Vorbereitet auf die GAP 2023

Referat Agrarpolitik

Ulrich Böhm

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Handreichung

Hinweise/Ergänzung GAP Spezial:
Inzwischen haben sich einige Präzisierungen zu den Bestimmungen ergeben, die berücksichtigt werden müssen:
GLÖZ 6 Bodenbedeckung
Abweichender Zeitraum für die Bodenbedeckung
•    auf tonhaltigen Böden (mind. 17% Tongehalt): ab Ernte der Hauptkultur  - 01.10.
•    für frühe Sommerungen (Aussaat bis 31.03.): 15.09. – 15.11.
Es kann aber auch der allgemein gültige Zeitraum 15.11 – 15.01. gewählt werden.
ÖR 1d Anlage von Altgrasstreifen
Der Mindestanteil auf der Grünlandparzelle von 10 % entfällt.
ÖR 2 Anbau vielfältiger Kulturen
Zur Berechnung des prozentualen Anteils wird die produktive Fläche herangezogen. Bracheflächen zählen nicht dazu. Wird allerdings von der Ausnahmeregel Gebrauch gemacht und die Brachefläche 2023 produktiv genutzt, wird sie ebenfalls als Basisfläche für die Berechnung des prozentualen Anteils herangezogen.
Mais und Hirse zählen nicht als Getreide.
ÖR 4 Extensivierung Gesamtbetriebliches Dauergrünland
Das Dauergrünland darf im Jahr der Antragstellung nicht gepflügt werden.


Die Gemeinsame Agrarpolitik ist seit Bestehen der EU elementarer Politikbestandteil, wobei sich Ausrichtung und Gewichtung der einzelnen Ziele immer wieder änderten und neue Ziele hinzukamen. In den vergangenen 10 Jahren gewannen insbesondere Klimaschutzmaßnahmen, Umweltpflege sowie die Erhaltung von Landschaften und biologischer Vielfalt als zu erbringende Leistungen für die Agrarförderung an Bedeutung.

Dies schlägt sich auch in den dafür reservierten finanziellen Mitteln nieder - inzwischen werden rund 47 % der Agrarmittel in Deutschland für Umwelt und Klimazwecke ausgegeben, sei es über die Eco-Scheme Maßnahmen, die Agrarumweltmaßnahmen in der zweiten Säule oder die höheren Anforderungen bei der Konditionalität.

Für Deutschland stehen in der Förderperiode jährlich knapp 6 Mrd. EUR E- Gelder in der ersten und der zweiten Säule zur Verfügung. Dabei stiegen die Mittel in der zweiten Säule im Verlauf der Förderperiode an, da die Bundesländer eine deutliche stufenweise Erhöhung der Umschichtung durchgesetzt haben. Der Umschichtungssatz steigt derzeit von 8 Prozent auf 15 Prozent im Jahr 2026. Mit dieser Entwicklung geht im Gegenzug eine Absenkung der einkommenswirksamen Direktzahlungen und der anderer Elemente wie gekoppelte Zahlungen einher.

Die Anforderungen und die Umsetzung der GAP werden im Nationalen Strategieplan festgeschrieben, dessen Genehmigung der Kommission zum Redaktionsschluss dieser Handreichung noch nicht vorlagen. Wir hoffen, dass Ihnen unsere Handreichung dennoch einen ersten Überblick geben kann.

Neben der Handreichung finden Sie im Downloadbereich auch die Liste der  Kennarten und Kennartengruppen für artenreiches Dauergrünland in Brandenburg.  Sie ist bei der Umsetzung der Ökoregelung „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ (nach § 20 GAP-DZG und § 17 GAPDZV) von Relevanz.