Zwischenbilanz zum Bürokratieabbau/
Stoffstrombilanzierung ausgesetzt
Pressemeldung
LBV und Landesregierung zogen Zwischenbilanz zum Bürokratieabbau/
Stoffstrombilanzierung ausgesetzt
(Teltow, 17.9.2024) Im Vorfeld des Brandenburger Dorf- und Erntefestes 2024 in Drachhausen übergab Ministerpräsident Woidke an den Präsidenten des Landesbauernverbandes Brandenburg, Henrik Wendorff, eine Zwischenbilanz der bisherigen Arbeitsgespräche zu den „55 Vorschläge für den Bürokratieabbau in der Landwirtschaft“. Diese Agenda hatte der Landesbauernverband Brandenburg im Zuge der #Bauernproteste gemeinsam mit seinen Mitgliedern erarbeitet und an die Landesregierung adressiert.
Wichtigste Ergebnisse sind die erleichterte Antragstellung bei den EU-Ausgleichszahlungen durch Plausibilitätsprüfungen, die zukünftige Abstimmung zwischen der Berufsgenossenschaft und dem Landesamt für Arbeitsschutz zur Vermeidung von Doppelkontrollen auf den Betrieben, ein Erlass zur Festlegung der grundsätzlichen Aufstockungsbedürftigkeit von Landwirten gegenüber Nichtlandwirten, die Übernahme der Daten aus der HIT-Datenbank in den AUKM-Antrag und Verbesserungen in der Profil-App. Insgesamt enthält die Zwischenbilanz (Anlage) 13 greifbare Ergebnisse für die Entlastung der landwirtschaftlichen Unternehmen von Bürokratie.
LBV-Präsident Henrik Wendorff betonte jedoch: „Ohne die #Bauernproteste wären wir nicht an diesen Punkt gekommen. Wir dürfen auch nicht vergessen: Wir tragen gerade das ab, was Politik und Verwaltung uns zuvor an Dokumentations- und Berichtspflichten auferlegt haben. Dennoch werten wir die bisherigen Ergebnisse aus den Arbeitsgesprächen mit der Landesregierung als Erfolg.“
Größter und länderübergreifender Erfolg ist die zeitgleiche Einigung der Agrarminister der Länder auf die Abschaffung der Stoffstrombilanzierung im Rahmen der Agrarministerkonferenz am 13. September 2024. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bestätigte in diesem Gremium, dass die aktuelle Stoffstrombilanz ausgesetzt werden soll. Das Land Brandenburg hatte seinen Teil zu dieser Entscheidungsfindung beigetragen, indem es in der letzten Bundesratssitzung am 6.9.2024 gegen Änderung des Düngegesetzes stimmte.
Der Bundesminister wurde von den Agrarministern der Länder nun aufgefordert, an der „Monitoring-Verordnung“ weiterzuarbeiten. Diese geht auf die Forderung der EU-Kommission im Vertragsverletzungsverfahren zu den Düngeregelungen in Deutschland zurück. Laut DBV ist das Wirkungsmonitoring Voraussetzung für Ausnahmen für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe von bestimmten Auflagen für die Düngung. Ziel des DBV im anstehenden Vermittlungsverfahren zum Düngegesetz wird es daher sein, die bürokratische und wenig aussagekräftige Stoffstrombilanz gänzlich zu streichen und die Eckpunkte für mehr Verursachergerechtigkeit wieder einzuführen.