Bundestag hat
Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt

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Der Bundestag hat am 12.05.2022 das Steuerentlastungsgesetz 2022 verabschiedet. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Im Gesetzgebungsverfahren wurden zusätzliche Maßnahmen aus dem zweiten Entlastungspaket der Bundesregierung aufgenommen. Nach Beratungen des Koalitionsausschusses am 23.02.2022 hatten sich die Koalitionspartner u.a. auf steuerliche Entlastungen geeinigt, weil die Preise für Heizöl, Gas, Benzin und Strom in den vergangenen Monaten drastisch gestiegen sind.

Stand des Gesetzgebungsverfahrens:

03.03.2022 Referentenentwurf
16.03.2022 1. Kabinettsbeschluss
27.04.2022 2. Kabinettsbeschluss (zusätzliche Entlastungen)
12.05.2022 Verabschiedung Bundestag
20.05.2022 Verabschiedung Bundesrat
Offen Verkündung

Am 27.04.2022 hatte das Bundeskabinett eine Energiepreispauschale und einen Kinderbonus beschlossen. Diese weiteren Maßnahmen wurden im Finanzausschuss im Bundestag in das Steuerentlastungsgesetz 2022 eingearbeitet.

Folgende steuerliche Maßnahmen im Steuerentlastungsgesetz 2022 sollen den Preisanstieg für die Bürger abfedern:

Energiepreispauschale (EPP)
Auszahlung über Arbeitgeber
EPP im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren
Steuerpflicht der EPP
Kinderbonus
Höhere Entfernungspauschale
Höherer Grundfreibetrag
Rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs 2022

Hinweis: Maßnahmen aus dem zweiten Entlastungspaket in anderen Gesetzesentwürfen

Zudem hat das Bundeskabinett am 27.04.2022 die Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz) beschlossen. Für die Monate Juni bis August ist darin vorgesehen, die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das Europäische Mindestmaß abzusenken. Die Steuerentlastung für Benzin beträgt damit 30 Cent je Liter, für Diesel 14 Cent je Liter. Eine Verdoppelung der Einmalzahlung für Empfänger von Sozialleistungen auf 200 Euro wurde als Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in den Entwurf des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes eingebracht und am 12.05.2022 im Bundestag verabschiedet. Die Bundesregierung bietet ein ÖPNV-Ticket für 9 Euro im Monat an. Die Maßnahme soll bundesweit für die Monate Juni bis August 2022 gelten. Die Finanzierung des "9 für 90"-Tickets soll mit dem Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierung Gesetzes umgesetzt werden.