Einheitliches EU-Recht für den
Pflanzenschutz!

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Meike Mieke

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(Teltow, 17.11.2023) Brandenburger Landwirte bestehen auf einheitliches EU-Recht auch im Pflanzenschutz. Nach der gestrigen Ankündigung der EU-Kommission, die Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat um weitere zehn Jahre zu verlängern, fordert der Brandenburger Bauernverband, diese Entscheidung in Deutschland zügig umzusetzen. Der Berufsstand fordert zudem mehr Sachlichkeit im politischen Diskurs zu Glyphosat. Dieser sollte sich an der betrieblichen Praxis und der pflanzenbaulichen Expertise der Landwirte ausrichten.

„Wir gehören zur EU, wir haben eine gemeinsame Agrarpolitik. Daher fordern wir Landwirte hier in Deutschland gleiches Recht für alle ein, sodass wir Glyphosat auch weiter einsetzen können. Wenn sich die Politik die Gutachten durchliest und die Fachlichkeit in den Vordergrund rückt, dann wird ein Schuh draus“, bezog Hartmut Noppe, Landwirt und Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Oder-Spree, in der rbb-Abendsendung „Brandenburg Aktuell“ vom 16.11.2023 Stellung.

Für Brandenburgs Bauern ist das Herbizid Glyphosat nur eines von vielen Instrumenten in einem reich bestückten Werkzeugkasten für den guten integrierten Pflanzenschutz. Sie setzen es vor allem unter dem Aspekt des Boden- und Klimaschutzes im Zusammenhang mit bodenschonenden Verfahren ein, bei denen auf das Pflügen und die tiefe Bearbeitung des Bodens zur Unkrautregulierung verzichtet wird. So bleiben Bodendeckung und Bodenstruktur erhalten, die Erosionsgefahr sinkt, die Wasserspeicherung im Boden verbessert sich. Arbeitsgänge und Kraftstoffverbrauch werden reduziert.

Gleichzeitig fahren Brandenburgs Bauern landesweit gezielt den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel zurück. Hier setzt der Landesbauernverband mit seinen regelmäßigen Feldtagen zur Vorstellung bestimmter Hack- und Striegel-Techniken als Form der mechanischen Unkrautregulierung starke Impulse, die von den Landwirten angenommen werden. Diesen Ansatz des Wissenstransfers verankerte der LBV bereits im Jahr 2020 in seinem Strategie-Papier Der Neue Brandenburger Weg. Weitere Maßgaben darin sind die betriebsindividuelle, freiwillige Beschränkung der Wirkstoffmenge Glyphosat sowie der Vorschlag des Ausbaus eines Modellbetriebsnetzes für die mengenmäßige Erfassung und wissenschaftliche Einordnung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes, um daraus Strategien für die Reduzierung herzuleiten.

„Der Einsatz von Glyphosat ist für unsere sachkundigen Landwirte beherrschbar“, so die Einschätzung von LBV-Präsident Henrik Wendorff. „Im Ergebnis der Abwägungen zum Einsatz im Ackerbau konnte der Aufwand reduziert werden. Eine wirkliche Alternative auch im Blick auf den Klimaschutz gibt es derzeit nicht. Die nächsten 10 Jahre geben uns daher eine Planungssicherheit für die Schaffung zukunftsfähiger Ackerbaustrategien in Europa.“

Hintergrund

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat von Dezember 2019 bis Juli 2023 200 Studien bewertet und 27 nationale Behörden angehört. Im Ergebnis stellten sie keine „kritischen Problembereiche“ der Auswirkungen von Glyphosat auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt fest. Auf Grundlage dieser Bewertung entschied die EU-Kommission die Zulassungsverlängerung.

Aktuell sieht die Pflanzenschutzanwendungsverordnung in Deutschland ein Einsatzverbot von Glyphosat ab dem 01. Januar 2024 vor. Der Fokus der politischen Verbandsarbeit liegt nun darauf, eine Änderung dieser Verordnung herbeizuführen.