Wortwolke Agrarförderung

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Vorbereitet auf die GAP 2023

Referat Agrarpolitik

Ulrich Böhm

03328 319 132E-Mail schreiben

Handreichung

Hinweise/Ergänzung GAP Spezial:
Inzwischen haben sich einige Präzisierungen zu den Bestimmungen ergeben, die berücksichtigt werden müssen:
GLÖZ 6 Bodenbedeckung
Abweichender Zeitraum für die Bodenbedeckung
•    auf tonhaltigen Böden (mind. 17% Tongehalt): ab Ernte der Hauptkultur  - 01.10.
•    für frühe Sommerungen (Aussaat bis 31.03.): 15.09. – 15.11.
Es kann aber auch der allgemein gültige Zeitraum 15.11 – 15.01. gewählt werden.
ÖR 1d Anlage von Altgrasstreifen
Der Mindestanteil auf der Grünlandparzelle von 10 % entfällt.
ÖR 2 Anbau vielfältiger Kulturen
Zur Berechnung des prozentualen Anteils wird die produktive Fläche herangezogen. Bracheflächen zählen nicht dazu. Wird allerdings von der Ausnahmeregel Gebrauch gemacht und die Brachefläche 2023 produktiv genutzt, wird sie ebenfalls als Basisfläche für die Berechnung des prozentualen Anteils herangezogen.
Mais und Hirse zählen nicht als Getreide.
ÖR 4 Extensivierung Gesamtbetriebliches Dauergrünland
Das Dauergrünland darf im Jahr der Antragstellung nicht gepflügt werden.


Die Gemeinsame Agrarpolitik ist seit Bestehen der EU elementarer Politikbestandteil, wobei sich Ausrichtung und Gewichtung der einzelnen Ziele immer wieder änderten und neue Ziele hinzukamen. In den vergangenen 10 Jahren gewannen insbesondere Klimaschutzmaßnahmen, Umweltpflege sowie die Erhaltung von Landschaften und biologischer Vielfalt als zu erbringende Leistungen für die Agrarförderung an Bedeutung.

Dies schlägt sich auch in den dafür reservierten finanziellen Mitteln nieder - inzwischen werden rund 47 % der Agrarmittel in Deutschland für Umwelt und Klimazwecke ausgegeben, sei es über die Eco-Scheme Maßnahmen, die Agrarumweltmaßnahmen in der zweiten Säule oder die höheren Anforderungen bei der Konditionalität.

Für Deutschland stehen in der Förderperiode jährlich knapp 6 Mrd. EUR E- Gelder in der ersten und der zweiten Säule zur Verfügung. Dabei stiegen die Mittel in der zweiten Säule im Verlauf der Förderperiode an, da die Bundesländer eine deutliche stufenweise Erhöhung der Umschichtung durchgesetzt haben. Der Umschichtungssatz steigt derzeit von 8 Prozent auf 15 Prozent im Jahr 2026. Mit dieser Entwicklung geht im Gegenzug eine Absenkung der einkommenswirksamen Direktzahlungen und der anderer Elemente wie gekoppelte Zahlungen einher.

Die Anforderungen und die Umsetzung der GAP werden im Nationalen Strategieplan festgeschrieben, dessen Genehmigung der Kommission zum Redaktionsschluss dieser Handreichung noch nicht vorlagen. Wir hoffen, dass Ihnen unsere Handreichung dennoch einen ersten Überblick geben kann.

Neben der Handreichung finden Sie im Downloadbereich auch die Liste der  Kennarten und Kennartengruppen für artenreiches Dauergrünland in Brandenburg.  Sie ist bei der Umsetzung der Ökoregelung „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ (nach § 20 GAP-DZG und § 17 GAPDZV) von Relevanz. 
 

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Foto Didgemen

Referat Agrarpolitik

Ulrich Böhm

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Kostenanalyse für umweltleistungen und Eco schemes  

Die neue EU-Agrarpolitik ab 2023 wird wesentlich umweltambitionierter. Agrarpolitik wird zunehmend Umweltpolitik, ohne dass die Finanzierung verbessert wird.

Hohe Produktionsauflagen, die Verpflichtung, Flächen stillzulegen und teils auf notwendige Pflanzenschutzmittel und Düngung zu verzichten, führen zu weniger Ertrag. Dies wird jedoch leider finanziell nicht ausgeglichen. Die Landwirtschaft stellt inzwischen aktiv erhebliche Umweltleistungen für die Öffentlichkeit zur Verfügung, bekommt diese aber nicht angemessen vergütet. Öffentliche Gelder für öffentliche Leitung heißt es zwar oft, auch dass die Landwirtschaft mit Umweltleistungen Geld verdienen soll. Verlangt wird dabei viel, gezahlt wird aber wenig. Dies machen auch die die Vorschläge zur Vergütung der sogenannten Eco-Schemes - also freiwillig zu erbringender Umweltleistungen - deutlich.
Was Umweltleistungen kosten müssten, um einen Ausgleich zum Produktionsausfall zu bieten, hat die Fachhochschule Südwestfalen-Soest untersucht. Die Ergebnisse stehen teils im deutlichen Widerspruch zu den künftig angebotenen Zahlungen. So bietet die Bundesregierung z.B. statt der notwendigen 74-120 EUR/ha für vielgliedrige Fruchtfolgen nur 30 EUR/ ha an.     

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Was ist die GAP?

Seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) verfolgt die „Gemeinsame Agrarpolitik“ (GAP) das Ziel, die Versorgung mit Nahrungsmitteln zu gewährleisten und die Einkommen der Landwirte zu sichern. Die GAP ersetzt zu weiten Teilen nationale Agrarförderpolitiken.

Die Agrarförderung aus nationalen Quellen unterliegt der Beihilfekontrolle durch die Europäische Kommission, um Förderkonkurrenz und Wettbewerbsverzerrungen zurückzudrängen.

Seit der Uruguay-Runde 1992 der Welthandelsorganisation (WTO) sind auch Agrarprodukte den Regeln des internationalen Warenhandels unterworfen. Seitdem wurden Preisstützung und Regulierung der Agrarmärkte durch Marktordnungen Schritt für Schritt aufgegeben. Im Gegenzug bekommen die Landwirte Direktzahlungen, die seit 2005 grundsätzlich von der Produktion entkoppelt sind und flächenbezogen gewährt werden. Ergänzend werden investive und umweltbezogene Fördermaßnahmen für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum in der „zweiten Säule“ der GAP angeboten.

Zur Reform der Agrarförderung nach 2020 hat die EU-Kommission im Juni 2018 Vorschläge gemacht. Kernelement ist eine nationale Strategieplanung der Mitgliedstaaten für die gesamte EU-Agrarförderung aus beiden Säulen. Der Deutsche Bauernverband hat hierzu mit der „Wiesbadener Erklärung“ Stellung genommen: Wiesbadener Erklärung zum EU-Finanzrahmen und zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020.
Die GAP-Förderung soll nach dem Willen des DBV die die Betriebe in offenen und volatilen Märkten wirtschaftlich stabilisieren. Sie soll deren Wettbewerbsfähigkeit unterstützen, eine nachhaltigere und flächendeckende Bewirtschaftung fördern und die Attraktivität und Vitalität ländlicher Räume stärken.

Papiere mit Analysen

MiPMUTCE_März+0000RMärPMUTC_J+0000VER_MiPM2021

MiPMUTCE_März+0000RMärPMUTC_J+0000VER_Mär+00003UTC15

DoPMUTCE_Februar+0000RFebPMUTC_J+0000VER_DoPM2021

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Die Agrarstruktur Brandenburgs

Unternehmensstruktur

In Brandenburg wirtschafteten 2016 laut Landwirtschaftszählung 5.318 Unternehmen, darunter 198 Genossenschaften, 740 GmbH, 635 Personengesellschaften und 3.688 Einzelunternehmen. Damit unterscheidet sich die Unternehmensstruktur hinsichtlich der Rechtsformen deutlich von der, die in den alten Bundesländern anzutreffen ist. Die Strukturen haben sich nach der Wende herausgebildet und sich in den vergangenen Jahren als stabil erweisen. 
Im Bundesdurchschnitt liegt die Betriebsgröße inzwischen bei ca. 60 ha, wobei die Flächenausstattung von Süden nach Norden und von Westen nach Osten zunimmt. Damit ist der Trend hin zu größeren Betriebsstrukturen ungebrochen. Die Wachstumsschwelle stieg im Bundesdurchschnitt inzwischen auf über 100 ha. D.h. die Zahl der Betriebe unter 100 ha nimmt ab und die über 100 ha steigt. Ursachen für diese Entwicklung sind u.a. die Erlös- und Einkommenssituation, aber auch die hohen Anforderungen, die an die Betriebe gestellt werden und teils erhebliche Investitionen erfordern.
Die Einzelunternehmen im Haupterwerb haben sich überwiegend auf den Marktfruchtanbau (ohne Tierhaltung) spezialisiert. Die juristischen Unternehmen sind in der Regel Gemischtbetriebe, in denen auch die Tierhaltung einen hohen Stellenwert besitzt.
Der Investitionsbedarf für die tierhaltenden Betriebe ist in der Regel hoch, auch durch die hohem Umwelt und Tierschutzauflagen. Der hohe Arbeitsaufwand waren und sind zusätzliche Gründe, nicht in die Tierproduktion einzusteigen bzw. extensive Tierhaltungsformen, wie die Mutterkuhhaltung, zu wählen.  

Flächenausstattung

In Brandenburg liegt die durchschnittliche Flächenausstattung der Unternehmen aller Rechtsformen bei ca. 247 ha. Die eingetragenen Genossenschaften mit oft zahlreichen Mitgesellschaftern und Eigentümern bewirtschaften im Schnitt 1.400 ha, die GmbH‘s 608 ha, die Personengesellschaften 330 ha und die Einzelunternehmen 92 ha. Damit haben die Einzelunternehmen an Flächen gewonnen, während sich die Fläche bei den Personengesellschaften, GmbH‘s und Genossenschaften verringerte.
In Brandenburg herrschen ungünstige natürliche Standortbedingungen hinzu, die eine größere Flächenausstattung erforderlich machen. Auf Grund der schlechteren Böden und geringeren Niederschläge fallen die Erträge rund 20-30 % niedriger aus als im Bundesdurchschnitt. Bei gleichem Produktionsprofil muss ein hiesiger Betrieb also mindestens 20 bis 30 % mehr Fläche bewirtschaften, um einen identischen Ertrag zu erzielen.

Beschäftigung und Wertschöpfung im Ländlichen Raum

Nach dem deutlichen Rückgang der Beschäftigtenzahl Anfang der 90-iger ist eine Stabilisierung eingetreten. 2016 waren in der Pflanzen- und Tierproduktion knapp 38.900 Menschen beschäftigt. Damit zählt die Landwirtschaft in Brandenburg zu den größten Arbeitgebern - vor allem im ländlichen Raum gibt es mancherorts kaum andere Erwerbsquellen. Die überwiegende Arbeitsleistung wird dabei von sogenannten familienfremden Arbeitskräften erbracht (33.500 Personen)In Einzelunternehmen arbeiteten 2016 ca. 10.500, in Personengesellschaften 13.500 und in Genossenschaften und GmbH 14.900 Menschen.
Umgerechnet auf Vollbeschäftigung wird die Arbeit von 22.300 sogenannten AKE (Arbeitskrafteinheiten) geleistet. Eine Arbeitskrafteinheit entspricht der Arbeitsleistung einer vollbeschäftigten Person mit 225 Arbeitstagen im Jahr und 8 Stunden täglicher Arbeitszeit.
Die juristischen Unternehmen machen zwar nur 18 % der Gesamtunternehmen aus, bewirtschaften aber knapp 55% der landwirtschaftlichen Nutzfläche und beschäftigen rund 38 % der Arbeitskräfte. Die Personengesellschaften beschäftigen ca. 35% der Vollarbeitskräfte und die Einzelunternehmen knapp 26%. Bezieht man sich auf die geleistete Arbeitskrafteinheiten so entfallen rund 50 % auf die juristischen Unternehmen.. 

Juristische Unternehmen beschäftigen im Schnitt 24 Personen

Bei der Auswertung der Testbuchbetriebsergebnisse der vergangenen 3 Jahre (bis 2019) ist erkennbar, dass die juristischen Personen im Durchschnitt ca. 24 Menschen Arbeit gaben, Personengesellschaften 9 und Einzelunternehmen (im Haupterwerb) 4. Eine Arbeitskraft ist statistisch für rund 59 ha (einschließlich der Tiere) verantwortlich.
Positiv auf den Arbeitskräftebedarf wirkt sich z.B. die Tierhaltung aus. Darum ist der Landesbauernverband bestrebt, die Tierhaltung (Veredlungswirtschaft) zu stärken. Zudem tragen die Tierhaltung, die Direktvermarktung, der Anbau arbeitsintensiver Kulturen (Obst/Gemüse) oder der Anbau und die Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen, zur Einkommensdiversifizierung bei und weitere Arbeitsplätze werden geschaffen. Einen hohen Arbeitsbedarf weisen aber auch sehr kleine Betriebe auf. Der Einsatz älterer Technik aber auch die Spezialisierung auf arbeitsintensive Kulturen können hier ausschlaggebend sein. 

Wertschöpfung schwankt - Brandenburg hat Potential. 

Die Höhe der Wertschöpfung hängt maßgeblich von den Kosten, den Erzeugerpreisen und den Erträgen ab. Diese sind von Jahr zu Jahr unterschiedlich, was auch die großen Schwankungen erklärt. Entscheidend für die Bruttowertschöpfung ist aber auch, was produziert wird. Je mehr Sonderkulturen und Tiere gehalten werden, desto höher ist in der Regel die WertschöpfungI.
n Brandenburg nahm die Bruttowertschöpfung bis 2013/2014 zu, seit 2015 sinkt die Wertschöpfung tendenziell. Die Bruttowertschöpfung je ha bleibt in Brandenburg weit hinter dem bundesdeutschen Durchschnitt oder der von Bayern oder Rheinland-Pfalz zurück. Hauptursachen sind u.a. die niedrigeren Erträge auf Grund der schlechteren Standortbedingungen, aber auch der deutlich geringere Tierbesatz und das Fehlen von Sonderkulturen wie z.B. Wein. 













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