Neuer Jagdgesetzentwurf wirft uns um
fast 200 Jahrhunderte zurück

Pressemeldung

Reh im Grünland. Foto: Erik Karits, pixabay

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Zur heutigen Vorlage des Entwurfs zum neuen Landesjagdgesetz

(Teltow, 4.3.2022) Einziger und wichtigster Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung des Landesjagdbeirates war der Entwurf zur Novelle des Landesjagdgesetzes. Einer der wesentlichen Schwachpunkte des Gesetzesentwurfs ist die vorgesehene Verkleinerung der Mindestgröße eines Eigenjagdbezirkes von bis-her 150 bzw. 75 Hektar auf nur 10 Hektar (10 Fußballfelder). Grundstückseigentümer mit einer Fläche von mindestens 10 Hektar können somit eine Eigenjagd beantragen und scheiden in diesem Zug aus der Organisationsstruktur der Jagdgenossenschaft aus.

Die bisher vorbildlich organisierten Jagdgenossenschaften, die zum Zweck des Wildschutzes zusammen hängende, natürliche und kulturlandschaftliche Lebensräume pflegen, bejagen und verwalten, würden nach den neuen Maßgaben für die Gesetzesnovelle zerschlagen. Das Ergebnis wäre eine kleinteilige Struktur von Eigenjagdflächen, die sinnvoll zusammen gelegte Jagdreviere auseinander reißt, den Wildbestand auf Aufforstungs- und landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb eines Jagdreviers unkontrollierbar macht und eine Lawine von Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Eigentümern und Pächtern nebeneinander liegender Jagd- und Agrarflächen zu Haftungsfragen bei Wildschäden auslöst.

„Argumente, dass die Verkleinerung der Fläche des Eigenjagdbezirks an das Verantwortungsgefühl der Jäger für ihren Besitz appelliere und dadurch ein erfolgreicherer Waldumbau gelänge, sind so wohlklingend wie praxisfern,“ analysiert Jürgen Hammerschmidt, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Brandenburg (LAGJE) und als solcher Mitglied im Landesjagdbeirat, die Pläne des MLUK.

„Die bestehenden Jagdreviere im Land Brandenburg setzen sich aus Wald- und zu einem großen Teil aus Agrarflächen zusammen. Im Fall des Auseinanderreißens dieser Jagdreviere entstehen neue Nachbarschaften zwischen verschiedenen Eigenjagdbesitzern und Bewirtschaftern von Agrarland. Wild interessiert sich jedoch nicht dafür, wo eine Eigentumsfläche endet und eine andere beginnt - es weiß nur, wo mehr und wo weniger gejagt wird. Mit der Schwächung der Jagdgenossenschaften durch die verschiedenen Besitzansprüche wird es nicht mehr möglich sein, in sinnvollen Flächendimensionen den Wildbestand in ei-nem natürlichen Gleichgewicht zu halten und Wildschadensmanagement zu betreiben. Eine Novellierung des Landesjagdgesetzes in dieser Form wirft uns um fast zwei Jahrhunderte zurück.“

Henrik Wendorff, stellvertretender Vorsitzender einer Jagdgenossenschaft und Präsident des Landesbauernverbandes Brandenburg, bekräftigt: „Wir leben in einer Kulturlandschaft, vom Menschen gestaltet und aufgeteilt zwischen Flächen für die Erzeugung unserer Nahrungsmittel, dem lebenswichtigen Ökosystem Wald und vielen weiteren schützenswerten Lebensräumen. Die zumeist ehrenamtlich erfüllte Aufgabe einer Jagdgenossenschaft, sich zum Zweck des Erhalts dieser Kulturlandschaft zu organisieren, gemeinsam Wildpflege in einem angemessen großen Revier zu betreiben und die von jagdbaren Tieren verursachten Schäden am Wald und auf landwirtschaftlichen Kulturen auf ein wirtschaftlich tragbares Maß zu begrenzen, ist eine Errungenschaft, die wir für das größte Gewicht in der Waagschale für des neue Landesjagdgesetz halten.

Wir, der LBV und die LAGJE, fordern hier eindringlich, diese Errungenschaften nicht zu zerschlagen. Wir fordern eine Berücksichtigung der agrarstrukturellen Gegebenheiten im Landesjagdgesetz, das letztendlich eine effektive Bejagung mit zeitgemäßen, entschlackten Verwaltungsstrukturen ermöglicht.“

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PM Neuer Jagdgesetzentwurf

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