Infrastrukturmaßnahmen brauchen Zukunft!
Landwirtschaftlichen Flächenverbrauch vermeiden
Der Landesbauernverband Brandenburg blickt mit gemischten Gefühlen auf die heutige Zustimmung des Bundesrats zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz. „Wir alle kämpfen mit langen Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland und auch in Brandenburg. Es ist gut, wenn es künftig schneller und einfacher geht“, kommentiert LBV-Präsident Henrik Wendorff das verabschiedete Gesetz. „Genehmigungsbeschleunigung würde ich mir allerdings auch für Investitionen in der Landwirtschaft wünschen – etwa im Bereich von Stallneu- oder Umbauten sowie bei einer Umnutzung von Bestandsgebäuden auf den Landwirtschaftsbetrieben. Hierbei unterstützt uns dieses Gesetz leider nicht.“
Große Nachteile des Gesetzesvorhabens sieht der Landesbauernverband vor allem im steigenden Verlust landwirtschaftlicher Flächen, der mit den beschleunigten Verfahren für Infrastrukturmaßnahmen einhergehen wird. Der Konkurrenzkampf um das knappe Gut offener Flächen für die Infrastrukturmaßnahmen selbst und für die durch das Bundesnaturschutzgesetz vorgeschriebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird sich massiv erhöhen. Henrik Wendorff: „Der Landwirtschaft gehen die Flächen doppelt verloren: Einmal durch die Infrastrukturmaßahme und einmal durch die gesetzlich vorgeschrieben Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in die Natur.“
Bedauerlich ist deshalb, dass ein Bekenntnis zu produktionsintegrierten Maßnahmen (PIK) und gegen Flächenkäufe für Ausgleichsmaßnahmen keine Mehrheit gefunden hat. Die PIK würden es ermöglichen, dass die landwirtschaftliche Nutzung fortgeführt wird, jedoch auch ökologische Ziele erreicht werden. Auch die Chance, den Fokus auf die Aufwertung der Naturräume zu legen, statt weitere wertvolle Ackerflächen aus der Produktion zu nehmen, wurde verpasst.
Der Landesbauernverband unterstützt jedoch die heute durch den Bundesrat angenommene, allgemein gehaltene Entschließung, dass die Umsetzung der Klima- und Naturschutzziele im Einvernehmen mit den ländlichen Räumen erfolgen sollte.
Auch der Aussage, dass dem „Erhalt von produktivem Kulturland als wesentliches Schutzgut des Gemeinwohls“ (Wortlaut der Entschließung) in allen zukünftigen Verfahren der Gesetzlegung eine adäquate Bedeutung beigemessen werden muss, schließt sich der LBV ausdrücklich an. Der konsequente nächste Schritt wäre, Ernährungssicherung ebenfalls als eine Angelegenheit mit „überragendem öffentlichen Interesse“ zu definieren. Das eng mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz verbundene Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (NATIF) bewegt sich jedoch in die entgegengesetzte Richtung. Naturschutz und produktive Landnutzung driften hier aktuell auseinander und nehmen die Menschen vor allem in den ländlichen Regionen nicht mit.
Henrik Wendorff: „Der Kompromiss zwischen notwendigen Infrastrukturausbau und einseitigem Naturschutz geht klar zulasten der landwirtschaftlichen Nutzung. Wenn sich dieser Prozess ungezügelt fortsetzt, besteht unsere Landschaft bald nur noch Autobahnen, die durch Wildnisgebiete führen – und unsere Lebensmittel kommen dann immer mehr aus dem Ausland.“
Infrastrukturmaßnahmen brauchen Zukunft! Landwirtschaftlichen Flächenverbrauch vermeiden