LBV will zusätzlichen Herdenschutz
auf sichere Füße stellen
Pressemitteilung
(Teltow, 2.7.2025) Der Landesbauernverband wirbt entschieden für den verbindlichen Ersatz der Mehrkosten notwendiger zusätzlicher Herdenschutzmaßnahmen aus dem Naturschutzhaushalt des Landes Brandenburg.
Anlässlich der heutigen Verhandlung des „Wolfspakets“ zum Umgang mit dem Wolf in Brandenburg im Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz (ALEUV) des Brandenburger Landtags, schlägt der LBV eine gesetzliche Regelung für den „Ausgleich von Kosten des zusätzlichen Herdenschutzes durch die Obere Naturschutzbehörde“ vor.
Die Praxis zeige, so der Verband in einem Schreiben an den ALEUV, dass die Mittel für die Wolfsprävention limitiert sind und dies zu einem Windhundrennen um die Fördermittel führe. Bisher werden zudem die Präventionsmaßnahmen für Wolfsrisse aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) finanziert, deren Finanzierungsgrundlage nicht verbindlich, sondern lediglich freiwillig ist und jederzeit Kürzungen oder Änderungen unterliegen kann. Der aufgrund gesellschaftlicher Wünsche erforderlich gewordene, hohe Schutz des Wolfes und die damit verbundenen Kosten für den Schutz der Weidetiere in der Kulturlandschaft fallen nach dem Verständnis des Landesbauernverbandes daher eindeutig in das Naturschutzressort und müssen aus dessen Haushalt dauerhaft getragen werden. Umso mehr, als dass die Entwicklung des Wolfsgeschehens in Brandenburg zukünftig einen flächendeckenden zusätzlichen Herdenschutz notwendig macht, solange jagdrechtliche Regelungen für ein Management des Wolfsbestandes nicht gegeben sind.
„Mit der Wiederansiedlung des Wolfs entstehen demnach gesellschaftlich induzierte Mehrlasten für die Weidetierhalter in Form des zusätzlichen Herdenschutzes, der die Sozialpflichtigkeit des Eigentums vollends überschreiten“, heißt es in dem Schreiben weiter. Grund dafür sei jedoch keine unternehmerische Entscheidung des Weidetierhalters, sondern einzig und allein der Schutzstatus des Wolfs. Der Landesbauernverband wirbt für einen fairen und gerechten, aber auch gesetzlich verbindlichen Interessenausgleich, da die Mehrkosten für den Wolfsschutz nicht am Markt erlöst werden können.