Fristablauf für Investitionsprogramm Landwirtschaft -

Titel:
Fristablauf für Investitionsprogramm Landwirtschaft -
Wann:
Mi, 21. April 2021, 18:00 h - 18:00 h
Kategorie:
Termine und Fristen

Beschreibung

Zum Antragsverfahren „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ der Rentenbank

Das BMEL gab das weitere Verfahren für die 2. Runde des „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ bekannt.

Demnach müssen Betriebe, die einen Antrag auf Förderung stellen wollen, sich bis zum 21.04.2021 18:00 Uhr bei der Rentenbank registrieren (falls noch nicht geschehen).

Am 23.04. werden die registrierten Betriebe von der Rentenbank per Mail zum Interessenbekundungsverfahren aufgefordert. Dabei werden der gewünschte Förderbereich der Investition, das gewünschte Jahr der Förderung sowie eine unverbindliche, ungefähre Kostenschätzung abgefragt. Dieses Interessenbekundungsverfahren wird am 30.04. um 23:59 Uhr abgeschlossen.

Per Zufallsverfahren werden anschließend alle eingegangenen Interessenbekundungen je Förderbereich in eine Reihenfolge gebracht. Anhand dieser Reihenfolge wird die Rentenbank voraussichtlich ab 6. Mai 2021 nach und nach die Unternehmen dazu einladen, innerhalb einer vorgegebenen Frist (jeweils 30 Tage ab der Einladung) einen Zuschussantrag zu stellen.

Für die weiteren Details zu den geänderten Verfahren stellt die Landwirtschaftliche Rentenbank auf ihrer Homepage in den FAQs ausführliche Informationen bereit.

Informationen der Rentenbank

Bitte beachten Sie auch, dass die Förderung von

  • Maschinen zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, die in Sonderkulturbetrieben eingesetzt werden,
  • kleineren, mit moderner Technik ausgestattete Pflanzenschutzgeräte mit maximal 18 m Arbeits-breite und max. 1800 l Behältergröße,
  • GPS-Grundausstattung (Nachrüstung) auch für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und bei der mechanischen Unkrautbekämpfung,

neu hinzugekommen ist.

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