DoPMUTCE_November+0000RNovPMUTC_J+0000VER_DoPM2023
DoPMUTCE_November+0000RNovPMUTC_J+0000VER_Nov+00004UTC15
Feststellungscodes zu Ergebnissen aus der Verwaltungskontrolle
Die Landwirtschaftsämter schicken an einige Betriebe Überprüfungsaufträge, die aus der Verwaltungskontrolle herrühren. Darin sind meist lediglich Feststellungscodes aufgeführt, die erst „entschlüsselt“ und dann überprüft werden müssen.
Eine Liste der gängigsten Feststellungscodes finden Sie rechts im Downloadbereich.
Download
FeststellungscodesDoAMUTCE_März+0000RMärAMUTC_J+0000VER_DoAM2023
DoAMUTCE_März+0000RMärAMUTC_J+0000VER_Mär+00004UTC09
Uckermark verabschiedet Resolution
gegen SUR-Pläne
Information für Mitglieder
Ansprechpartner
Fabian Blöchl
Ref. Acker- und Pflanzenbau
Der Kreistag Uckermark hat auf Antrag der Fraktionen "Bauern und Ländlicher Raum" und der CDU eine Resolution verabschiedet, in der er die Europäische Kommission auffordert, die geplante Pflanzenschutzverordnung (SUR, Sustainable Use Regulation, deutsch: Verordnung über den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln) nicht zu verabschieden.
Das berichtete Lars Andreas Sieh, Vorsitzender des Kreisbauernverbands Uckermark, im LBV-Fachausschuss Ackerbau am 2. März 2023 .
Die SUR ist eine der Zielstellungen, die im Green Deal der Europäischen Kommission festgeschrieben sind. Sie sieht vor, bis zum Jahr 2030 europaweit den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu halbieren und - für Deutschland - in geschützten Natura 2000–Gebieten komplett zu verbieten. Alle Ebenen des Bauernverbands arbeiten zurzeit daran, diesen Verordnungsentwurf zu kippen.
Die Resolution des Kreistages Uckermark finden Sie rechts im Downloadkasten. Die Initiative aus der Uckermark ist eine gute Vorlage für weitere Kreistagsfraktionen, sich für den Pflanzenschutzmitteleinsatz und gegen Verbote auszusprechen.
DoAMUTCE_September+0000RSepAMUTC_J+0000VER_DoAM2022
DoAMUTCE_September+0000RSepAMUTC_J+0000VER_Sep+00004UTC11
Wie umgehen mit der ARGE Klimamoor?
Information für Mitglieder
Kontakt
Maria Lubkoll
KLIMABAUERN Berlin Brandenburg
Marcus Jatzak
Juristischer Referent
LBV-Handreichung zum Umgang mit der ARGE Klimamoor
Die Versumpfung von Flächen ist aktueller denn je. Aus vielerlei Gründen wird intensiv daran gearbeitet, landesweit Flächen wieder zu vernässen. Dazu hat das Land Brandenburg vermeintlich die sogenannte ARGE Klimamoor beauftragt, die überall unterwegs sind und teilweise mit nicht ganz fairen Praktiken versuchen, die Bewirtschafter zu umgehen. Aufgrund des großen Informationsbedarfs stellen wir unseren Mitgliedern eine Handreichung zur Verfügung, die die ersten Fragen beantworten soll. Diese wird regelmäßig aktualisiert und um weitere Fragen ergänzt, soweit diese uns erreichen.
Download
HandreichungARGE Klimamoor
DoPMUTCE_September+0000RSepPMUTC_J+0000VER_DoPM2022
DoPMUTCE_September+0000RSepPMUTC_J+0000VER_Sep+00004UTC12
Fragen zur Grundsteuererklärung
Vortrag aus der Online-Konsultation am 19. September 2022 zum Nachlesen
Am Montag, den 19.09.2022, fand auf Initiative des LBV eine Online-Informationsrunde zur Grundsteuerreform statt, für die u.a. Vertreterinnen und Vertreter des Brandenburger Finanzministeriums gewonnen werden konnten. Viele offene Fragen konnten ausgeräumt werden. Sie können den Vortrag hier noch einmal nachlesen.
MiPMUTCE_September+0000RSepPMUTC_J+0000VER_MiPM2022
MiPMUTCE_September+0000RSepPMUTC_J+0000VER_Sep+00003UTC13
Umfrage der EU-Kommission zur
Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln
Information für Mitglieder
Ansprechpartner
Fabian Blöchl
Ref. Acker- und Pflanzenbau
Fristende 19. Setpember 2022. Bitte beteiligen Sie sich!
Die Pläne der EU-Kommission, den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel zu halbieren und mancherorts zu verbieten, sorgt für immer mehr Unmut in der Landwirtschaft. Der DBV appellierte an die EU-Kommission, die Folgen einer staatlich gesteuerten Pflanzenschutzmittelreduktion zu überdenken.
Die EU will bis zum Jahr 2030 die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln um 50 Prozent verringern. Darüber hinaus will sie ein Komplettverbot von Pflanzenschutzmitteln in sogenannten ökologisch empfindlichen Gebieten. Das können sein: Wasserschutzgebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete und – so zumindest ist der aktuelle Entwurf zu interpretieren – auch Landschaftsschutzgebiete.
Nun haben auch Sie bis zum 19. September die Möglichkeit, der EU-Kommission Ihre Meinung zu dem Thema mitzuteilen. Nutzen Sie diese Chance! Eine Anleitung zur komplizierten Kommentarfunktion auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie im Downloadbereich.
Erfahrungsgemäß bewirkt eine hohe Anzahl Rückmeldungen verstärkt das Überdenken der Pläne.