Schweinehalter im Stich gelassen

Pressemeldung

Warnschild im ASP-Kerngebiet. Landkreis Märkisch Oderland. Foto: MMieke

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Meike Mieke

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17 Monate Afrikanische Schweinepest in Brandenburg. Die angekündigte Unterstützung ist noch immer nicht in Sichtweite.

(Teltow, 28.4.2022) Schweinehalter in Brandenburg hoffen derzeit vergeblich auf weitere finanzielle Unterstützung zum Ausgleich wirtschaftlicher Schäden durch die Afrikanische Schweinepest. Einschneidende Verluste bis hin zur Aufgabe der Schweinehaltung entstehen den Betrieben insbesondere durch verpflichtende, veterinärmedizinische Maßnahmen vor dem Transport der Tiere, durch erheblich längere Transportwege zu den wenigen speziellen Schlachthöfen bundesweit, die Tiere aus ASP-Restriktionszonen abnehmen dürfen, sowie durch deutliche Preisabzüge am Schlachthof.

„Unsere Schweinehalter werden schlichtweg allein gelassen“, stellt Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes, fest. „Und das gerade in Brandenburg, in dem am schwersten von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Bundesland.“

Bis zum 31. Dezember 2021 konnten Betriebe ASP-bedingte Mehrkosten im Rahmen der Richtlinie des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) für die „Gewährung von Billigkeitsleistungen“ geltend machen. Diese bisher einzige Form der Beihilfe des Landes für Schweinehaltungen in ASP-Restriktionszonen ist bisher weder verlängert noch neu aufgelegt worden. Auch erlaubte die „De-Minimis“-Regelung der Richtlinie lediglich eine Beihilfe bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € über einen Zeitraum von drei Jahren. Ein Betrag, der die Mehrkosten unserer Schweinehaltungen bei weitem nicht abdeckt. Keinen Ausgleich gab es zudem für die massiven Preisreduzierungen für Schweinefleisch aus ASP-Gebieten. Nach Erhebungen des LBV veranlasste dies mindestens acht Schweinehalter, ihre Stalltore für immer zu schließen oder ihren Tierbestand deutlich zu reduzieren. Das entspricht in etwa fünf Prozent der wenigen in Brandenburg Schweine haltenden Betriebe.

Auf Nachfrage des Landesbauernverbandes beim MLUK Anfang Februar dieses Jahres nach Maßnahmen zur weiteren Unterstützung der Landwirte, informierte das zuständige Referat, dass die Abstimmungen über eine neue Brandenburger Richtlinie zum Ausgleich ASP-bedingter Mehrkosten noch nicht abgeschlossen seien. Zwei weitere Monate später, im April 2022, verwies das Haus auf Anfrage von Landtagsabgeordneten erneut auf den noch offenen Abstimmungsprozess. Dieser betreffe insbesondere die nötige Notifizierung der Richtlinie durch die Europäische Kommission, die die De-Minimis-Regelung aufheben würde.

„Auch die Signalwirkung dieses unbefriedigenden Verfahrens auf die Berufskollegen in den anderen Bundesländern ist verheerend“, analysiert Henrik Wendorff die Außenwahrnehmung in den länderübergreifenden Gremien des Deutschen Bauernverbandes. „Wir erwarten daher zumindest auf Landesebene in Brandenburg eine schnellstmögliche Wiederaufnahme der bisherigen Unterstützungsrichtlinie rückwirkend zum 1.1. dieses Jahres. Wir erwarten zudem entschiedenes Engagement für eine Neuauflage der Richtlinie, die die verbliebenen Schweine haltenden Betriebe fördert und zum Weitermachen motiviert. Die aktuellen Bekundungen für eine regionale Fleischversorgung wirken unaufrichtig, wenn Produzenten in ASP-Gebieten sämtliche Mehrkosten für seuchenpräventive Maßnahmen selbst tragen müssen. Von der extrem ungleichen Wettbewerbssituation, in der sich diese Betriebe befinden, ganz zu schweigen.“