SVLFG Sozialwahl 2023
Bei Sozialwahl der SVLFG die ostdeutschen Vertreterinnen und Vertreter wählen!
(Magdeburg, 08.02.2023) Alle sechs Jahre finden in Deutschland Sozialversicherungswahlen, die sogenannte Sozialwahl statt. Es handelt sich dabei um eine Listenwahl. Wahltag für die Sozialwahl 2023 ist der 31. Mai 2023. Bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gibt es drei Gruppen:
- die versicherten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
- die Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und
- die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA).
Diese wählen jeweils ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen/Vertreter für die Vertreterversammlung.
Die Wahlberechtigten in der jeweiligen Gruppe können sich nur für eine Liste ihrer Gruppe entscheiden. So können die SofA nur eine Liste aus der Gruppe der SofA wählen. In den Gruppen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gibt es nur eine Vorschlagsliste bzw. insgesamt nicht mehr Bewerberinnen oder Bewerber, als Mitglieder zu wählen sind. Damit gelten die Vorgeschlagenen als gewählt. Es kommt zu keiner Wahlhandlung. Es handelt sich in diesem Fall um eine sogenannte „Friedenswahl“.
Zur Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte gehört die/der unfall-versicherte Unternehmerin/Unternehmer und ihr/sein unfallversicherter Ehe-gatte oder Lebenspartner. Dazu zählen alle Flächenbewirtschafter, Waldbesitzer, Gärtner, Schäfer, Imker, Fischer, Weinbauern Waldbesitzer, – praktisch alle Personen, die einen Beitrag an die SVLFG zahlen.
Der Wahlausschuss der SVLFG hat in seiner Sitzung am 22. Dezember 2022 alle fristgerecht eingereichten Vorschlagslisten für die Wahl der Vertreterversammlung der SVLFG zugelassen. In der Gruppe der SofA wurden 9 Listen zugelassen, deshalb wird eine Briefwahl durchgeführt. Die Liste 8 ist die „Liste der Land- und Forstwirte der neuen Bundesländer“.
Wie läuft die Wahl ab?
Die Sozialwahl 2023 wird in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft durchgeführt. Die SVLFG wird daher voraussichtlich ab Ende Februar den in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versicherten Unternehmen – nach postalischen Leitregionen zeitlich versetzt – Fragebögen zuschicken, um die Wahlberechtigten in der Gruppe der SofA festzustellen.
Die Rücksendung des Fragebogens ist Voraussetzung, um die Wahlunterlagen für die Briefwahl zu erhalten. Es ist wichtig, dass alle Wahlberechtigten den Fragebogen ausfüllen und unbedingt zurücksenden.
Danach werden die Wahlunterlagen versendet. Damit die ostdeutschen Interessen in der Vertreterversammlung gut vertreten werden können, sollte jeder auf dem Wahlschein die Liste 8 ankreuzen.
Eine Information des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V.