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Unser Agrarstandort, der uns ausmacht

Unser Imagefilm, den wir anlässlich des Deutschen Bauerntags 2024 in Cottbus produziert haben, erklärt, was die Brandenburger Landwirtschaft so besonders macht.
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(Schwedt/Oder, 19.22026) In Erwartung einer langanhaltenden Tauperiode zum Frühlingsbeginn setzen Brandenburgs Landwirtinnen und Landwirte auf eine praxisnahe Regelung für ein mögliches Düngen auf dem gefrorenen Boden. Demnach sollten in den kommenden Tagen und Wochen die Landwirte in den wenigen Morgenstunden ihren Dünger ausbringen können, während die Böden noch gefroren und befahrbar sind. Ohne Bodenschäden steht der Dünger dann schnell und effizient den Pflanzen zur Verfügung. Wichtig ist aus Sicht des LBV, dass der Boden tagsüber auftaut und damit den Dünger auch aufnehmen kann. Dies erfüllt auch die Anforderungen des für die Landwirte wichtigen Gewässerschutzes.

„Nach diesem harten und auch langen Winter haben unsere Pflanzen Hunger“, erläutert LBV-Präsident Henrik Wendorff die Beweggründe der Praktiker. „Es ist seit langem breiter Konsens im Berufsstand, dass das kurze Zeitfenster zwischen einem scheidenden froststarken Winter und einem beginnenden Frühling unbedingt für eine bodenschonende Düngung ausgenutzt werden sollte. Das höre ich seit Jahren von meinen Kollegen im Oderbruch, in der Prignitz oder in der Uckermark, dort wo die Böden kittiger und damit anfälliger für Fahrschäden sind.“

Die Voraussetzungen für eine praktische Umsetzung nach dem Düngerecht seien in diesem Jahr enorm günstig, so der Präsident weiter. 

Fast zeitgleich wies Dr. Gernot Verch von der ZALF-Forschungsstation Dedelow im Rahmen des #agrardialogs in Schwedt/Oder vor 300 Landwirtinnen und Landwirten aus den nördlichen Regionen auf die anstehenden Herausforderungen der Frühjahrsbestellung nach dem Winter 2025/2026 hin. Die Böden seien bis zu einer Tiefe von 50 cm gefroren und würden in der Tauphase sehr lange in einem plastischen Zustand bleiben, der sie unbefahrbar macht. Umso sinnvoller sind Regelungen, die diesem Umstand gerecht werden. Grundsätzlich sei zudem eine frühzeitige Düngung empfohlen, um die Pflanzen vital zu halten und spätere Verluste in den Beständen etwa durch Krankheiten, Schädlinge oder unerwartete klimatische Ereignisse zu verhindern.

(Teltow, 06.02.2026) Anlässlich der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU fordert der Landesbauernverband die Parteien auf, sich in der verbleibenden Legislatur dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt zu widmen.

„Die Verfügbarkeit und Sicherung von Boden ist für unsere landwirtschaftlichen Betriebe elementar. Je mehr Boden aus den landwirtschaftlichen Händen abfließt, umso schwieriger wird es, zukunftsfähige Betriebskonzepte umzusetzen,“ sagt LBV-Präsident Henrik Wendorff.

Nach dem eigenen Scheitern von Bündnis 90/Die Grünen in der letzten Legislatur bei diesem Thema, haben Sie es in dieser Woche mit veralteten Plänen erneut aufgegriffen. Hier wird Wahlkampf auf dem Rücken der Bauern gemacht. Dies wird aus Sicht des LBV der Sache jedoch nicht gerecht.

„Unser wichtigstes Produktionsmittel darf nicht zum politischen Spielball werden. SPD und CDU sollten sich des Themas behutsam annehmen und Lösungen entwickeln. Vorschläge des Berufsstandes liegen auf dem Tisch. Wir brauchen keine ideologisch geprägten Gesetze, sondern pragmatische und an die Region angepasste Lösungen. Das ist jetzt möglich. Die Zukunft unserer Betriebe hängt davon ab. Jetzt ist Handeln gefragt,“ ergänzt Wendorff.

Hintergrund
Der LBV fordert ein Agrarbodengesetz auf Landesebene, das den Zugang zu Flächen sichert, innerfamiliäre Übergaben erleichtert, Preise am Ertragswert orientiert und langfristige Pachtverhältnisse stärkt. Öffentliche Akteure sollen keine Sonderrolle einnehmen. Statt eines Genehmigungsvorbehalts für Share Deals sollten die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass rein renditeorientierte Investitionsmodelle unattraktiv werden.

(Teltow, 30.01.2026) Das Präsidium des Landesbauernverbands Brandenburg (LBV) hat heute die Nachfolge an der Spitze der Geschäftsstelle geregelt: Zum 1. Mai 2026 übernimmt Robin Reh die Position des Hauptgeschäftsführers.

Der designierte Hauptgeschäftsführer bringt Erfahrung aus der Landwirtschaftspolitik, der Interessenvertretung und der Verwaltung mit. Er war unter anderem als landwirtschaftlicher Referent für eine Landtagsfraktion in Brandenburg tätig und hat dort zentrale agrar- und strukturpolitische Themen begleitet. In dieser Funktion arbeitete er eng mit politischen Entscheidungsträgern, Verbänden und Akteuren des ländlichen Raums zusammen und konnte sich ein breites Netzwerk im Land aufbauen. Zuletzt war er beim Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt.

Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten und sich frühzeitig in die verbandsspezifischen Themen einzuarbeiten, wird der künftige Hauptgeschäftsführer die Geschäftsstelle bereits ab dem 1. Februar 2026 verstärken. So ist sichergestellt, dass laufende Projekte kontinuierlich weitergeführt und neue Vorhaben gezielt vorbereitet werden können.

Das Präsidium sieht in der Personalentscheidung ein klares Signal für Kontinuität und Weiterentwicklung. Mit seiner fachlichen Expertise, seinem politischen Verständnis und seinem Blick für die Herausforderungen des Sektors bringt Robin Reh beste Voraussetzungen mit, um die Interessen der Mitglieder wirkungsvoll zu vertreten und die strategische Ausrichtung des Verbands weiter voranzubringen.

Der bisherige Hauptgeschäftsführer Tumlirsch wird den Verband nach mehr als fünf Jahren erfolgreicher Tätigkeit verlassen. Das Präsidium dankt ihm für sein Engagement und die geleistete Arbeit.

Für Rückfragen steht die Geschäftsstelle des Verbands zur Verfügung.

(Teltow, 30.01.2026) Der Landesbauernverband Brandenburg (LBV) begrüßt die folgerichtige Aufhebung der Landesdüngeverordnung in Brandenburg zum 1. Februar 2026 durch das Landwirtschaftsministerium.

„Das ist ein wichtiges Signal für alle Landwirtschaftsbetriebes des Landes. Ministerin Hanka Mittelstädt macht ihre Ankündigung wahr und sorgt für Rechtssicherheit in der anstehenden Düngesaison. Nach einer längeren juristischen Klärung im Fachministerium war dieser Schritt mehr als folgerichtig,“ erklärt LBV-Präsident Henrik Wendorff.

Das Bundesverwaltungsgericht erklärte bereits im Oktober 2025 die Rechtsgrundlage in § 13a Abs. 1 der Bundes-Düngeverordnung für verfassungswidrig. Der Landesbauernverband Brandenburg forderte daraufhin die Aufhebung der Landesdüngeverordnung und brachte seine Position in den politischen Dialog ein. Mit der nun erfolgten Aufhebung sieht der Verband diese Forderung bestätigt.

„Hier zeigt sich, dass sich unsere sachliche und zielorientierte Verbandsarbeit für die Landwirte ausgezahlt hat. Der kontinuierliche und sachliche Dialog mit Politik und Verwaltung war dafür entscheidend“, führt Wendorff aus.

Der LBV fordert nun, dass die gesamte Ausweisungsmethodik für die so genannten Roten Gebiete sowie die damit zusätzlichen Bewirtschaftungsauflagen grundlegend neugefasst und künftig stärker an die Bodenzusammensetzung und weiteren regionalen Gegebenheiten ausgerichtet werden.

Wendorff: „Das Bundeslandwirtschaftsministerium sollte die Chance für eine fachlich und regional angepasste Neuregelung nutzen. Ein schlechtes System bleibt schlecht, auch mit der Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage.“

(Teltow, 27.01.2026) Nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts fordert der Landesbauernverband (LBV) die Landesregierung Brandenburg auf, die Landesdüngeverordnung und damit die die ausgewiesenen „Roten Gebiete“ jetzt aufzuheben. Nur so wird die dringend erforderliche Rechtssicherheit für die anstehende Saison der Feldbewirtschaftung ab 1. Februar 2026 geschaffen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 24.10.2025 bestätigt, dass § 13a Abs. 1 der Düngeverordnung verfassungswidrig ist. Diese Vorschrift bildet die bundesrechtliche Grundlage sämtlicher Landesdüngeverordnungen. Damit fehlt auch der Brandenburgischen Düngeverordnung die erforderliche Rechtsgrundlage.

Bereits im Dezember 2025 hatte der Landtag Brandenburg einstimmig beschlossen, die Landesdüngeverordnung aufzuheben, sobald die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts die Rechtswidrigkeit bestätigt. Diese Voraussetzung liegt nun vor.

„Mit der nun vorliegenden Urteilsbegründung ist die Rechtslage eindeutig. Der Landtagsbeschluss muss jetzt zügig umgesetzt werden“, erklärt LBV-Präsident Henrik Wendorff. „Gerade mit Blick auf den am 1. Februar bevorstehenden Start der Düngesaison brauchen die Betriebe klare, rechtssichere Rahmenbedingungen und keine unklaren Regelungen. Mit der Aufhebung der Landesdüngeverordnung fallen wir nicht in einen regelungsfreien Raum, sondern wirtschaften nach den ohnehin schon restriktiven, aber bekannten Regelungen der Bundes-Düngeverordnung.“
Der LBV erwartet, dass die Landesregierung den bestehenden Landtagsbeschluss jetzt umsetzt und die Landesdüngeverordnung formell aufhebt. Ein weiteres Aufschieben sei weder rechtlich noch politisch nachvollziehbar."

Der LBV erwartet, dass die Landesregierung den bestehenden Landtagsbeschluss umsetzt und die Landesdüngeverordnung formell aufhebt. Ein weiteres Zuwarten sei weder rechtlich noch politisch nachvollziehbar.

„Wir warnen aber den Bund davor, nun den Ländern in den Rücken zu fallen, indem er Flickschusterei betreibt: Wir brauchen nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Rechtsfrieden und den wird es mit dem bisherigen System nicht geben. Es muss die Chance ergriffen werden, das Ganze wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Bis zum Herbst benötigen wir eine verursachergerechte, fachlich valide und nachvollziehbare Regelung zur Ausweisung der sogenannten „Rote Gebiete“, die auf einer verfassungsmäßigen Rechtsgrundlage steht. Hier hat der Bund endlich zu liefern,“ fordert Wendorff.

  1. Starker Verbandsauftritt setzt politische Akzente
  2. Vielfaltspreis der Brandenburger Landwirtschaft 2026 verliehen
  3. Mit Stimme und Haltung: Brandenburgs landwirtschaftliche Unternehmerinnen
  4. ‚Offensive Ost‘: „Diese Klarheit brauchen wir in der Diskussion um die GAP ab 2028.“

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