Brandenburg braucht Management von Wildvögeln
Dringender Handlungsbedarf aufgrund von Schäden durch Zug- und Rastvögel
Angesichts von Fraßschäden durch Zug- und Rastvögel auf den Feldern der Brandenburger Landwirtschaft fordert der Landesbauernverband ein landesweites Wildvogelmanagement. Bereits zu Jahresbeginn hatte der Verband in Zusammenarbeit mit Betrieben ein Positionspapier mit sieben Maßnahmen für ein besseres Wildvogelmanagement auf den Feldern erarbeitet und an das Umweltministerium adressiert. Es wurde gestern im Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz (ALEUV) im Brandenburger Landtag diskutiert.
Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes, erläutert:
„Ein Treffen zu Ausmaß und Folgen von Fraßschäden vor einem Jahr verdeutlichte, wie allein gelassen die Betriebe bei diesem Thema sind. Jeder sieht die zunehmende Zahl von Zug- und Rastvögeln auf den Feldern, auf der einen Seite ein beachtlicher Artenschutzerfolg. Auf der anderen Seite gibt es keine zufriedenstellende Lösung für die untragbar gewordenen, jährlich wiederkehrenden Schäden auf den Feldern. Unser Papier bietet hier durchdachte und praktikable Lösungen an. Das Land hat in den letzten Jahren dem Wachstum der Wildvogelbestände tatenlos zugesehen. Jetzt ist das Ausmaß der Schäden so groß geworden, dass ein landesweites und wirksames Management aufgesetzt werden muss, das den rechtlichen Rahmen zur gezielten Vergrämung und Entnahme voll ausschöpft.“
Die Diskussion im ALEUV zeigt, dass auch im Ministerium ein Umdenken zu beobachten ist. Henrik Wendorff:
„Ich begrüße das ausdrücklich, sehe allerdings noch weiteren Gesprächsbedarf.“
Insbesondere eine Begrenzung des Wildvogelmanagements auf eine einzelne Region lehnt der Landesbauernverband ab. Die vorgestellte Idee einer Projektentwicklung zum Wildvogelmanagement in einer ausgewählten Modellregion muss zeitnah weiterentwickelt werden zu einem konkreten Wildvogelmanagement für das ganze Land Brandenburg.
Hintergrund:
In seinem Positionspapier „Wildvogelmanagement – 7 Maßnahmen für Landwirtschaft und Artenschutz“ schlägt der landwirtschaftliche Berufsstand die Etablierung eines standardisierten Systems zur Schadenserfassung vor, auf dessen Grundlage Eingriffsschwellen definiert und Maßnahmen für die Vergrämung oder auch Entnahme festgesetzt werden können. Die Dringlichkeit eines umfassenden Wildvogelmanagements, das sowohl präventiv als auch unmittelbar rechtssicher und auch finanziell Wirksamkeit entfaltet, ist durch zahlreiche Kostenaufrechnungen der betroffenen Betriebe belegbar, die für den Neukauf von Saatgut und den zusätzlichen Arbeitsaufwand der Neuaussaat sowie die Vergrämung in den letzten Jahren angefallen sind. Zusätzlich untermauert ein Sachverständigen-Gutachten der IHK Potsdam im Auftrag eines betroffenen Landwirts das Ausmaß der Schäden und den Handlungsbedarf: Die ermittelte Gesamtschadenssumme in 2025 aufgrund von Fraß- und Trittschäden, Verunreinigungen durch Kot sowie für Nachsaat, Pflanzenschutz, Mulchen und Vergrämungsmaßnahmen belief sich hier allein auf 52.040 Euro. In manchen Betrieben werden Schadenssummen im sechsstelligen Bereich erreicht.