Der Landesbauernverband Brandenburg begrüßt außerordentlich die heutige Zustimmung des Bundesrates über die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz.
„Nach mehr als zwei Jahrzehnten haben wir heute diese letzte Hürde genommen, den Wolf entromantisiert und betrachten ihn nun rechtmäßig, als das, was er ist: Ein Wildtier, das in zu groß gewordenen Populationen großes Leid und erheblichen wirtschaftlichen Schaden anrichtet. Daher muss er endlich reguliert werden“, äußert sich Jens Schreinicke, LBV-Wolfsbeauftragter, erleichtert. „Vertretend für alle Weidetierhalterinnen und -halter im wolfsreichsten Land Brandenburg kann ich sagen: endlich hat die Politik gehandelt und die Vernunft gesiegt.“
Mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist seine Regulierung ähnlich wie bei anderen Wildtieren, die in der Land- und Forstwirtschaft Schäden anrichten, möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass das brandenburgische Landwirtschaftsministerium nun zügig einen Wolfsmanagementplan erarbeitet, wozu es nach dem Bundesjagdgesetz verpflichtet ist. Die Bejagung wird dann in einer festgelegten Jagdzeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober gestattet, sie obliegt ausschließlich den Jagdausübungsberechtigten und ist mit der Pflicht zur Hege verbunden. In der übrigen Zeit des Jahres herrscht Schonzeit, in der schadstiftende Einzeltiere aber deutlich leichter als bisher entnommen werden können.
Jagd und Hege vereinen das Ziel, einen den „landschaftlichen landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestand“ zu erhalten sowie seine Lebensgrundlagen zu pflegen und zu sichern (§ 1, Abs 2, BJagdG). Die Aufnahme des Wolfs als jagdbare Art in das Bundesjagdgesetz zielt daher nicht auf seine Verdrängung aus der Kulturlandschaft ab, sondern auf eine Bestandsregulierung in Vereinbarkeit mit den Schutzbedürfnissen der Weidetierhalter als auch der Menschen vor Ort, vor allem in den Regionen mit hoher Wolfsdichte.
„In nächsten Schritt muss Brandenburg nun seine Wolfsverordnung aufheben, damit die Regelungen aus dem neuen Bundesjagdgesetz unmittelbar Anwendung finden können“, fordert Schreinicke. „Wir sind froh, dass Ministerin Hanka Mittelstädt hier hinter uns steht und mit ihrem Haus als Oberste Jagdbehörde die Verantwortung für die Bejagung des Wolfs in Brandenburg übernimmt. So ist ein landesweit einheitliches Management möglich. Wir erwarten nun einen klaren und unbürokratischen Managementplan zur Jagdausübung, der es uns ermöglicht, bereits zur anstehenden Jagdzeit ab 1. Juli den überhöhten Wolfsbestand zu reduzieren.“
Wolf ins Jagdgesetz aufgenommen – Wolfsmanagement jetzt festlegen