Mitgestaltung auf Augenhöhe –
Landesbauernverband will gesetzliche Verankerung als „anerkannter Landwirtschaftsverband“
Anlässlich seines 35jährigen Jubiläums erneuerte der Landesbauernverband in seiner Festschrift seinen Anspruch auf eine legitimierte Rolle als „anerkannter Landwirtschaftsverband“.
Die Landwirtschaft hat bislang – anders als Naturschutz, Jagd oder Kommunen – keine gesetzlich verankerte Rolle in Planungsverfahren und Rechtssetzungsprozessen. Entscheidungen mit direkten Auswirkungen auf landwirtschaftliche Flächen werden häufig ohne die frühzeitige Mitwirkung der Praxis getroffen.
Der Landesbauernverband fordert daher die Einführung anerkannter Landwirtschaftsverbände mit definierten Mitwirkungs-, Einsichts- und Rechtsbehelfsrechten. Ziel ist es, die Landwirtschaft nicht länger nur als Nutzungsfläche oder Regelungsobjekt zu behandeln, sondern – ähnlich wie andere Branchen oder Umweltgruppen – als eigenständigen, systemrelevanten Rechtsakteur anzuerkennen, der frühzeitig einbezogen wird.
Landwirtschaft erfüllt öffentliche Aufgaben – von der primären Funktion der Ernährungssicherung über die Landschaftspflege bis hin zum Erhalt der Artenvielfalt und des Bodenschutzes in zahlreichen Umweltmaßnahmen. Diese Leistungen können einzelne Betriebe nicht allein verteidigen. „Da die Natur eine kollektive Stimme braucht, um sich gegen Beeinträchtigung zu wehren, braucht auch die Landwirtschaft eine kollektive Stimme, um sich gegen Beeinträchtigung zu wehren“, betont LBV-Hauptgeschäftsführer Denny Tumlirsch und Verfasser des Herleitungstextes in der Festschrift.
Ein anerkannter Landwirtschaftsverband würde in allen Verfahren frühzeitig beteiligt werden, die seine Systemfunktion berühren: bei Bauleitplänen, bei Schutzgebietsausweisungen, bei Ausnahmen vom Artenschutz, bei Bodenrechtsfragen und vor neuen Verordnungen. Er kann Stellung nehmen und im Zweifel Entscheidungen rechtlich überprüfen lassen.
„Die Landwirtschaft wäre nicht mehr nur Adressat politischer Entscheidungen, sondern Mitgestalter“, resümiert Denny Tumlirsch. „Der LBV steht seit 35 Jahren für Verantwortung in der Fläche: für Versorgung, für Kulturlandschaft und für eine Landwirtschaft, die sich weiterentwickelt. Erst eine gesetzliche Anerkennung wird dieser bedeutenden Rolle gerecht.“