Der EU-Fährte für verträgliches
Wolfsmanagementjetzt folgen 

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Der EU-Fährte für verträgliches Wolfsmanagement jetzt folgen –
und für die Novelle des Brandenburger Jagdgesetzes nutzen

(Teltow, 22.9.2023) Der Landesbauernverband Brandenburg und die Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden (LagJE) nutzen ihre aktuelle Stellungnahme an die EU-Kommission, um erneut eine Aufnahme des Wolfs in das brandenburgische Jagdrecht zu fordern. Dieser Schritt müsse zudem in der europäischen Gesetzgebung von einer Umstufung des Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „bedingt geschützt“ flankiert werden. Nur so werde ein effektives Wolfsmanagement ermöglicht, das die Interessen der Landwirtschaft, der Tierhaltung und des Naturschutzes in Einklang bringt.

LBV und LagJE folgen mit ihrem Statement dem aktuellen Aufruf der EU-Kommission, bis zum 22. September 2023 aktuelle Daten über die wachsenden Wolfspopulationen und die Folgen zu melden. „Auf der Grundlage der erhobenen Daten wird die Kommission über einen Vorschlag entscheiden, gegebenenfalls den Status des Wolfsschutzes in der EU zu ändern und den Rechtsrahmen zu aktualisieren“, heißt es in der Pressemitteilung der Kommission.

 „Es ist an der Zeit, die jahrelange, hoch emotional geführte Diskussion um den Wolf endlich in geordnete Bahnen zu führen und die ausgestreckte Hand der EU-Kommission anzunehmen. Landes- und Bundesregierung können hier jetzt einhellig voran gehen. Der Wolf gehört in die Jagdgesetzgebung und damit in die Hände der Jagd. Deren Kernaufgabe ist die Regulierung von Wildbeständen mit dem Ziel, das öko-logische Gleichgewicht in der Natur zu erhalten, aber auch die Errungenschaften des Menschen mit einer gestalteten Kulturlandschaft und der Erzeugung von Nahrungsmitteln zu schützen. Für den Wolf kann nichts anderes gelten.“, unterstreicht Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes die Positionierung des Verbandes und bietet an: „Auf dem Weg zu dieser Gesetzesanpassung stehen wir als Dialogpartner zur Verfügung. Das Land Brandenburg will derzeit das Jagdgesetz novellieren, sodass jetzt der optimale Zeitpunkt gekommen ist, den Wolf als jagdbare Art darin aufzunehmen.“

Die Aufnahme ins Jagdrecht bedeutet nicht, dass Wölfe generell bejagt werden können. Wölfe sind auf Grundlage der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt weiter-hin geschützt. Mit dem konsequenten Entschluss, den Wolf ins Landesjagdgesetz aufzunehmen, würden jedoch dringend notwendige Erleichterungen zur Bestandsregulierung des Beutetiers geschaffen. Die ungebremste Vermehrung der Wolfspopulation insbesondere im Bundesland Brandenburg führt regelmäßig zu schockierenden, verlustreichen Rissgeschehen in den Herden der Weidetierhalter. Die Allgegen-wart der Wölfe in der Nähe von Dörfern und Siedlungen stellt zudem eine potenzielle Gefahr für den Menschen dar.

„Die Diskussion um den Wolf hat auch noch größere Dimensionen und betrifft auch Fragen des Privateigentums, die wir als Eigentümervertreter natürlich stellen. Es darf nicht sein, dass die Wolfsdiskussion nur im Bereich Naturschutz geführt wird. Neben dem besseren Schutz für die Weidetierhaltung muss auch auf die Belange und die Funktion des Privateigentums Rücksicht genommen werden. Das hat Ver-fassungsrang und muss auch dementsprechend endlich wieder behandelt werden,“ sagt Jürgen Hammerschmidt, Vorsitzender der LagJE.

Laut aktuellen Zahlen der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) gab es im Jahr 2022 einen neuen Höchstwert von über 4.000 verletzten und getöteten Nutztieren – darunter neben Schafen und Ziegen auch Rinder, Pferde und landwirtschaftliche Wildhaltung. Im ersten Halbjahr 2023 verzeichnete das wolfsreichste Land Brandenburg einen traurigen „Etappenrekord“ von insgesamt 175 Schadensereignissen, bei denen der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen wurde.