Gebühren für Tierkörperbeseitigung in Brandenburg drastisch erhöht – LBV äußert Unverständnis
Der Landesbauernverband Brandenburg kritisiert die unangekündigte, drastische Gebührenerhöhung für die Tierkörperbeseitigung im Land Brandenburg. Im Vergleich zur letzten Gebührenfestsetzung im Dezember 2024 sind die Entgelte für die sachgerechte Entsorgung von toten Nutztieren wie Pferd, Rind, Schwein, Schaf, Ziege um fast 60 Prozent gestiegen. Diese zusätzliche Belastung von Tierhaltern kommt zur Unzeit: Die Tierhaltung in Brandenburg ist seit Jahrzehnten unter Druck, Tierbestände gehen immer weiter zurück. Die Zukunftsfähigkeit einer regionalen Landwirtschaft „Made in Brandenburg“ steht damit zunehmend infrage.
Wie es anders geht, zeigen die Gebührenstrukturen für die Abholung toter Tiere in den benachbarten Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Erst im Mai dieses Jahres hatte das Bundesland Thüringen seine Gebühren für die Tierkörperbeseitigung um mehr als 60 Prozent gesenkt. So kostet die Beseitigung eines Rindes statt 230,64 € nunmehr 86,04 €, für Ferkel und Lamm sanken die Gebühren auf Werte etwas über einen Euro statt zuvor über 15 €. Zwei Drittel dieser Kosten übernehmen im Übrigen die Landkreise bzw. kreisfreien Städte und das Land Thüringen.
In Brandenburg dagegen stiegen die Kosten für die Abholung und Beseitigung eines ausgewachsenen Schweinekörpers im April 2026 von 36,79 € auf nunmehr 58,41 €. Die Beseitigung eines Pferdekörpers kostet nicht mehr 93,28 €, sondern 149,09 €, für ein Rind fallen 137,10 € an, statt wie bisher 86,94 €. 60 Prozent dieser Kosten haben die Besitzer selbst zu tragen, den verbleibenden Anteil übernehmen Land und Landkreise jeweils zur Hälfte. Auch wenn Heimtiere wie Hund oder Katze an einer meldepflichtigen Krankheit versterben, müssen die Halter nun um durchschnittlich 60 Prozent höhere Gebühren schultern. Hinzu kommen in allen Fällen die ebenfalls gestiegenen Kosten für Systembehälter und Entleerung sowie Anfahrtspauschalen für die Abholung.
LBV-Vorstandsmitglied Benny Hecht, der unmittelbar als Schweinehalter von diesen Erhöhungen betroffen ist, äußert sich dazu: „Diese drastische Verteuerung erschließt sich für mich auch nicht, wenn ich die sicherlich gestiegenen Kosten für Energie, Technik, Personal des Dienstleisters zugrunde lege. Auch das Argument, dass mit weniger Tieren und weiteren Anfahrtswegen im Land die Dienstleistung der Entsorgung unweigerlich teurer werden müsse, lasse ich nur bedingt gelten. Zur aktuellen Verlustrechnung je produziertes Kilogramm Fleisch kommt für uns wenige Tierhalter unangekündigt eine satte Gebührenerhöhung hinzu. Ich sehe das als absolut überflüssigen Rückschritt bei unseren Bemühungen, eine Nutztierstrategie zur Stärkung der Tierwirtschaft im Land Brandenburg aufzustellen.“
Die Gebührenerhöhung sei umso unverständlicher, als dass Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern den gleichen Dienstleister für die Tierkörperbeseitigung beauftragt hätten wie das Land Brandenburg. Im Sinne der im Koalitionsvertrag der Landesregierung vereinbarten Erarbeitung einer „marktorientierten“ Nutztierstrategie, besteht der Landesbauernverband daher darauf, sich an anderen Bundesländern ein Beispiel zu nehmen und die Tierhalter nicht noch mehr zu belasten als ohnehin schon.