"Nachhaltig" bedeutet auch:
ökonomisch nachhaltig

Pressemeldung

Weidendes Uckermärker Fleischrind auf moorigem Grünland im Flusstalmoor der Randow - geschütztes Natura-2000-Gebiet. Foto: MMieke

LBV-Pressestelle

Meike Mieke

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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EU-Basisprämie in der Landwirtschaft muss weiterhin als Bestandteil der Förderung erhalten bleiben 

(Teltow, 26.6.2023) Die Direktzahlungen aus der EU-Agrarförderung für die landwirtschaftlichen Betriebe Brandenburgs müssen weiterhin maßgeblich zur Einkommenssicherung beitragen. Zusätzliche Beanspruchungen dieser Basisprämie für so genannte Gemeinwohlleistungen für den Klima-, Natur- oder Umweltschutz gefährden die wirtschaftliche Stabilität der landwirtschaftlichen Unternehmen. Bereits jetzt erhalten die Betriebe die Prämie nur bei Erfüllung einer Vielzahl zusätzlicher Auflagen für ein umweltgerechtes Bewirtschaften der landwirtschaftlichen Nutzflächen (Konditionalität).

Das unterstrich der Landesbauernverband bei einer Podiumsdiskussion u. a. mit Vertreterinnen und Vertretern des UNSESCO-Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe-Brandenburg und in diesem Reservat wirtschaftenden Landwirtinnen und Landwirten am 22. Juni in der Prignitz.

Die Landwirtschaftsbetriebe im Biosphärenreservat hatten sich Ende der 90er Jahre freiwillig der gemeinsamen Aufgabe mit dem Naturschutz gestellt, eine sanfte Bewirtschaftung zugunsten der schützenswerten Flora und Fauna umzusetzen. Diese Freiwilligkeit wird nun überstrapaziert. Die Landwirte berichteten über die steigenden Anforderungen an ihre Bewirtschaftung aufgrund gesetzlicher Einschränkungen, aber auch konkret durch Vorgaben des Biosphärenreservats. Dies steht exemplarisch für eine Vielzahl von Landwirtinnen und Landwirten. Es verdeutlicht einmal mehr die Unausgewogenheit zwischen dem gesellschaftlichen und politischen Anspruch an den Sektor Landwirtschaft, Ernährungssicherung und Naturschutz im gleichen Maße zu betreiben, und der dafür in Betracht kommenden Bezahlung. Regelmäßig wird der Mehraufwand, der den Betrieben durch neue Auflagen bei der Bewirtschaftung im jeweiligen Schutzgebiet entsteht, nicht abgedeckt.

Der Landesbauernverband stellt deshalb klar: Die Einkommensstützung der Agrarförderung muss noch mehrere Jahre Bestand haben, um die klimatischen und geologischen Nachteile Brandenburgs abzufedern, als auch vor allem die finanzielle Stabilität der vielen Landwirtinnen und Landwirte in den zahlreichen Brandenburger Schutzgebieten zu sichern. 

Hintergrund

Brandenburg verfügt im Deutschlandvergleich über die drittgrößte Fläche ausgewiesener Naturschutz- sowie FFH-Gebiete. Der drittgrößte Anteil der Landesfläche ist Landschaftsschutzgebiet, die viertgrößte Fläche ist als Vogelschutzgebiet festgesetzt. In all diesen Gebieten wirtschaften landwirtschaftliche Betriebe angepasst und schonend. Die ökonomische Nachhaltigkeit der Betriebe ist nicht mehr gegeben, wenn Unterstützungszahlungen wie die EU-Basisprämie als auch die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete nicht mehr die einkommensstützende Funktion haben oder gänzlich gestrichen werden.