LBV warnt vor giftigen Kreuzkräutern

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Meike Mieke

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(Teltow, 18.4.2024) Begünstigt durch gute Vegetationsbedingungen breitet sich derzeit das giftige Frühlingskreuzkraut an Straßenrändern, auf Brachflächen und Wiesen im Land sehr stark aus.

Landwirtschaft, Kommunen und Straßenmeistereien bekämpfen vielfach schon heute gemeinsam diese Ausbreitung. Dies muss nun noch weiter intensiviert werden. Dazu müssen Brachen gemulcht, Straßenränder und Grünflächen gemäht oder – im Extremfall – Grünland umgebrochen und neu angesät werden.

Für das vorzeitige Beräumen von Brachflächen mit Kreuzkräutern hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) ein Antragsverfahren veranlasst. Der Landesbauernverband empfiehlt seinen Mitgliedern, dies zu nutzen. Grundsätzlich sollte anfallendes Mähgut abgefahren werden, um so eine weitere Samenbildung zu vermeiden. Kreuzkräuter können auch nach der Mahd nachreifen und Samen bilden.

Kreuzkräuter enthalten Phytotoxine, die für Rinder, Schafe und besonders für Pferde gefährlich werden können. Sie akkumulieren sich über Jahre in der Leber der Tiere, lassen sie erkranken oder führen zu Fehl- oder Totgeburten von deren Jungtieren. Zwar können Weidetiere beim Grasen auf der Weide die Kreuzkräuter instinktiv selektieren, im Heu oder im zu Futter silierten Gräsern können die Tiere die giftige Pflanze jedoch nicht mehr ausmachen.

Bürgerinnen und Bürger werden ebenfalls angehalten, bei kleineren Beständen die Pflanzen herauszureißen und Grünflächen mit Kreuzkräutern zu mähen. Geringe Mengen des Mähguts können in der Restmülltonne, größere Mengen müssen in Kompostieranlagen entsorgt werden. Hilfreiche Antworten zum Umgang mit Kreuzkräutern auf öffentlichen und privaten Flächen hat das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) auf seiner Internetseite in einem FAQ veröffentlicht.