„Zeit der Lippenbekenntnisse
ist vorbei“

Pressemitteilung

Artikelgesetz zum Bürokratieabbau findet grundsätzliche Zustimmung

(Teltow, 6.6.2025) Im heutigen Sonderausschuss Bürokratieabbau im Brandenburger Landtag nahm LBV-Präsident Henrik Wendorff als Anzuhörender teil und bewertete den vorgelegten Gesetzesentwurf als guten Anfang, dem jedoch weitere Schritte folgen müssen.

Darin sollen zum Beispiel in der Praxis herausfordernde, zusätzliche Klage- und Vorkaufsrechte u.a. von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch nicht-landwirtschaftliche Akteure auf das Bundesmaß zurückgeführt werden, um die Auseinandersetzung um die Flächennutzung vor Ort zu befrieden. Gleichzeitig sollen Beteiligungsmöglichkeiten der landwirtschaftlichen Betriebe gekürzt werden, zudem stehen zusätzliche Kosten für die Kommunen im Raum. Der Landesbauernverband sensibilisierte daher für diese Schwerpunkte und machte entsprechende Änderungsvorschläge.

Zentraler Änderungspunkt im Entwurf ist die Öffnung von Landschaftsschutzgebieten für Photovoltaikanlagen. Der LBV betonte innerhalb der intensiven Diskussion der Teilnehmenden des Sonderausschusses, dass er insgesamt einen flexibleren Umgang mit Landschaftsschutzgebieten befürwortet.

Der LBV warb zudem dafür, die Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in erster Linie dort vorzunehmen, wo die Eingriffe in die Natur, z. B. durch Bautätigkeit, erfolgt sind. Es bestehe jetzt die Möglichkeit, dem grundsätzlichen Gedanken des Naturschutzes sowie des Ausgleichs Rechnung zu tragen und den Eingriff dort auszugleichen, wo er erfolgt: im jeweiligen Landkreis. Es ist der Natur aus Sicht des LBV nicht geholfen, wenn in Südbrandenburg ein Eingriff erfolgt und die Ausgleichsmaßnahme im Norden des Landes vorgenommen wird.

Henrik Wendorff betonte, dass durch die Gesetzesänderungen gerade keine Absenkung des Schutzstatus angestrebt werde, sondern lediglich Verfahrensänderungen. Dies sei positiv und lobenswert.
Die angesprochenen Bereiche für den Abbau von Bürokratie im Entwurf sind insgesamt aus Sicht des LBV äußerst relevant, betreffen jedoch nicht zwingend den Bürokratiealltag der Betriebe.

LBV-Hauptgeschäftsführer Denny Tumlirsch lenkt daher den Blick auf die nach wie vor bestehenden bürokratischen Belastungen in der Branche:

„Das Artikelgesetz ist das eine, aber die Hausaufgaben im eigenen Bereich werden nicht gemacht: Es bedarf nur einer bloßen Unterschrift, um Verordnungen des Hauses aufzuheben. Das beste Beispiel ist die Wirtschaftsdüngermeldeverordnung. Seit Januar verspricht die Ministerin deren Rückführung auf das bundesrechtliche Maß. Zuletzt beteuerte sie dies im Mai auf unserer erweiterten Präsidiumssitzung. Langsam drängen sich jedoch Zweifel an der Ernsthaftigkeit auf. Entweder will sie etwas anderes, als sie sagt, oder sie schafft es nicht, ihren Willen im Haus durchzusetzen. Beides wäre tragisch. Auf jeden Fall ist die Zeit der Lippenbekenntnisse vorbei und die Hausleitung muss endlich mehr liefern als nur Stückwerk und Versprechen."