MKS-Ausbruch bleibt lokaler Einzelfall:
Lockerungen angezeigt

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Restriktionszonen können auslaufen

(Teltow, 6.2.2025) „Es ist unnötig, dass die Restriktionszonen auch nur einen Tag länger als zwingend erforderlich aufrecht erhalten bleiben. Brandenburg ist offensichtlich wieder MKS-frei und kann damit der Stadt Berlin folgen,“ sagt LBV-Präsident Henrik Wendorff.

Mit dem festgestellten Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) am 10.01.2025 in einem Betrieb in Hönow wurden dem Tierseuchenrecht entsprechend Restriktionszonen errichtet, die mindestens 30 Tage aufrecht erhalten bleiben müssen. Diese Mindestdauer läuft nun aus. Daher hat sich der LBV an Brandenburgs Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt gewendet und fordert die Aufhebung der Restriktionszonen mit Ablauf des 11.02.2025, nachdem deutlich wurde, dass der Bund eine Verlängerung anstrebt.

„Wir schätzen ein, dass es sich um einen lokalen Einzelfall gehandelt hat, der aufgrund der Lage des Betriebs und dem schnellen Handeln im Rahmen der Seuchenbekämpfung zu keiner weiteren Ausbreitung geführt hat,“ sagt Wendorff und ergänzt: „Jeder unnötige zusätzliche Tag, an dem die Restriktionszonen als Begründung für die Nichtabholung der Schweine herangezogen werden kann, führt zu einem Betrieb, der nicht mehr Tiere halten wird. Dann war es das mit Regionalität, mit Eigenversorgung und Tieren, die unter höchsten Haltungsstandards gehalten werden. Das haben wir bei der Afrikanischen Schweinepest schon gesehen und heute wieder: wir sind offenbar aus Sicht der Bundesregierung nur der Osten.“

Hintergrund

Einige größere Unternehmen verwehren die Annahme brandenburgischer Schweine gänzlich oder nehmen sie nur sehr restriktiv an. Dadurch befinden sich aktuell nach Schätzungen des LBV mehr als 30.000 Tiere für die Lebensmittelherstellung. Diese werden bei Abholung aufgrund ihrer Größe mit Abschlägen von 50% bezahlt. Zusätzlich kommen Kosten für die längere Fütterung und zusätzliche Atteste hinzu, sodass bereits jetzt von einem Schaden in Höhe von ca. 6 Mio. € allein für Brandenburg entstanden sein dürfte.