der agt Agrar GmbH Trebbin und Sprecherin des Unternehmerinnen Netzwerk Brandenburg, bestätigt den großen Bedarf eines solchen Kurses nur für Frauen und ermutigt zur Teilnahme:
„Als Mentorin im Unternehmerinnen-Netzwerk des Deutschen Bauernverbandes habe ich erlebt, wie wertvoll der Austausch unter Frauen ist. Viele stehen vor ähnlichen Herausforderungen, und manchmal hilft es schon zu wissen, dass man damit nicht allein ist. Gerade in der Landwirtschaft übernehmen Frauen viel Verantwortung, stellen ihre eigenen Leistungen aber häufig in den Hintergrund. Oft fehlt nicht die Kompetenz, sondern das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten oder einfach jemand, der sagt: Trau dich! Deshalb finde ich solche Angebote wichtig. Sie schaffen Raum für Austausch, gegenseitige Unterstützung und persönliche Weiterentwicklung. Ich kann jede Frau nur ermutigen, diese Chance zu nutzen.“
 
Die Reihe verbindet seminaristische Weiterbildung an der Brandenburgischen Landwirtschaftsakademie mit praktischer Begleitung in den Betrieben erfahrener Mentorinnen aus dem Unternehmerinnen Netzwerk des LBV. In den arbeitsärmeren Wintermonaten stehen fachliche und persönliche Kompetenzen im Mittelpunkt, etwa Kommunikation, Personalführung, Betriebswirtschaft, Öffentlichkeitsarbeit und Strategie. Im Frühjahr wird das Gelernte in einer Praxisphase in den Betrieben der Mentorinnen vertieft. Regelmäßige Treffen von Trainees und Mentorinnen als fester Bestandteil des Programms ermöglichen Updates und den Austausch unter allen Teilnehmerinnen. Absolventinnen des Traineeprogramms können später selbst als Mentorinnen wirken und ihr Wissen an nachfolgende Unternehmerinnen weitergeben.
 
Das Traineeprogramm für junge Frauen in der Landwirtschaft wird vom Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz gefördert. Anmeldungen sind unter folgendem Link möglich: https://app.seminarmanagercloud.de/hvhs-am-seddiner-see/buchungsportal/seminarreihe/traineeprogramm-im-unternehmerinnennetzwerk-der-brandenburgischen-landwirtschaft-18f3b876eb6042f5a1341e898efb6028

Provozierter Strukturbruch in Ostdeutschland – Zum morgigen EU-Gipfel
Ostdeutsche Bauernverbände fordern eigenständiges Agrarbudget von mindestens 500 Milliarden Euro
 
Vor dem morgigen EU-Gipfel fordern die ostdeutschen Bauernverbände eine deutliche Kurskorrektur bei der Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027. Die Staats- und Regierungschefs wollen sich mit dem künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union befassen. Aus Sicht der ostdeutschen Bauernpräsidenten reichen die aktuellen Vorschläge der irischen Ratspräsidentschaft nicht aus, um die zentralen Probleme der künftigen europäischen Agrarfinanzierung zu lösen.
 
„Nach der langen und intensiven Debatte in den letzten Wochen über die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik hätten wir einen deutlich mutigeren Vorschlag erwartet. Was jetzt auf dem Tisch liegt, ist keine echte Kurskorrektur“, erklärt der Präsident des Thüringen Bauernverbandes Dr. Klaus Wagner. „Wer Ernährungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und starke ländliche Räume zu europäischen Prioritäten erklärt, muss dafür auch die notwendigen finanziellen Voraussetzungen schaffen“, so Wagner.
 
„Die ostdeutschen Bauernverbände fordern deshalb für die Förderperiode 2028 bis 2034 ein eigenständiges und zweckgebundenes GAP-Budget von EU-weit mindestens 500 Milliarden Euro für die erste und zweite Säule“, so Karsten Trunk, Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Kritisch sieht der Verband insbesondere, dass weiterhin kein eigenständiger Agrarfonds vorgesehen ist. Stattdessen sollen agrarpolitische Mittel Teil eines umfassenden Finanzierungsrahmens bleiben, in dem auch zahlreiche andere Politikbereiche gebündelt werden, so Trunk weiter.
 
„Die Landwirtschaftsbetriebe werden von Zukunftsängsten aufgefressen“, mahnt Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes Brandenburg. „Wir kämpfen für uns als Landwirtschaft aber auch für die Arbeitsplätze unserer Beschäftigten. Wir dürfen zudem die ländlichen Räume, in denen wir wirtschaften, nicht vergessen. Sie gehören genauso zu uns wie wir zu ihnen. Wir fordern den Bundeskanzler daher auf, das Taktieren auf dem Rücken der ostdeutschen Landwirtschaft zu beenden!“
 
„Es fehlt eine verlässliche Absicherung der bisherigen zweiten Säule und damit der Finanzierung von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes, von Agrarumweltmaßnahmen und landwirtschaftlichen Investitionen“, warnt Olaf Feuerborn, Präsident des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt. Ebenso notwendig sei eine ausreichende Inflationsabsicherung, damit das Agrarbudget nicht Jahr für Jahr real an Wert verliert. „Kritisch sind zudem die Vorschläge zur Absenkung der Basiszahlung sowie zu Kappung und Degression“, führt Feuerborn aus. „So werden arbeitsintensive, größere Betriebe, Mehrfamilienbetriebe und andere gewachsene Betriebsstrukturen stark benachteiligt.“
 
„Europa braucht eine starke Gemeinsame Agrarpolitik, die ihren Namen auch verdient“, sagt Torsten Krawczyk, Präsident des Sächsischen Landesbauernverbandes. „Mehr nationale Flexibilität darf nicht dazu führen, dass gemeinsame europäische Standards, eine verlässliche Finanzierung und faire Wettbewerbsbedingungen verloren gehen.“
 
Kappung und Degression treffen Brandenburger Betriebsstrukturen besonders
Besonders deutlich kritisieren die ostdeutschen Bauernverbände die Vorschläge zur künftigen Ausgestaltung der flächenbezogenen Einkommensstützung. Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand könnte die Untergrenze der durchschnittlichen flächenbezogenen Unterstützung auf 90 Euro je Hektar abgesenkt werden.
Gleichzeitig sieht der Vorschlag eine verpflichtende Degression vor: Zahlungen zwischen 100.000 und 125.000 Euro sollen um 15 Prozent, zwischen 125.000 und 150.000 Euro um 25 Prozent und oberhalb von 150.000 Euro um 50 Prozent gekürzt werden. Zusätzlich steht eine mögliche Kappung bei 300.000 Euro je Beihilfeempfänger im Raum.
Besonders problematisch sei, dass nach den vorliegenden Vorschlägen keine Anrechnung der Lohnkosten vorgesehen ist. Damit würden gerade Unternehmen benachteiligt, die viele Menschen beschäftigen. Auch Mehrfamilienbetriebe und andere gewachsene Unternehmensformen könnten überproportional belastet werden.
Hinzu kommt nach Einschätzung der ostdeutschen Bauernverbände ein erhebliches Verteilungsrisiko: Mittel, die durch Degression oder Kappung frei werden, müssten zwar grundsätzlich innerhalb des deutschen GAP-Finanzrahmens verbleiben, jedoch nicht zwingend in den Regionen beziehungsweise Bundesländern, in denen sie ursprünglich gekürzt wurden.
Die ostdeutschen Bauernverbände vermissen zudem eine verlässliche europäische Grundlage für die Förderung der ersten Hektare. Eine solche Regelung wäre aus Sicht der Verbände wesentlich geeigneter, unterschiedliche Betriebsstrukturen gezielt zu berücksichtigen, als Betriebe durch starre Obergrenzen und Kürzungsmechanismen gegeneinander auszuspielen.
 
Rat muss beim EU-Gipfel klare Signale setzen
Die Präsidenten der ostdeutschen Bauernverbände sehen nun insbesondere die Mitgliedstaaten im Rat in der Verantwortung. Der anstehende EU-Gipfel müsse genutzt werden, um die bisherigen Vorschläge grundlegend nachzubessern. Es dürfe nicht bei punktuellen Änderungen an der Finanzarchitektur bleiben.
Die ostdeutschen Bauernverbände fordern die Bundesregierung deshalb auf, sich beim EU-Gipfel und in den weiteren Verhandlungen für ein ausreichend ausgestattetes, eigenständiges Agrarbudget, den Erhalt einer starken Förderung des ländlichen Raumes und gegen verpflichtende Degression und Kappung einzusetzen.
Unsere Landwirte brauchen nach 2027 Planungssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen. Kosmetische Korrekturen an der Finanzarchitektur reichen dafür nicht. Der Rat muss jetzt die Weichen für eine eigenständige und finanziell starke Gemeinsame Agrarpolitik stellen.

Milchrinder sind Upcycler!
Zukunftsoffenheit und Klimaanapassung bilden Schwerpunkte der Brandenburger Milchkonferenz
 
Wissenschaftlerinnen und Expertinnen des Rinderzuchtverbandes und des Landeskontrollverbandes bescheinigten den Milchrindhaltern Brandenburgs im Rahmen der heutigen Brandenburger Milchkonferenz beachtliche Fortschritte im Herden- und Gesundheitsmanagement ihrer Tiere sowie in der Züchtung. Dies seien die besten Voraussetzungen für eine hohe Milchleistung verbunden mit einer langen Lebensdauer der Tiere. Die Expertinnen nutzten die gut besuchte Fachveranstaltung, um neue Werkzeuge für die Optimierung von Kuhgesundheit, Milchleistung und Betriebsökonomie vorzustellen.
 
Milchrinder seien zudem die besten Upcycler und somit unentbehrlicher Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft. Ihr einzigartiger Wert liege in ihrer Fähigkeit, Gras und Pflanzenreste, die vom Menschen nicht verwertet werden können, zu dem wertvollen Lebensmittel Milch zu veredeln, erläuterte u.a. Dr. Julia Drews von der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern.
 
Thema des Vortrags waren auch Möglichkeiten der Klimabilanzierung im Kuhstall. Derzeit sei die Vielfalt an Sensoren und Messmethoden der Klimawerte an der Kuh sehr unübersichtlich. Eine bundesweit einheitliche THG-Berechnung würde wesentlich zu einer Versachlichung der Klimadebatte in der Milchrindhaltung beitragen und Tierwirten ermöglichen, die Erfolge der klimaangepassten Tierhaltung als Verhandlungsgrundlage mit wichtigen Geschäftspartnern nachzuweisen.
 
Die 28. Brandenburger Milchkonferenz legte Zeugnis über die herausragende Qualität, Zukunftsoffenheit und Klimaanpassung in der Milchrindhaltung in Brandenburg ab. LBV-Vizepräsident Heiko Terno, auf dessen Betrieb die Veranstaltung heute stattfand, unterstrich:
 
„Kühe sind keine Klimakiller. Im Gegenteil: Milch hat Zukunft. Menschen fressen kein Gras – Kühe schon. Wer Grünland als CO2-Speicher und für den Artenschutz stärken will, muss Milch trinken. Wichtig sind die Rahmenbedingungen: Verlässliche Investitionsbedingungen und eine Politik, die nicht bei jeder neuen Herausforderung neue Auflagen schafft.“

Brandenburg braucht Management von Wildvögeln
Dringender Handlungsbedarf aufgrund von Schäden durch Zug- und Rastvögel
 

Angesichts von Fraßschäden durch Zug- und Rastvögel auf den Feldern der Brandenburger Landwirtschaft fordert der Landesbauernverband ein landesweites Wildvogelmanagement. Bereits zu Jahresbeginn hatte der Verband in Zusammenarbeit mit Betrieben ein Positionspapier mit sieben Maßnahmen für ein besseres Wildvogelmanagement auf den Feldern erarbeitet und an das Umweltministerium adressiert. Es wurde gestern im Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz (ALEUV) im Brandenburger Landtag diskutiert.

 Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes, erläutert:

„Ein Treffen zu Ausmaß und Folgen von Fraßschäden vor einem Jahr verdeutlichte, wie allein gelassen die Betriebe bei diesem Thema sind. Jeder sieht die zunehmende Zahl von Zug- und Rastvögeln auf den Feldern, auf der einen Seite ein beachtlicher Artenschutzerfolg. Auf der anderen Seite gibt es keine zufriedenstellende Lösung für die untragbar gewordenen, jährlich wiederkehrenden Schäden auf den Feldern. Unser Papier bietet hier durchdachte und praktikable Lösungen an. Das Land hat in den letzten Jahren dem Wachstum der Wildvogelbestände tatenlos zugesehen. Jetzt ist das Ausmaß der Schäden so groß geworden, dass ein landesweites und wirksames Management aufgesetzt werden muss, das den rechtlichen Rahmen zur gezielten Vergrämung und Entnahme voll ausschöpft.“

Die Diskussion im ALEUV zeigt, dass auch im Ministerium ein Umdenken zu beobachten ist. Henrik Wendorff:

„Ich begrüße das ausdrücklich, sehe allerdings noch weiteren Gesprächsbedarf.“

Insbesondere eine Begrenzung des Wildvogelmanagements auf eine einzelne Region lehnt der Landesbauernverband ab. Die vorgestellte Idee einer Projektentwicklung zum Wildvogelmanagement in einer ausgewählten Modellregion muss zeitnah weiterentwickelt werden zu einem konkreten Wildvogelmanagement für das ganze Land Brandenburg.

Hintergrund:

In seinem Positionspapier „Wildvogelmanagement – 7 Maßnahmen für Landwirtschaft und Artenschutz“ schlägt der landwirtschaftliche Berufsstand die Etablierung eines standardisierten Systems zur Schadenserfassung vor, auf dessen Grundlage Eingriffsschwellen definiert und Maßnahmen für die Vergrämung oder auch Entnahme festgesetzt werden können. Die Dringlichkeit eines umfassenden Wildvogelmanagements, das sowohl präventiv als auch unmittelbar rechtssicher und auch finanziell Wirksamkeit entfaltet, ist durch zahlreiche Kostenaufrechnungen der betroffenen Betriebe belegbar, die für den Neukauf von Saatgut und den zusätzlichen Arbeitsaufwand der Neuaussaat sowie die Vergrämung in den letzten Jahren angefallen sind. Zusätzlich untermauert ein Sachverständigen-Gutachten der IHK Potsdam im Auftrag eines betroffenen Landwirts das Ausmaß der Schäden und den Handlungsbedarf: Die ermittelte Gesamtschadenssumme in 2025 aufgrund von Fraß- und Trittschäden, Verunreinigungen durch Kot sowie für Nachsaat, Pflanzenschutz, Mulchen und Vergrämungsmaßnahmen belief sich hier allein auf 52.040 Euro. In manchen Betrieben werden Schadenssummen im sechsstelligen Bereich erreicht.

  1. Wölfe und Biber in Brandenburg: Beim Wildtiermanagement geht das Land zwei Schritte vor und einen zurück
  2. Kraftstoffpreise: Schmerzgrenze erreicht – ungeeignete Mehrwertsteuersenkung kommt nicht bei unseren Landwirtschaftsunternehmen an!
  3. Höchste staatliche Auszeichnung für Brandenburger Landwirt
  4. Brandenburgs Schweinehalter am Limit – aber bereit für neue Wege

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