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Zwangskollektivierung vor 50 Jahren – heute rechtstaatlich abgesicherte vielfältige Agrarstruktur
Vor 50 Jahre ist die Zwangskollektivierung in der ehemaligen DDR offiziell für abgeschlossen erklärt worden. Dies bedeutete, dass familienbäuerliche Betriebe teils freiwillig in LPG’en aufgingen, oftmals wurden sie jedoch auch durch massiven politischen und gesellschaftlichen Druck und ökonomische Zwangsmaßnahmen gezwungen. Das damalige oft rigide und menschenverachtende Vorgehen führte zu viel Leid und Not und wird vom Landesbauernverband verurteilt.
Nach der Wende 1989 wurde auf der Grundlage des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes das damalige Unrecht revidiert. Es war wieder möglich, ehemals zwangskollektiviertes Eigentum in Eigenregie und Eigenverantwortung zu bewirtschaften.
Viele Wiedereinrichter machten von dieser Möglichkeit Gebrauch und in Brandenburg entstand eine außerordentlich vielfältige Agrarstruktur. Neben den Wiedereinrichtern gründeten sich auch neue Genossenschaften und GmbH’s, denn viele ehemals zur Zwangskollektivierung gezwungene Bodeneigentümer und Landbewirtschafter sahen wirtschaftliche Vorteile in einer gemeinsam betriebenen Landwirtschaft oder konnten und wollten das wirtschaftliche Risiko der Eigenbewirtschaftung nicht auf sich nehmen. Es entstanden neue Agrargenossenschaften mit alten und neuen Eigentümern. Oftmals hat sich ein gut nachbarschaftliches Verhältnis zwischen den Nebenerwerbs-, Familien- und Genossenschaftsbetrieben und GmbH’s gebildet (zu Rechtsformen siehe Tabelle).
Der Landesbauernverband setzt darauf, dass alle diese vielfältigen Betriebe auch in der Zukunft bestehen werden und nie wieder Unrecht wie bei der Zwangskollektivierung geschieht.
                                             Betriebe