Keine Steuergeldverschwendung unter
dem Deckmantel des Naturschutzes!
Pressemeldung
Landesbauernverband identifiziert unfaire Verkaufspraxis von bundeseigenen Flächen zu Lasten des Steuerzahlers
„Aufwendige Ausschreibungsverfahren von bundeseigenen Flächen sind pure Verschwendung von Steuergeldern, wenn am Ende die zuständigen Ministerien willkürlich und am Verfahren vorbei über den zukünftigen Eigner entscheiden!“, kommentiert Denny Tumlirsch, Hauptgeschäftsführer des Landesbauernverbandes Brandenburg, den jüngsten Fall einer Übertragung bundeseigener Fläche durch die Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft (BVVG) in das Nationale Naturerbe.
Mitgeboten hatte ein Biobetrieb, der laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung durch seine ökologische Wirtschaftsweise prädestiniert für einen Zuschlag schien. Der Landwirt ging leer aus. Stattdessen wurde das ursprünglich zum Verkauf stehende Land als Teil des Nationalen Naturerbes in die Trägerschaft des Landes Brandenburg gegeben – zum Nulltarif.
Die mit dem Ausschreibungsverfahren einher gehenden Kosten der BVVG für die Wertermittlung, für die Ausschreibungsveröffentlichungen, für die Verwaltung und Betreuung der eingegangen Ge-bote gingen somit vollständig zu Lasten des Steuerzahlers.
Dazu Denny Tumlirsch:
„Nachdem in der Vergangenheit auf dem Rücken der Landwirtschaftsbetriebe über die Höchstgebotspraxis enorme Gewinne erlöst wurden, muss jetzt der Steuerzahler die Launenhaftigkeit der Politik bezahlen. Der Wille zum Naturerhalt rechtfertigt jedoch nicht die Verschwendung von Steuergeldern. Durch solche Praktiken geht noch mehr Vertrauen unserer Mitglieder in ein faires Handeln von landwirtschaftlichen Flächen aus Bundeshand verloren.“
Hintergrund
Der Koalitionsvertrag sieht auf Bundesebene Übertragungen von BVVG-Flächen an Nationales Naturerbe vor. Als Nationales Naturerbe werden Flächen in Deutschland bezeichnet, die seit dem Jahr 2000 als dauerhafte Naturschutzflächen gesichert werden. Dies geschieht durch Übertragungen von Flächen aus dem Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Regelmäßig gehen diese in die Trägerschaft der Bundesländer, der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) oder von Naturschutz-verbänden über. Die Flächen sollen einen hohen Naturschutzwert aufweisen, indem sie zahlreiche seltene Tier- und Pflanzenarten beherbergen, großräumig sind und als Biotopverbund angesehen werden können. Die aktuelle Übertragung stand bereits schon früher in der Kritik, da die Flächen diese Kriterien bei weitem und im Regelfall nicht mehr erfüllen.
Seit Beginn der Legislatur besteht zudem ein Verkaufs- und Verpachtungsstopp bundeseigener Flächen durch die BVVG an konventionell wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe aufgrund ministe-rieller Weisungen. Grund ist eine Formulierung im Koalitionsvertrag, der die Verpachtung auf „nachhaltig bzw. ökologisch wirtschaftende Betriebe“ beschränkt, ohne den Begriff „nachhaltig“ konkret zu definieren. Der Landesbauernverband Brandenburg als auch die weiteren vier ostdeutschen Landesbauernverbände fordern seither nachdrücklich die Korrektur dieser unklaren Aussage, die den Berufsstand in vermeintlich gute und schlechte Landwirte spaltet und zum faktischen Ausschluss der Mehrzahl der Landwirtschaftsbetriebe vom Bieterverfahren führt.