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„Landwirte sind Wasserwirte!“
Landesbauernverband veröffentlicht Forderungspapier für ein klimaresilientes Wassermanagement in der Landwirtschaft

 Mit seinem Papier „Forderungen für unser Wasser – Ernährung sichern, Lebensgrundlagen erhalten“ veröffentlicht der Landesbauernverband heute 20 zukunftsweisende Vorschläge für ein klimaresilientes Wassermanagement in der Landwirtschaft. Damit einher geht die dringend notwendige Neubewertung der Landwirtschaft als der Sektor, der Wasser für die Erzeugung von Lebensmitteln nutzt, gleichzeitig jedoch auch die Neubildung von Grundwasser ermöglicht und Wasser im Kreislauf hält.
 
Die „20 Forderungen für unser Wasser“ sind im intensiven fachlichen Austausch mit Mitgliedsbetrieben des Verbandes erarbeitet worden, die ihre Kulturen für die Qualitätssicherung von frischem Obst, Gemüse oder Kartoffeln bewässern müssen oder Wasser für die Tierhaltung benötigen. Das Papier ist daher der reflektierte Beitrag des Berufsstandes in der aktuellen Debatte um die Ausgestaltung der Novelle eines Brandenburger Wassergesetzes, welches die Leistungen der Landwirtschaft für Wasserrückhalt, Wasserspeicherung und Wasserneubildung berücksichtigen und mit dem Part der landwirtschaftlichen Wassernutzung in Waage bringen soll.
 
„Im öffentlichen Diskurs wird zu wenig berücksichtigt, dass das von uns genutzte Wasser am Ende in wertvollen Lebensmitteln enthalten ist, welche nicht importiert werden müssen.“, erläutert LBV-Präsident Henrik Wendorff die Sichtweise der Landwirtschaft. „Brandenburgs Landwirte sind Wasserwirte! Offene Ackerflächen bieten ideale Bedingungen für die Grundwasserneubildung. Steigende Temperaturen und teils länger anhaltende Dürreperioden als Folgen des Klimawandels nehmen zu. Das spüren wir Landwirte als erste. Ziel des neuen Wassergesetzes muss es daher sein, die Voraussetzungen für die zweiseitige Wasserregulierung zu schaffen, um auf extreme Wetterereignisse reagieren zu können und die zahlreichen Möglichkeiten des betrieblichen Wasserrückhalts zu stärken. Nicht zielführend ist dagegen eine überzogene Verteuerung des Wassers für die Brandenburger Landwirtschaft, die sich einem Wettbewerb des Angebots an Obst, Gemüse und Kartoffeln aus anderen Regionen der Welt stellen muss, bei denen der Schutz der Ressource Wasser nicht eingepreist ist.“
 
Die drei zentralen Forderungen des Berufsstandes für ein zukunftsfähiges Brandenburger Wassergesetz sind daher:

  1. Es müssen die rechtlichen Grundlagen für eine intakte Wasseranlagen-Infrastruktur als Voraussetzung für die zweiseitige Wasserregulierung in der Fläche geschaffen werden. Wasser muss bei Starkregenereignissen abfließen und in Phasen von Trockenheit in der Fläche gehalten werden können.

  2. Keine überzogene Erhöhung der Wassernutzungsentgelte angesichts der wirtschaftlichen Situation der Betriebe, die in diesem Jahr äußerst prekär ist! Steigenden Kosten bei Betriebsmitteln stehen stagnierende bis sinkende Erzeugerpreise gegenüber.

  3. Für die vielfältigen Möglichkeiten des betrieblichen Wasserrückhalts müssen Rechts- und Investitionssicherheit geschaffen werden. Regenwasser, Hofwasser und geeignetes Brauchwasser können für viele betriebliche Zwecke ausreichen, ohne dass Trinkwasserqualität erforderlich ist.

Das vollständige Forderungspapier finden Sie in der Anlage.

Hintergrund:
In der Landwirtschaft kann die gezielte Bewässerung helfen, auch in Perioden anhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen gute Erträge zu realisieren. 2022 wurden rund 30.900 Hektar der gut 1,3 Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) im Freiland bewässert. Das entspricht 2,4 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Brandenburg liegt damit weit unter dem Bundesschnitt von 3,3 %. Auf ca. einem Viertel dieser Fläche wird die wassersparende Tröpfchenbewässerung angewandt. Der Großteil der Bewässerung erfolgt mit digital steuerbaren Sprinkleranlagen. Beregnungswasser wird dem Grundwasser aus dafür angelegten Brunnen entnommen. Vor allem die Kulturen im Obst- und Gemüseanbau wie Gurken, Erdbeeren und Spargel, aber auch Kartoffeln benötigen zusätzliche Bewässerung. Ihr Anbau in Brandenburg ist jedoch zugleich Markenzeichen des Landes und Wertschöpfung für die Region.

Landesbauernverband Brandenburg e.V. (LBV), Gartenbauverband Berlin-Brandenburg e.V. (GVBB), Verband der Ostdeutschen Spargel- und Beerenobstanbauer

Vom Vertrauensvorschuss zum Vertrauensbruch.
Verbändeallianz kritisiert überzogene Wasserentgelterhöhung
 
Der Landesbauernverband Brandenburg, der Gartenbauverband Berlin-Brandenburg und der Verband der Ostdeutschen Spargel- und Beerenobstanbauer kritisieren aufs Schärfste die überzogene Wasserentgelterhöhung im Zuge der Haushaltsplanung der Landesregierung für den Doppelhaushalt 2027/2028. Demnach sollen bereits ab dem 1. Januar 2027 die Gebühren für die Wasserentnahme um 20 Prozent erhöht werden. Das belastet Verbraucher, Gewerbe und Landwirtschaft. Hinzu kommt eine Erhöhung der Gebühren für die Bewässerung, sodass auf Beregnungsbetriebe zum Jahreswechsel 2027 eine Erhöhung von 243 % zukommt.
 
Dabei bleibt es nicht allein: Die Gebühren sollen alle fünf Jahre um weitere 5 % steigen, für die landwirtschaftliche Bewässerung sogar jedes Jahr. Die dadurch entstehende Mehrbelastung der Landwirtschaft in Brandenburg für die Bewässerung ausgewählter Kulturen für die Ernährungssicherung beziffert die Landesregierung mit 5,6 Millionen Euro pro Jahr. Diese vorzeitige Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes widerspricht den bisherigen öffentlichen wie internen Zusicherungen des Landwirtschaftsministeriums gegenüber den Betroffenen über moderate Anpassungen im Gesetz und markiert daher einen erheblichen Vertrauensbruch zwischen dem Berufsstand und seiner Verwaltung.
 
„Dialog und Verbändebeteiligung bedeuten nicht, dass man gemeinsam Lösungen sucht, während die Entscheidungen längst an anderer Stelle getroffen werden“, äußert sich dazu LBV-Präsident Henrik Wendorff. „Die notwendige Diskussion über ein neues Wassergesetz einfach zu umgehen, indem ein wichtiger Teil davon in einem Haushaltsbegleitgesetz versteckt wird, unterwandert unser Mitspracherecht als betroffene, standorttreue Unternehmer vor Ort. Die Landwirtschaft ist Ernährungssicherer und kein Selbstbedienungsladen für das Stopfen von Haushaltslöchern! Diese Vorgehensweise frisst jeden Vertrauensvorschuss auf, den wir der Ministerin und ihrem Haus entgegengebracht haben. Wir verlangen die sofortige Rücknahme der überzogenen Erhöhungen der Wasserentgelte und die Fortführung der gemeinsamen Bemühungen um den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Landes Brandenburg.“
 
Betroffen wären auch Brandenburgs Spargel-, Obst- und Gartenbaubetriebe: „Eine verlässliche Wasserversorgung ist Voraussetzung für die Erzeugung regionaler Lebensmittel. Unsere Betriebe investieren bereits viel Geld in Tropfbewässerung und andere wassersparende Technik. Wenn durch deutlich höhere Wasserentgelte künftig genau dieses Geld für weitere Investitionen fehlt, läuft das dem Ziel eines effizienteren Umgangs mit Wasser entgegen“, erklärt Dr. Klaus Henschel, Präsident des Gartenbauverbandes Berlin-Brandenburg.
 
Jürgen Schulze, Geschäftsführer des Verbands der Ostdeutschen Spargel- und Beerenobstanbauer (VOSBA), mahnt: „90% der Spargel- und Beerenobstbetriebe östlich der Elbe sind zwingend auf Bewässerung angewiesen. Der Selbstversorgungsgrad in diesem Bereich ist schon jetzt gering. Die Wirtschaftlichkeit unserer Betriebe wird durch die enorme Kostensteigerung erheblich in Frage gestellt. Wir befürchten, dass unsere Spargel- und Beerenprodukte, die ein Markenzeichen in der Region Brandenburg sind, dieser Verschärfung des Wettbewerbs nicht standhalten können.“
 
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz (MLEUV) führte von März bis Juni 2026 einen – von einem externen Dienstleister koordinierten – informellen Beteiligungsprozess mit Interessenverbänden und Wasserbehörden durch, um eine „praxisnahe und zukunftsorientierte Gesetzesnovellierung zu gewährleisten“. Auch der Landesbauernverband nahm daran teil. Der auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Beteiligungsprozess erarbeitete Gesetzesentwurf sollte Mitte des Jahres 2027 dem Landtag vorgelegt werden. Mit der Überführung des Gesetzesteils, der die Wasserentgelte betrifft, in das so genannte Haushaltsbegleitgesetz zur Konsolidierung des Landeshaushalts plant die Landesregierung, die Wassernutzung für die Erzeugung von hochwertigen Lebensmitteln erheblich zu verteuern und die Kosten dafür der Landwirtschaft aufzubürden. Ein entsprechender Entwurf ging zur Beteiligung an die Kommunen.

In Brandenburg beim Wasserverbrauch sparen – und am Ende trotzdem mehr verbrauchen

Landesbauernverband warnt vor Verlagerung von Lebensmittelerzeugung und Wasserverbrauch in andere Regionen

In Brandenburg beim Wasserverbrauch sparen – und am Ende trotzdem mehr verbrauchen. Der Landesbauernverband Brandenburg (LBV) warnt vor einem Bumerang-Effekt in der aktuellen Debatte um die Novellierung des Brandenburger Wassergesetzes. Eine Politik, die Wassernutzung in Brandenburg erschwert, könne dazu führen, dass die Produktion zunehmend in andere Regionen verlagert wird – mit höheren Wasserverbräuchen und zusätzlichen Umweltbelastungen dort.

LBV-Präsident Henrik Wendorff sieht die Gefahr, dass die Diskussion derzeit zu stark auf höhere Wasserentgelte und zusätzliche Erschwernisse für Nutzer verengt wird: „Die Debatte darf sich nicht darauf reduzieren, wie man Wasser teurer macht. Wir brauchen eine Strategie, wie wir Wasser in Zeiten des Klimawandels effizienter bewirtschaften, speichern und verfügbar halten. Unser Konzept für eine Novellierung des Wassergesetzes geht deshalb deutlich weiter.“

So fordert der Landesbauernverband eine Stärkung der zweiseitigen Wasserregulierung, um in Zeiten der Extreme durch den Klimawandel sowohl auf Wasserüberschuss als auch auf Wassermangel flexibel reagieren zu können. Die Abstimmung zu Stauzielen sollte auch über regionale Staubeiräte erfolgen, wie es sie derzeit nur in wenigen Teilen Brandenburgs gibt. Zusätzlich muss Wasser verstärkt im Land gehalten werden. Die Etablierung einer vierten Reinigungsstufe und Verwendung der gereinigten Abwässer auf den Feldern sollte zukünftig flächendeckend erfolgen.

LBV-Präsident Wendorff betont die essenzielle Bedeutung der Wasserversorgung für die Landwirtschaft: „Landwirtschaft ist ohne Wasser nicht denkbar. Wenn wir unsere Tiere nicht mehr tränken oder unsere Sonderkulturen nicht mehr bewässern können, bekommen wir Fleisch oder Gemüse künftig nur noch aus anderen Regionen.“

Dass ein solches Szenario real ist, zeigt die aktuelle Lage am Schweinemarkt: Immer mehr Landwirte steigen aus der Schweinehaltung aus, manche rutschen gar in die Insolvenz. Der Konsum an Schweinefleisch sinkt aber nicht im selben Maße. Größter Profiteur ist Spanien, wo in den letzten Jahren im großen Stil Schweinehaltung neu etabliert wurde. Henrik Wendorff: „Jeder Spanien-Urlauber weiß: Dort ist es deutlich heißer und trockener als hier. Aktuelle Forderungen zum Wassergesetz in Brandenburg würden diesen Trend noch weiter befeuern. Das ist absurd.“

Das etablierte System der Wasserversorgung für die Landwirtschaft, das etwa die Nutzung von Oberflächenwasser zur Beregnung ermöglicht oder die Entnahme von Brunnenwasser für Hofstellen ohne Anschluss ans Trinkwassernetz, darf deshalb nicht durch zu hohe Kosten und bürokratische Auflagen gefährdet werden. Henrik Wendorff warnt: „Wer glaubt, durch eine Abschaffung bewährter Regeln würde Wasser eingespart, der irrt. Der Wasserverbrauch findet dann in doppelter oder dreifacher Höhe statt – nur eben nicht mehr in Brandenburg.“

Infrastrukturmaßnahmen brauchen Zukunft!
Landwirtschaftlichen Flächenverbrauch vermeiden
 
Der Landesbauernverband Brandenburg blickt mit gemischten Gefühlen auf die heutige Zustimmung des Bundesrats zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz. „Wir alle kämpfen mit langen Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland und auch in Brandenburg. Es ist gut, wenn es künftig schneller und einfacher geht“, kommentiert LBV-Präsident Henrik Wendorff das verabschiedete Gesetz. „Genehmigungsbeschleunigung würde ich mir allerdings auch für Investitionen in der Landwirtschaft wünschen – etwa im Bereich von Stallneu- oder Umbauten sowie bei einer Umnutzung von Bestandsgebäuden auf den Landwirtschaftsbetrieben. Hierbei unterstützt uns dieses Gesetz leider nicht.“
 
Große Nachteile des Gesetzesvorhabens sieht der Landesbauernverband vor allem im steigenden Verlust landwirtschaftlicher Flächen, der mit den beschleunigten Verfahren für Infrastrukturmaßnahmen einhergehen wird. Der Konkurrenzkampf um das knappe Gut offener Flächen für die Infrastrukturmaßnahmen selbst und für die durch das Bundesnaturschutzgesetz vorgeschriebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird sich massiv erhöhen. Henrik Wendorff: „Der Landwirtschaft gehen die Flächen doppelt verloren: Einmal durch die Infrastrukturmaßahme und einmal durch die gesetzlich vorgeschrieben Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in die Natur.“
 
Bedauerlich ist deshalb, dass ein Bekenntnis zu produktionsintegrierten Maßnahmen (PIK) und gegen Flächenkäufe für Ausgleichsmaßnahmen keine Mehrheit gefunden hat. Die PIK würden es ermöglichen, dass die landwirtschaftliche Nutzung fortgeführt wird, jedoch auch ökologische Ziele erreicht werden. Auch die Chance, den Fokus auf die Aufwertung der Naturräume zu legen, statt weitere wertvolle Ackerflächen aus der Produktion zu nehmen, wurde verpasst.
 
Der Landesbauernverband unterstützt jedoch die heute durch den Bundesrat angenommene, allgemein gehaltene Entschließung, dass die Umsetzung der Klima- und Naturschutzziele im Einvernehmen mit den ländlichen Räumen erfolgen sollte.
 
Auch der Aussage, dass dem „Erhalt von produktivem Kulturland als wesentliches Schutzgut des Gemeinwohls“ (Wortlaut der Entschließung) in allen zukünftigen Verfahren der Gesetzlegung eine adäquate Bedeutung beigemessen werden muss, schließt sich der LBV ausdrücklich an. Der konsequente nächste Schritt wäre, Ernährungssicherung ebenfalls als eine Angelegenheit mit „überragendem öffentlichen Interesse“ zu definieren. Das eng mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz verbundene Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (NATIF) bewegt sich jedoch in die entgegengesetzte Richtung. Naturschutz und produktive Landnutzung driften hier aktuell auseinander und nehmen die Menschen vor allem in den ländlichen Regionen nicht mit.
 
Henrik Wendorff: „Der Kompromiss zwischen notwendigen Infrastrukturausbau und einseitigem Naturschutz geht klar zulasten der landwirtschaftlichen Nutzung. Wenn sich dieser Prozess ungezügelt fortsetzt, besteht unsere Landschaft bald nur noch Autobahnen, die durch Wildnisgebiete führen – und unsere Lebensmittel kommen dann immer mehr aus dem Ausland.“

Tore schließen – Schweine vor Seuchen schützen
 
Nachdem im Landkreis Uckermark innerhalb eines Schutzkorridors erneut die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei zwei bereits verendeten Wildschweinen amtlich festgestellt wurde, bittet der Landesbauernverband Brandenburg die Landwirte sowie die Bürgerinnen und Bürger, die Tore der ASP-Schutzzäune stets zu schließen.
 
Vor allem die zahlreichen Radtouristen, die im Sommer die Uckermark erkunden und dafür gern den attraktiven grenznahen Oder-Neiße-Radweg nutzen, werden gebeten, die Schutzfunktion des Zaunes zu beherzigen und zum Schließen der Tore, die regelmäßig den Radweg kreuzen, aus dem Sattel zu steigen.
 
„Gerade jetzt in den Sommermonaten sind die ASP-Schutzzäune ein ärgerliches Hindernis für viele Ausflügler und Urlaubende, das verstehen wir. “, so LBV-Präsident Henrik Wendorff. „Aber offene Zäune oder auch ein achtlos weggeworfene Wurstbrötchen als mögliche Infektionsquelle, sind eine große Gefahr für unsere ohnehin stark zurückgehenden Hausschweinebestände in Brandenburg.“
 
Erst diese Woche meldete das Landesamt für Statistik Brandenburg einen weiteren Rückgang der Schweinehaltung. Im Mai 2026 wurden in Brandenburg nur noch 105 Schweine haltende Landwirtschaftsbetriebe gezählt, 15 Betriebe weniger als noch im November 2025. Zum Vergleich: 2011 gab es in Brandenburg immerhin noch 225 Schweine haltende Betriebe. 
 
In der Uckermark halten noch etwa zehn Landwirtschaftsbetriebe Schweine. Diese befinden sich jedoch außerhalb der ASP-Schutzzone und sind aktuell nicht von den restriktiven Maßnahmen des Seuchenschutzes betroffen. Damit das so bleibt, ist höchste Vorsicht geboten.
 
Der LBV appelliert zudem gemeinsam mit dem Landesjagdverband Brandenburg an die Landwirtschaftsbetriebe in der Uckermark, die Bejagung und somit Reduzierung des Schwarzwilds durch die Jägerschaft zu unterstützen. Zu diesem Zweck sind Schussschneisen im Mais und im Raps sowie Arbeitsstreifen vor allem an den Waldrändern anzulegen.
 
Die Bejagung des Schwarzwilds ist neben der aufwendigen Suche nach verendetem Wild eine notwendige Maßnahme des Schutzes der Hausschweinebestände vor der ASP.

  1. Zwischen Freude und Frust: Ernteauftakt in Brandenburg
  2. Der Landesbauernverband informiert zum landwirtschaftlichen Verkehr bei hohen Temperaturen
  3. Starke Signale vom Deutschen Bauerntag für Brandenburgs Landwirtschaft
  4. Frustration und drohende Resignation in der Landwirtschaft

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