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Ref. Acker- und Pflanzenbau

Fabian Blöchl

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Pflanzenschutz für Pflanzengesundheit

Landwirtschaft muss die Gesundheit von Pflanzen schützen können – deshalb wird Pflanzenschutz im klassischen und im ökologischen Landbau eingesetzt.
Ob unter freiem Himmel oder im Gewächshaus: Pflanzen sind immer und überall gefräßigen Feinden ausgesetzt. Doch nicht nur Raupen, Käfer, Larven, Viren oder Pilzerkrankungen bedeuten eine Gefahr: Auch Unkräuter und Ungräser behindern vielfach das ungestörte Aufwachsen von Kulturpflanzen, da sie mit ihnen um Licht und Wasser konkurrieren. Landwirtschaft muss die Gesundheit von Pflanzen schützen können – deshalb wird Pflanzenschutz sowohl im klassischen als auch im ökologischen Landbau angewandt.

Hinzu kommt, dass die geerntete Ware Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen enthalten könnte. Diese sogenannten Mykotoxine und sind für Mensch und Tier gefährlich. Landwirte, die Ernteeinbußen oder gar -ausfälle verhindern wollen, setzen daher vielfach chemische Pflanzenschutzmittel ein oder nutzen die biologische Variante, indem sie sich die natürlichen Gegenspieler der Schädlinge zunutze machen.

Alles streng geregelt

Sowohl chemische als auch biologische Pflanzenschutzmittel unterliegen in Europa einem strengen Reglement. Reguliert ist nicht nur Zulassung der unterschiedlichen Komponenten jedes einzelnen Mittels, sondern auch die Ausbringung durch regelmäßig und umfangreich geschulte Landwirte und Gärtner. Und weil Pflanzenschutzmittel meist auf Pflanzen zur Lebensmittelproduktion eingesetzt werden, hat der Gesetzgeber auch gleich normiert, wie hoch die maximalen Rückstände sein dürfen, um etwaige Gefahren für die Gesundheit von vorneherein auszuschließen.

Der verantwortungsvolle und zielgerichtete Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist daher ein wichtiger Beitrag, um die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Nahrungsmitteln sicherzustellen.

Änderungen des PSM-Einsatzes laut Bundesnaturschutzgesetz

Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ist seit 01.09. 2022 in Kraft. Damit einher geht die Inkraftsetzung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Mit beiden Inkraftsetzungen ist das Insektenschutzpaket des Bundes geschnürt.
Der LBV hat aus diesem Anlass eine Handreichung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten und an Gewässerrändern, sowie zu Ausnahmeregelungen für die Anwendung von Glyphosat erarbeitet, die hier im Downloadbereich für Sie bereit gestellt ist.