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Unser Agrarstandort, der uns ausmacht

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Der LBV begrüßt die Ernennung von Dr. Stephan Nickisch zum Staatssekretär

 

(Teltow, 28.10.2025) Der LBV begrüßt die Ernennung von Dr. Stephan Nickisch zum Staatssekretär im Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) und damit die erneute Besetzung dieser wichtigen Position im Haus. Der Verband geht davon aus, dass Dr. Nickisch die Lücke des vor kurzem entlassenen Staatssekretärs schließen kann. Zeit für Einarbeitung gibt es kaum, die Hausleitung muss schnell ein starkes Führungsteam werden, da große Herausforderungen vor der Landwirtschaft und dem gesamten ländlichen Raum liegen. .

Dr. Nickisch ist für den LBV seit vielen Jahren ein wichtiger Partner, der sich in Krisen wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und der Maul-Klauen-Seuche (MKS) mit seiner klaren Art und Weise als große Stütze für die Landwirtinnen und Landwirte erwiesen hat. Dies erhofft sich der Berufsstand auch bei den akuten Themen wie die Reform der Agrarförderung (GAP) oder die Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung. Der Umgang mit der anstehenden Neuausweisung der „roten Gebiete“ im Rahmen der Düngeverordnung wird seine erste Feuertaufe sein. Der LBV steht auch dem neuen Staatssekretär als konstruktiver Partner gegenüber und wird den bisherigen engen Austausch im Sinne der Brandenburger Landwirtschaft weiterpflegen.

Bodenschutz: Freiwilligkeit nutzen – Hecken anlegen

 

(Teltow, 29.10.2025) Im Rahmen seiner politischen Fachveranstaltung „Gehölzstrukturen im Spannungsfeld von Praxis, Recht und Förderung“ des Projekts KlimaBauernBB warb der Landesbauernverband Brandenburg gestern vor dem Berufsstand dafür, das Engagement für das Anlegen von Hecken und Gehölzen auf den Ackerschlägen zu verstärken. Dabei ist dem Verband der hohe Anspruch an die Investitions- und Innovationsbereitschaft der Landwirtinnen und Landwirte bewusst, genauso so wie die Herausforderungen bei der betrieblichen Planung und der Klärung der Pacht- und Eigentumsverhältnisse, die damit einher gehen. Auch wurde auf teilweise hinderliche Normen verwiesen, die einer Flexibilisierung bedürfen. Nicht nur die Landwirtschaft entwickelt sich weiter, auch z. B. der Naturschutz muss sich weiterentwickeln, um den Realitäten des 21. Jahrhunderts Rechnung zu tragen. .

Anlass für die Auseinandersetzung mit dem Thema sind die äußerst nachteiligen Auswirkungen der klimatischen Veränderungen am Standort Brandenburg auf die Bodenbeschaffenheit, die nicht mehr ignoriert werden können. Ein weiterer wesentlicher Grund ist der stark zunehmende politische Druck, den Boden als wichtigstes Produktionsmittel der Landwirte vor diesen Auswirkungen zu schützen und für die nachfolgende Generation zu erhalten.

Seit den 1980er beobachtet die Wissenschaft aufgrund des Klimawandels eine Austrocknung des Erdreichs oberhalb des Grundwasserspiegels (ungesättigte Bodenzone), die für das Pflanzenwachstum wichtig ist, erläuterte Prof. Gunnar Lischeid vom Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF). An der Bodenoberfläche sorgen steigende Temperaturen und zunehmende Winde für eine starke Staubaufwirbelung bei der Bodenbearbeitung, mit der auch organischer Kohlenstoff verloren geht. Gehölzstrukturen seien ein grundlegender Baustein, den Folgen von Trockenheit, Niederschlagsarmut im Wechsel mit Starkregenereignissen am Standort Brandenburg zu begegnen.

Hecken und Gehölze werden auch das Mittel der Wahl sein, die politischen Anforderungen im Zuge der europäischen Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) zu erfüllen, betonte LBV-Hauptgeschäftsführer Denny Tumlirsch, wenn sie ganzheitlich und multifunktional genutzt werden. Die Umsetzung der WVO ist bereits ab Ende 2026 geplant und soll u.a. mit dem Indikator eines steigenden Niveaus von Feldvogelpopulationen gemessen werden. Die Feldvögel benötigen wiederum Hecken und Gehölzstrukturen als Lebensräume. Durch Gehölze hergestellte Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft sind zudem dienlich für den sachgerechten Pflanzenschutz. Sie sind hilfreich bei der Angabe der Wasser- und Erosionskulissen im Agrarförderantrag und – nicht zuletzt - ein wertvoller Beitrag zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Landwirtschaft.

Die Umsetzung von Heckenpflanzungen oder ähnlichen Maßnahmen zum Bodenschutz und zur Schaffung neuer Lebensräume ist angesichts der historisch gewachsenen Agrarstrukturen im Land Brandenburg alles andere als einfach. Noch in den 70er Jahren mussten Hecken und Gehölzreihen dem Bedarf an Effizienz und Maschinenbefahrbarkeit in der Landwirtschaft der DDR weichen, die primär die Binnenversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln im Blick hatte. Mit der Zusammenlegung von Ackerfläche zu größeren Nutzflächen gingen allerdings Lebensräume für viele Tier- und Insektenarten verloren. Die Neu-Anlage von Gehölzstrukturen kann diesen Prozess neugestalten und hebt weitere Synergien für neue Wertschöpfung. Hierfür wurden sehr interessante Fördermöglichkeiten aus Mitteln des Naturschutzfonds des Landes Brandenburg sowie des Unternehmens VIVO Carbon auf der Veranstaltung vorgestellt. Auch EU-Mittel im Rahmen der Agrarförderung können genutzt werden. Agrarministerin Hanka Mittelstädt rundete den Tag ab und hob die besondere Bedeutung von Hecken und Gehölzen für den Bodenschutz aus Sicht des Ministeriums hervor.

Der Landesbauernverband motiviert die landwirtschaftlichen Unternehmen, jetzt das vorhandene Spektrum an Fördermöglichkeiten zu nutzen, um freiwillig in Gehölzstrukturen zu investieren, bevor verpflichtende Maßnahmen per Ordnungsrecht auferlegt werden. Weiterführende Informationen erhalten Mitglieder über das Verbandsprojekt KlimaBauern Berlin-Brandenburg.

Geflügelpest: Gefahr für die Freilandhaltung

 

(Teltow, 14.10.2025) Vor dem Hintergrund der folgenschweren Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Geflügelpest (auch als Vogelgrippe bezeichnet) in einem Nutzgeflügelbestand in Märkisch-Oderland macht der Landesbauernverband auf den Zusammenhang zwischen der Freilandhaltung von Geflügel und Wildvögeln als nachweisliche Überträger der Vogelgrippe aufmerksam.

Geflügel aus Freilandhaltung bewegt sich in der Hälfte der Lebenszeit in Freiluft-Ausläufen, zu denen auch Wildvögel Zugang finden. Seit 2020 nimmt die Freilandhaltung von Legehennen in Brandenburg stetig zu. Im Jahr 2023 lebten laut amtlicher Statistik etwa 326.000 Legehennen im Freiland. Gleichzeitig bietet Brandenburg Zugvögeln eine Heimat. Insgesamt 27 als Europäische Vogelschutzgebiete (SPA) ausgewiesene Gebiete dienen als Lebensräume, Rast- und Sammelplätze für Wildvögel. Das sind insgesamt 648.431 Hektar bzw. rund 22 Prozent der Landesfläche.

„Die Natur interessiert sich nicht für die Grenzen eines Vogelschutzgebietes“, äußert sich Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes Brandenburg, zur Situation. „Einer Wildgans schmeckt das Wasser ihrer domestizierten Verwandten ebenso gut. Wir Menschen müssen es schaffen, unsere Nutztiere zu schützen und gleichzeitig der Natur ihren Raum zu lassen. Durch die milden Winter haben sich die Zeiträume der Vogelzüge spürbar verkürzt. Die frisch bestellten Felder der Landwirte bieten den Zugvögeln zudem eine willkommene Futterquelle. Durch die längere Präsenz der Wildvogel nehmen sowohl die Infektionsgefahr in den Nutzgeflügelbeständen als auch die Fraßschäden auf den Feldern enorm zu und führen in unseren Betrieben zu hohen wirtschaftlichen Verlusten. Diesen ausgewachsenen Zielkonflikt müssen wir lösen.“

Hintergrund:
Am 11. Oktober 2025 wurde in einem Betrieb im Landkreis Märkisch-Oderland der Geflügelpesterreger H5N1 amtlich festgestellt. Auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes wurden insgesamt etwa 2.900 Enten tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt. Zu den weiteren Maßnahmen gehören die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. In diesen Gebieten ist das Verbringen von Geflügel und bestimmter tierischer Erzeugnisse sowie die Aufstallung von Hausgeflügel verboten.Für den Menschen besteht ein höchst geringes Risiko der Infizierung mit Aviären Influenzaviren. Laut Robert Koch Institut besteht eine Gefährdung nur für Menschen, die „aus beruflichen Gründen besonders engen Kontakt zu Geflügel und potentiell empfänglichen Tieren haben. In Deutschland ist bisher ist kein Fall von aviärer Influenza bei Menschen bekannt geworden“.

Der LBV Brandenburg zur heutigen Abstimmung zu Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung im Europaparlament

 

(Teltow, 08.10.2025)Der Landesbauernverband Brandenburg wirbt für eine differenziertere Betrachtung der Konsequenzen, die sich aus der Novelle des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) der Europäischen Union für die Vertragsgestaltung zwischen Milchlieferanten und Milch abnehmenden Unternehmen ergeben würden.

Die zusätzlichen Klauseln würden Molkereien zukünftig verpflichten, den Milcherzeugern ein schriftliches Angebot über die abzugebende Liefermenge in einem bestimmten Zeitraum zu einem bestimmten Preis zu unterbreiten. Milcherzeuger können dieses annehmen, verhandeln oder beim bestehenden Abrechnungsmodus bleiben. Positiv ist, dass sie erstmals die Chance erhalten, mittelfristig die in Brandenburg verbreitete Form der Milchlieferbeziehung gerechter auszugestalten. Bisher erhalten sie in der Regel vom abnehmenden Unternehmen eine Abrechnung zu einem von diesem allein festgelegten Preis. Das Risiko marktbedingter Preisänderungen liegt so allein bei den Milcherzeugern. In dem von starker Preisvolatilität geprägten Milchmarkt bedeutet dies für viele Brandenburger Milchviehhalter einen hohen betriebswirtschaftlichen Nachteil.

In anderen Bundesländern hat sich die Rechtsform der Molkereigenossenschaft als Verarbeitungsstruktur erfolgreich etabliert. Die Molkereigenossenschaften stützen sich auf etablierte Eigentümerstrukturen, die darauf ausgerichtet sind, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu bewahren. In der Brandenburger Landwirtschaft dominieren hingegen Privatmolkereien, an denen die Milcherzeuger nicht beteiligt sind. Ein ausgehandelter Milchliefervertrag gemäß des novellierten Artikels 148 GMO würde diesen zwar nicht die Milchvermarktung zu Spitzenpreisen garantieren, schützt sie jedoch definitiv vor Preisabstürzen, von denen die Branche immer wieder heimgesucht wird. Die Novelle bietet daher den Brandenburger Milcherzeugern ein weiteres Instrument an, auf diesem ungleichen Markt zu bestehen. Grundsätzlich sollten verbindliche Vertragsmodelle als Option zur Risikoabsicherung eingeführt werden – nicht als verpflichtendes System. Die Wahlfreiheit darf auch mit der Novellierung nicht verloren gehen.

Die extreme Volatilität des Milchmarktes erläuterte Mathias Klahsen von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf der gestrigen Jahrestagung der Brandenburger Milcherzeuger in Jüterbog Werder. Er konstatierte eine aktuell rückläufige Preisentwicklung und nannte einige beeinflussende Faktoren. So setzt ein starker Euro das Exportgeschäft unter Druck, die USA halten preisgünstige Ware vor, Deutschland selbst kann nach einem soliden Wirtschaftsjahr 2024 mit auskömmlichen Milchpreisen sowie aufgrund hoher Milchleistung dank der guten Futtersituation auf eine hohe Milchmenge zurückgreifen. Langfristig prognostizierte der Experte ein stabiles Preisniveau für Milcherzeugnisse. Dies jedoch nicht aufgrund einer positiven Entwicklung bei der Nachfrage nach Milcherzeugnissen, sondern aufgrund des fortschreitenden Strukturwandels in der Tierhaltung. Nicht alle tierhaltenden Unternehmen werden die extrem hohen Anforderungen für einen klima- und tierwohlgerechten Umbau in der Tierhaltung in naher Zukunft bewältigen können. Zudem sind Mehrerlöse aus höheren Haltungsformen bei einer realistischen Betrachtung des Konsumverhaltens mehr als fraglich.

Vor diesem Hintergrund sollten zusätzliche Instrumente zur Abfederung der hohen Preisvolatilität in der Milcherzeugung in Form der Novelle des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung nicht von vornherein abgelehnt werden.

Mehr Wertschätzung für Schweinefleisch!


(Teltow, 25.9.2025) Am gestrigen Tag des Schweinehalters diskutierten Experten und Praktiker aus Landwirtschaft, Wissenschaft und Beratung die Zukunftschancen der Schweinebranche. Ein zentrales Ergebnis: Nur mit der nötigen Anerkennung durch Politik und Gesellschaft kann Tierwohl-Schweinefleisch eine Zukunft haben. Auch eine gerechte und stabile Preisbildung für das Produkt Schweinefleisch muss Teil des Wandels werden.

Schweinefleisch verdient eine neue Wertschätzung

Nur durch eine dauerhaft höhere Akzeptanz und Nachfrage können Schweinehalter die grobe Unverhältnismäßigkeit zwischen stetig steigenden Investitionskosten und schwindender Marktattraktivität abfedern. Dies stellten Dr. Albert Hortmann-Scholten (Landwirtschaftskammer Niedersachsen), Detlef May (Lehr – und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung (LVAT) Ruhlsdorf/ Groß Kreutz) sowie Thomas Hiebert (Controlling- und Spezialberatung Lauchhammer) in ihren Beiträgen klar. Der Pro-Kopf-Verbrauch von Schweinefleisch ist in den vergangenen zehn Jahren dramatisch von 36,1 Kilogramm Schweinefleisch im Jahr 2015 auf mittlerweile 28,2 Kilogramm für 2025 gesunken. Vor allem in der Gemeinschaftsverpflegung und in der Systemgastronomie wird das Angebot zunehmend auf Rind und andere Tierarten verlagert, um den Anforderungen einer immer internationaler werdenden Zielgruppe gerecht zu werden.

Verschärfte Anforderungen und Investitionszwang belasten Schweinehalter

Zugleich strebt der Lebensmitteleinzelhandel spätestens ab 2030 an, Schweinefleisch nur noch in den höheren Haltungsstufen 3 und 4 anzubieten. Schweinehalter stehen daher vor der existenziellen Frage, ob und wie sie ihre Stallanlagen umfassend umrüsten oder neu bauen können. Notwendig sind massive Investitionen – etwa für Außenklimareize, Auslauf, größere Stallfläche je Tier und bauliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung gemäß verschärfter Bundesimmissionsschutzvorgaben bis 2026.
Das Thünen-Institut berechnete in seinem Workingpaper 233 (2023) für die Haltungsform 3 Investitionskosten in Höhe von 1.230 bis 1.340 € pro Masttierplatz. Ein Abferkelplatz in der Sauenhaltung würde zwischen 12.000 und 14.000 € kosten. Angesichts der deutlich sinkenden Nachfrage und unklarer Erlösperspektiven ist der damit verbundene Investitionsdruck ein gravierendes wirtschaftliches Risiko.

Experten und Verbände fordern entschlossenes Umsteuern

„Die Wirtschaftlichkeit für die höheren Haltungsstufen 3 und 4 ist nach Einschätzung von LBV-Vorstandsmitglied Benny Hecht, selbst Schweinehalter, derzeit nicht darstellbar. „Bei einem Gewinn von etwa 1 € pro Schwein und drei Produktionszyklen pro Jahr müssten wir 500 Jahre arbeiten, um die aktuellen Investitionskosten auszugleichen. Das ist absurd!“ Brandenburger Schweinehalter appellieren daher eindringlich an die Politik:

-- Sofortiger Stopp der Kosten- und Bürokratiespirale in der Tierhaltung.
-  Förderung von Investitionen durch gezielte Zuschüsse und steuerliche Erleichterungen.
-- Schnellere Genehmigungsverfahren und rechtssichere Rahmenbedingungen für Stallneubauten und Modernisierungen.
-  Echte Entlastung beim Fachkräftemangel – durch bessere Ausbildungsmöglichkeiten und Einwanderungsgesetze.
-- Ausgewogene Klima- und Emissionspolitik, die Produktion und regionale Wertschöpfung nicht gefährdet, sondern weiterentwickelt.
-- Kampagnen für eine neue Wertschätzung des Kulturprodukts Schweinefleisch, die Verbraucherinnen und Verbraucher über moderne, nachhaltige und tiergerechte Schweinehaltung in Brandenburg informiert und für regionale Produkte gewinnt.
- Stärkung der regionalen Herkunftssiegel, damit Verbraucher bewusst regionale Schweinefleischerzeugnisse wählen können - auch auf verarbeiteten Produkten.

Die Schweinehalter stehen bereit, gemeinsam mit Gesellschaft und Politik die Transformation für mehr Tierwohl, Nachhaltigkeit und regionale Wertschöpfung zu gestalten – unter einer Voraussetzung: Die Rahmenbedingungen müssen stimmen! Nur so bleibt die Schweinehaltung in Brandenburg wirtschaftlich tragfähig und zukunftssicher.

  1. Mit Ernte, Krone und erstmals einem Mann als Hoheit
  2. Spannende Wahlen beim 20. Brandenburger Dorf- und Erntefest!
  3. Wolfspolitik braucht Weitblick und jetzt einen Plan
  4. Brandenburgs Bauern ziehen Erntebilanz

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